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Anfrage Simon Vlk, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend Zeitplan Bahnunterführung Winterthurerstrasse Uster, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 144/2026

Sitzung vom 17. Juni 2026

668. Anfrage (Zeitplan Bahnunterführung Winterthurerstrasse Uster) Kantonsrat Simon Vlk, Uster, und Mitunterzeichnende haben am 13. Ap- ril 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die fehlende Bahnunterführung an der Winterthurerstrasse und die damit verbundenen langen Wartezeiten an den Schranken stehen un- verändert hoch oben im lokalen Sorgenbarometer der Ustermer Bevöl- kerung. Da in der Öffentlichkeit unterschiedliche Informationen zum weiteren Projektverlauf kursieren, wäre eine Klärung des Zeitplans wünschenswert. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgen- der Fragen:

Erwägungen

1. Im Live-Stream zur Projektauflage vom 06.11.24 erklärte das kanto- nale Tiefbauamt: «Wir planen den Objektkredit im Jahr 2025 dem Kantonsrat vorzulegen.» Welche Gründe führten dazu, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden konnte?

2. Bezüglich der generellen Projekthierarchie liess das Tiefbauamt im selben Live-Stream verlauten: «Wir müssen aber sagen, die Baudi- rektion und der Regierungsrat stufen das Projekt Unterführung Win- terthurerstrasse als wichtig ein». Was lässt sich aus diesem Bekennt- nis für den weiteren zeitlichen Projektverlauf schliessen?

3. Nachdem die Bahnunterführung letztes Jahr nicht in den KEV auf- genommen wurde, berichtete ZO Online am 19.09.2025 Folgendes: «Eine Nachfrage bei der Baudirektion zeigt jedoch: Das hat keinen Einfluss auf den Projektplan. Die Arbeiten an der Unterführung sol- len immer noch, wie ursprünglich geplant, 2029 starten.» Sind diese Informationen korrekt und wie sieht der Fahrplan bis zum Baustart aus?

4. Welches sind die grössten Herausforderungen für den weiteren Pro- jektverlauf und auf welchen Zeitpunkt hin plant der Regierungsrat die (feierliche) Eröffnung der Unterführung Winterthurerstrasse?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Simon Vlk, Uster, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Da allfällige Einsprachen im Rahmen der öffentlichen Auflage nach §§ 16 f. des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) Auswirkungen auf das Projekt haben können, wird der Kreditantrag erst nach Abschluss des Planauflageverfahrens eingereicht. Eine aktuelle Bestellungsänderung der Stadt Uster (Verzicht südliche Bahnwegverbindung) und notwen- dige Optimierungen bei den Werkleitungen machen eine Umprojektie- rung des Bauwerks erforderlich. Dadurch verschiebt sich die Planauf- lage nach § 16 StrG voraussichtlich auf 2027. Darüber hinaus konnte bei den Verhandlungen mit den Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) keine Einigung über die Kostentragung für den Bau der Unterführung an der Winterthurerstrasse in Uster erzielt werden. Um eine Klärung herbeizuführen, hat der Kanton im August 2025 ein Gesuch um Kos- tenteilung beim Bundesamt für Verkehr eingereicht. Das Verfahren ist hängig. Wann der Kreditantrag eingereicht werden kann, hängt auch vom weiteren Verlauf des Kostenteilungsverfahrens ab. Des Weiteren ist der weitere Verlauf des Projekts abhängig von der Investitionsprio- risierung des Regierungsrates. Zu Frage 2: Da der Regierungsrat das Projekt Unterführung Winterthurerstras- se als wichtig einstuft, werden die Projektierungskosten bis zur Plan- genehmigung vollumfänglich vorfinanziert (RRB Nr. 1036/2023). Dies gewährleistet einen ungehinderten Projektfortschritt und erlaubt es, das Bauprojekt unabhängig vom Ausgang des Kostenteilungsverfahrens voranzutreiben. Die Massnahme «Uster, Unterführung Winterthurer- strasse» wurde zudem in das Agglomerationsprogramm Zürcher Ober- land, 5. Generation (A-Horizont), aufgenommen. Die Vernehmlassung zum Botschaftsentwurf bezüglich der Verpflichtungskredite für die 5. Generation der Agglomerationsprogramme startet voraussichtlich im Juni 2026. Zu Frage 3: Der Baustart ist zurzeit für das Jahr 2029 geplant. Dies hängt jedoch massgeblich von der Investitionspriorisierung des Regierungsrates ab. Allerdings besteht auch eine Abhängigkeit vom Terminplan des SBB- Projekts «Zugfolgezeitverkürzung und Doppelspurausbau Dübendorf– Uster–Aathal».

Zu Frage 4: Der weitere Projektverlauf wird massgeblich durch die Investitions- priorisierung des Regierungsrates, das Risiko von Einsprachen gegen das Bauprojekt, die Baustellenkoordination des Gesamtverkehrs im Raum Uster sowie das Kostenteilungsverfahren beeinflusst. Die Ver- kehrsfreigabe ist zurzeit per Ende 2032 geplant.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli

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