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Decision

RRB Nr. 661/2013

Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2013, Ergebnisse, Publikation

June 12, 2013German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2013

661. Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2013, Ergebnisse, Publikation Am 9. Juni 2013 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Volksinitiative vom 7. Juli 2011 «Volkswahl des Bundesrates» (BBl 2012 9643) und

2. Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes, AS 2012 5359, BBl 2012 8261). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. De- zember 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amts- blatt zu veröffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Heraus- gabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzu- stellen. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2013-06-14).

II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.

III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi