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RRB Nr. 664/2021

Covid-19 Konsultation der Kantone, Öffnungspaket V, reiserelevante Bestimmungen

June 16, 2021German8 min

Source zh.ch

Covid-19 Konsultation der Kantone, Öffnungspaket V, reiserelevante Bestimmungen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2021

664. Covid-19: Öffnungsschritt V und Anpassungen Einreise­ bestimmungen, Konsultation Mit E-Mail vom 11. Juni 2021 hat das Eidgenössische Departement des Innern zu einer Konsultation zum Öffnungsschritt V und zur Anpassung der Einreisebestimmungen in die Schweiz eingeladen. Mit dem Öffnungsschritt V werden Lockerungen bei der Masken- pflicht, in der Gastronomie, von der Nutzung des Covid-Zertifikats ab- hängige Erleichterungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken und Tanzlokalen sowie Lockerungen im Sport, in Läden und in Freizeitbe- trieben vorgeschlagen. Die Einreisebestimmungen sollen unter anderem dahingehend an- gepasst werden, dass die Quarantäneliste abgeschafft und durch eine Variantenliste ersetzt wird. Die Einreisebestimmungen für geimpfte Personen aus Drittstaaten werden gelockert. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen über- wiegend. Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern: Mit E-Mail vom 11. Juni 2021 haben Sie uns zu einer Konsultation zum Öffnungsschritt V und zur Anpassung der Einreisebestimmungen in die Schweiz eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt:

A. Zum Öffnungsschritt V (auch via Umfragetool [https://survs.com/survey/8xfcms98jw]):

1. Ist der Kanton grundsätzlich mit dem vorgeschlagenen Öffnungsschritt V einverstanden? Ja.

2. Ist der Kanton mit der Aufhebung der Maskenpflicht in Aussen- bereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben einverstanden? Ja.

3. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Regelung der Kapazitäts- beschränkungen im Detailhandel einverstanden (4 m2)? Ja.

4. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen für Restaurants einverstanden? a) Innenbereiche? Ja. Bemerkung Nachdem die Kontaktdatenerfassung mittlerweile in der Mehrzahl der Lokalitäten elektronisch geschieht, ist die elektronische Erfassung an- zustreben. b) Aussenbereiche? Ja. Bemerkung Nachdem die Kontaktdatenerfassung mittlerweile in der Mehrzahl der Lokalitäten elektronisch geschieht, ist die elektronische Erfassung an- zustreben. c) Mit Covid-Zertifikat? Ja.

5. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Regelung zur Öffnung von Diskotheken und Tanzlokalen einverstanden? Ja.

6. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen zu Veranstaltungen einverstanden? a) Veranstaltungen allgemein? Ja. Bemerkung Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit Konsumation sollen die Kon- taktdaten nicht nur an den Sitzplätzen, sondern von allen Teilnehmen- den erfasst werden. Das Contact Tracing kann nur sichergestellt werden, wenn die Kontaktdaten aller Teilnehmenden der entsprechenden Ver- anstaltung verfügbar sind.

b) Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat? Ja. c) Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat? Ja. d) Private Veranstaltungen – Keine Änderung? Ja. e) Aufhebung des Verbots von Messen in Innenräumen? Ja.

7. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen zu Sport- und Kulturaktivitäten einverstanden? a) im Freien? Ja. b) in Innenräumen? Ja. Bemerkung Im Bereich der Hochschulen sollen die Regelungen in Art. 6d Abs. 1 (Verbot von Präsenzveranstaltungen mit über 50 Personen sowie die Ka- pazitätsbegrenzungen) bestehen bleiben. Weshalb in einem Hörsaal andere Regelungen gelten sollen als in einem Kino oder einem Theater- saal (neu bis 1000 Personen), ist nicht nachvollziehbar. Für die Hochschu- len ist es zentral, dass diese Einschränkungen ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt aufgehoben werden, damit sie Planungssicherheit für das Herbstsemester haben. c) Chorkonzerte in Innenräumen? Nein. Bemerkung Singen in Innenräumen birgt ein hohes Ansteckungsrisiko. Es soll des- halb zusätzlich zur Kontaktdatenerhebung und der Flächenvorgabe eine maximale Personenzahl von 50 (Teilnehmende und Publikum) fest- gesetzt werden. d) mit Covid-Zertifikat? Ja.

8. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen zu Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben einverstanden? a) Allgemein? Ja.

b) Öffnung der Freizeitbäder und Wasserparks? Ja. c) mit Covid-Zertifikat? Ja.

9. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen im Arbeitsbereich einverstanden? a) Aufhebung der generellen Maskenpflicht am Arbeitsplatz? Ja. Bemerkung Die weiterhin geltende Verknüpfung der Aufhebung der Homeoffice­ pflicht mit dem repetitiven Testen lehnen wir ab. Die Homeofficepflicht soll auch für Betriebe ohne repetitives Testen in eine Homeofficeemp- fehlung umgewandelt bzw. für geimpfte und genesene Mitarbeitende vor- behaltlos aufgehoben werden. b) Beibehaltung Maskenpflicht für Arbeitnehmende mit Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen? Ja. c) Bestimmung für besonders gefährdete Arbeitnehmende, die sich nicht impfen lassen können? Ja.

10. Ist der Kanton mit der Aufhebung der Maskenpflicht in der Sekundarstufe II einverstanden? Ja.

Fragen zu den Anpassungen im Bereich der Sars-CoV-2-Testung:

1. Ist der Kanton mit der Anpassung beim Verkauf und der freien Abgabe von Selbsttests einverstanden? Ja. Bemerkung Es muss klar kommuniziert werden, dass sich Selbsttests nicht für Betriebstestungen eignen und nicht zur Befreiung von der Homeoffice­ pflicht berechtigen. Anstelle der wenig sensitiven Selbsttests soll der bereits heute für jede Person einmal wöchentlich kostenlos zur Verfügung stehende aussagekräftigere Antigen-Schnelltest bei Apotheken, Testzen- tren sowie bei Ärztinnen und Ärzten bekannter gemacht werden.

2. Ist der Kanton mit der Ausweitung der Indikation der Testung für Lager und Veranstaltungen einverstanden? Nein. Bemerkung Der Bund schafft zusammen mit der vorgesehenen Ausweitung der Testindikation einen neuen Abrechnungsweg über die Kantone. So ist vor- gesehen, dass Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Organisatorin- nen und Organisatoren von Lagern ihre Testmaterialkosten über den Kanton abrechnen müssen. Dies führt in den Kantonen zum Aufbau von Strukturen für die Prüfung von Tausenden von Testrechnungen. Das Test- konzept, das bereits heute kaum mehr verständlich ist, wird noch weiter verkompliziert. Der Ausweitung der Testindikation kann deshalb nur dann zugestimmt werden, wenn diese Tests als «Tests auf Wunsch / prä- ventive Einzeltestung» über die etablierten Testkanäle (Apotheken, Ärzte- schaft, Testzentren) abgenommen und auch abgerechnet werden.

3. Ist der Kanton mit den weiteren technischen Anpassungen in der Testung einverstanden? Ja. Bemerkung Bis auf die bei den anderen Fragen aufgeführten Punkte.

4. Ist der Kanton mit der Anpassung der Tarife einverstanden? Nein. Bemerkung Erstens ist bereits heute die unterschiedliche Vergütung der verschie- denen Testarten an unterschiedlichen Testorten äusserst komplex. Auf- grund der steigenden Durchimpfungsraten wird die Anzahl Tests innert weniger Monate automatisch abnehmen, sodass die vom Bund erhofften Kosteneinsparungen auch ohne Tarifsenkungen eintreten werden. Auf die Tarifanpassungen ist deshalb zu verzichten. Zweitens wirkt sich die geforderte Minimalpoolgrösse beim repetitiven Testen von sieben Mit- arbeitenden anstatt vier Mitarbeitenden auf dessen Attraktivität aus. Be- triebe mit weniger als sieben Mitarbeitenden oder mit 11–13 Mitarbei- tenden (kein Splitting mehr möglich) könnten nicht mehr teilnehmen. Drittens ist die ganze Testplattform auf die Mindestzahl von vier Per- sonen pro Testpool ausgelegt (Poolerfassung, Reporting, Buchhaltung, Instruktionsmaterial usw.). Eine Erhöhung der Mindestzahl von vier auf sieben Mitarbeitende würde auch teure Umprogrammierungen an der Software notwendig machen (Kosten von rund Fr. 1 000 000). Das repe- titive Testen hat sich erst gerade etabliert. Jetzt weitere administrative Hürden einzubauen, gefährdet das ganze Programm.

5. Ist der Kanton mit der Vergütung der Ausstellung des Covid-19-­ Testzertifikats einverstanden? Ja. Weitere Kommentare Wir halten generell fest, dass alle Massnahmen praktikabel und um- setzbar sein müssen, dass die Grundrechte immer gewahrt werden bzw. das Verhältnismässigkeitsprinzip stets eingehalten wird und dass so weit wie möglich die Kenntnisse vor Ort für die Umsetzung genutzt werden.

B. Zur Anpassung der Einreisebestimmungen (auch via Umfragetool [https://survs.com/survey/jknmkfmamc]):

1. Ist der Kanton grundsätzlich mit den Anpassungen der Ein- reisebestimmungen in die Schweiz einverstanden? Ja.

2. Ist der Kanton mit der Aufhebung des Einreiseverbots für ­geimpfte Personen aus Drittstaaten einverstanden? Ja.

3. Ist der Kanton grundsätzlich mit den Anpassungen der grenz- sanitarischen Massnahmen für die Einreise in die Schweiz ein­ verstanden? Ja.

3.1 Ist der Kanton mit der Einführung der neuen Liste der Staaten oder Gebiete mit besorgniserregenden Virusvarianten ­einverstanden? Ja. Bemerkung Weil im Zusammenhang mit den Virusvarianten noch Unsicherheiten bestehen, sind derzeit strengere Einreisebestimmungen für solche Staa- ten und Gebiete nachvollziehbar. Sollte sich aber künftig herausstellen, dass die Virusvarianten die epidemiologische Lage nicht wesentlich ver- schlechtern, muss die Fortführung dieser Liste überdacht werden.

3.2 Ist der Kanton damit einverstanden, dass die Erhebung von Kontaktdaten auf folgende Personengruppen begrenzt wird? a) Alle Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen. Nein. Bemerkung Der Luftverkehr ist dem Landverkehr gleichzustellen. Die Kontakt- datenerhebung soll somit nur bei Personen, die aus Staaten oder Gebie- ten mit einer besorgniserregenden immunevasiven Variante einreisen, erhoben werden.

b) Personen, die aus Staaten oder Gebieten mit einer besorgnis- erregenden immunevasiven Variante einreisen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Ja.

3.3 Ist der Kanton damit einverstanden, dass die Testpflicht auf folgende Personengruppen begrenzt wird? a) Alle nicht-geimpfte oder genesene Personen, die mit dem Flug- zeug in die Schweiz einreisen. Ja. b) Nicht-geimpfte und genesene Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit einer besorgniserregenden nicht immunevasiven Virus- variante einreisen. Ja. c) Alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit besorgnis- erregenden einer immunevasiven Virusvariante in die Schweiz ­einreisen. Ja.

3.4 Ist der Kanton damit einverstanden, dass die Quarantäne- pflicht auf folgende Personengruppen begrenzt wird? a) Nicht-geimpfte oder genesene Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit einer besorgniserregenden nicht immunevasiven Virusvariante in die Schweiz einreisen. Ja. b) Alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit einer immun- evasiven besorgniserregenden Virusvariante in die Schweiz einreisen. Ja.

4. Ist der Kanton mit der Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/… und (EU) 2021/… zum digitalen COVID-Zertifikat der EU (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) einverstanden? Ja. Bemerkung Der Kanton Zürich begrüsst die Sicherstellung der internationalen Kompatibilität des Covid-19-Zertifikats mittels Übernahme und Umset- zung der beiden genannten EU-Verordnungen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli