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Decision

RRB Nr. 656/2022

Kantonspolizei, Integrales Risikomanagement, Stellenplan

April 27, 2022German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. April 2022

656. Integrales Risikomanagement (Kantonspolizei, Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 172/2021 wurde die Staatskanzlei beauftragt, ein Kon- zept für das integrale Risikomanagement zu erarbeiten (Empfeh- lung 1). Im Rahmen des Integralen Risikomanagements sollen Risiken in einem wiederkehrenden Prozess unter Einbezug der Verwaltung analysiert, bewertet und mit Massnahmen zur Risikominderung ver- sehen werden. Der Regierungsrat soll vom Ergebnis dieses Prozesses in geeigneter Form Kenntnis nehmen. Das Integrale Risikomanagement soll sich auf wesentliche Grossrisiken beziehen, welche die staatliche Gewährleistung gefährden und bei deren Bewältigung eine anspruchs- volle Koordination der staatlichen Stellen beim Krisenmanagement er- forderlich ist. Für die Umsetzung des Konzepts ist eine Risikomanage- rin oder ein Risikomanager des Regierungsrates vorgesehen, die oder der der Sicherheitsdirektion (Kantonale Führungsorganisation, KFO) zugeteilt wird.

2. Personalbedarf Um die vorgenannten Aufgaben erfüllen zu können, ist im Stellen- plan der Kantonspolizei auf den 1. Januar 2023 eine Stelle zu schaffen. Aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten vereinfachten Funk- tionsanalyse ist die Stelle in Lohnklasse 21, Richtposition Wissenschaft- liche/r Mitarbeiter/in mbA, einzureihen; diese Einreihung wird vom Personalamt unterstützt.

3. Finanzielles Die erforderlichen Mittel von jährlich rund Fr. 180 000 sind im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Kantonspolizei wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 folgende unbefristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli