RRB Nr. 656/2020
Kantonspolizei, Ersatz der Telekommunikations-Anlage, gebundene Ausgabe, Vergabe
July 1, 2020German6 min
Source zh.ch
Kantonspolizei, Ersatz der Telekommunikations-Anlage, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2020
656. Kantonspolizei, Ersatz der Telekommunikations-Anlage (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kantonspolizei (Kapo) betreibt eine im Jahr 2004 beschaffte Tele- kommunikations-Anlage für die Festnetz-Telefonie mit rund 3200 An- schlüssen an 113 Standorten. Die Anlage erfüllt die heutigen Anforderun- gen nicht mehr und hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Mit dem Kapo-Projekt «Erneuerung der Telekommunikations-Lösung» soll ein Lieferant einer neuen Telekommunikations-Anlage im Rahmen einer Sub- mission bestimmt werden, der die Anlage installiert und für die nächsten fünf bis acht Jahre betreibt (einschliesslich PJZ-bedingte Anpassungen). Für die Erstellung und Durchführung der Submission hat die Kapo mit Verfügung vom 25. April 2019 einmalige gebundene Ausgaben von ins- gesamt Fr. 242 474 bewilligt.
B. Vertragliches, Submission und Vergaben Die Ausgestaltung des Vertraglichen sieht vor, dass zwischen dem aus- zuwählenden Lieferanten und der Kapo ein Werkvertrag für den Ersatz der Telekommunikations-Anlage sowie ein Rahmenvertrag einschliess- lich Support-, Dienstleistungs- und Lizenzvereinbarung mit einer festen Vertragsdauer von fünf Jahren (Ende 2020 bis Ende 2025) abgeschlos- sen werden soll. Der Rahmenvertrag verlängert sich ohne Kündigung je- weils automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal Ende 2028. Die Submission wurde im November 2019 publiziert. Es haben fünf An- bieter je ein gültiges Angebot eingereicht. Das Angebot der SPIE ICS AG, Wallisellen, erwies sich als das wirtschaftlich günstigste Angebot. Somit ist gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung (LS 720.11) der SPIE ICS AG der Zuschlag zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt bei einer fünfjährigen Vertragslaufzeit Fr. 4 182 361. Der Auftrag für die Bereitstellung und den Betrieb der Telekommuni- kations-Anlage soll der Abraxas Informatik AG (Abraxas) gemäss An- gebot vom 3. März 2020 für insgesamt Fr. 1 069 949 (zuzüglich Fr. 100 000 für Unvorhergesehenes) im Sinne einer Ergänzung bzw. Erweiterung be- reits erbrachter Leistungen gemäss § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsver- ordnung direkt vergeben werden.
Die Vergaben an Swisscom (Schweiz) AG, AWK Group AG, Frequen- tis AG und Hexagon (Schweiz) AG fallen gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompe- tenz der Sicherheitsdirektion.
C. Ausgaben und Finanzierung Für den Ersatz der Telekommunikations-Anlage und den Betrieb über fünf Jahre werden folgende Mittel benötigt: Kostenübersicht Investitions Erfolgs- Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung (einmalige (jährliche Auf- (für 5 Jahre) Ausgaben) wendungen) Submission Ersatz Telekommunikations-Lösung 242 474 242 474 (Kapo-Verfügung vom 25. April 2019) Telekommunikations-Lösung 3 305 216 175 429 4 182 361 (Lieferung und Services) (SPIE ICS AG, Angebot vom 24. Februar 2020) Bereitstellung der Lösung und Betrieb bis Ende 2023 313 034 252 305 1 069 949 (Abraxas Informatik AG, Angebot vom 3. März 2020) Betrieb 2024–2025 504 610 (Beträge auf der Grundlage des Abraxas-Angebotes) Anpassungen und Anschlüsse Festnetz 10 000 87 000 445 000 (Swisscom [Schweiz] AG, Schätzung) Projektbegleitung (vgl. RRB Nr. 1160/2019) 170 597 170 597 (AWK Group AG, Angebot vom 25. Mai 2020) Anpassungen Schnittstelle zum Sprachsystem 50 000 50 000 (Frequentis AG, Schätzung) Anpassungen Schnittstelle zum Einsatzleitsystem 50 000 50 000 (Hexagon [Schweiz] AG, Schätzung) Unvorhergesehenes/Rundung 308 679 35 266 485 009 (davon Fr. 100 000 für Bereitstellung) Total Ausgaben 4 450 000 550 000 7 200 000 Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben (unter anderem gemäss Polizeigesetz, LS 550.1) zwingend er- forderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611).
Die einmaligen Ausgaben für den Ersatz der Telekommunikations-An- lage betragen Fr. 4 450 000. Davon wurden Fr. 25 686 der Rechnung 2018 und Fr. 218 336 der Rechnung 2019 belastet. Der Restbetrag von Fr. 4 205 978 ist im Budget 2020 (Fr. 335 978) und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020–2023, Planjahr 2021 (Fr. 2 350 000) und Planjahr 2022 (Fr. 1 520 000) enthalten. Diese Ausgaben werden der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Be- triebskosten für die neue Telekommunikations-Anlage betragen insge- samt Fr. 2 750 000 bei einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Die anteil- mässigen Beträge sind im Budget 2020 und im KEF 2020–2023 eingestellt und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantons- polizei, belastet. Die Beträge ab Planjahr 2024 sind im KEF einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen jährlich Fr. 923 400, davon rund Fr. 890 000 für Abschreibungen und rund Fr. 33 400 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an. Mit der Ausserbetriebnahme der alten Telekommunikations-Anlage entfallen ab dem zweiten Quartal 2023 jährlich Ausgaben von rund Fr. 120 000. Mit Verfügung der Kantonspolizei vom 25. April 2019 wurden für die Erstellung und Durchführung der Submission einmalige gebundene Aus- gaben von insgesamt Fr. 242 474 bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden einmaligen Gesamtausgabe von Fr. 4 450 000 und ist somit aufzuheben. Das Geschäft wurde mit dem Amt für Informatik abgesprochen und dem Gremium Operative Informatiksteuerung unterbreitet, das keine Einwände gegen das Vorhaben hat. Das Projektcontrolling wird durch die Abteilung IT der Kantonspolizei sichergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Telekommunikations-Anlage bei der Kantons- polizei wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 7 200 000 zulas- ten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon ge- hen Fr. 4 450 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 2 750 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung.
II. Der Auftrag für den Ersatz und den Betrieb der künftigen Tele- kommunikations-Lösung bei der Kantonspolizei wird gemäss Angebot vom 24. Februar 2020 zu Fr. 4 182 361 an die SPIE ICS AG, Wallisellen, vergeben.
III. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, mit der SPIE ICS AG, Walli- sellen, gemäss Abschnitt B der Erwägungen einen Rahmen- und Werk- vertrag abzuschliessen.
IV. Der Auftrag für die Bereitstellung und den Betrieb der künftigen Telekommunikations-Lösung im Datacenter der Kantonspolizei bis spä- testens Ende 2023 wird gemäss Angebot vom 3. März 2020 zu Fr. 1 069 949 an die Abraxas Informatik AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 169 949 erhöhen.
V. Die Ausgabenbewilligung der Kantonspolizei vom 25. April 2019 für die Erstellung und Durchführung der Submission wird aufgehoben.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli