RRB Nr. 679/2014
Masterplan 2014 Hochschulgebiet Zürich Zentrum, Zustimmung, Auftrag
June 11, 2014German8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juni 2014
679. Masterplan Hochschulgebiet Zürich Zentrum
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Hochschulgebiet im Zentrum der Stadt Zürich beherbergt mit der Universität, dem Universitätsspital und der ETH Zürich drei für die universitäre Medizin zentrale Institutionen mit internationalem Ansehen. Deren enge Zusammenarbeit, die durch die räumliche Nähe wesentlich erleichtert wird, ist ein grosser Vorteil Zürichs im Vergleich mit anderen Standorten im In- und Ausland. Damit sind auch die Voraussetzungen gegeben für eine abgestimmte Schwerpunktsetzung und für einen effizien- ten gegenseitigen Wissensaustausch zwischen medizinischer Forschung und Versorgung. Der Grossraum Zürich ist ein national und international herausragen- der Lebens- und Arbeitsraum. Lehre und Forschung an der Universität, der ETH und den Fachhochschulen sind hochstehend, wettbewerbsfähig und innovativ. Die Spitäler im Grossraum Zürich versorgen weit über die Kantons- grenzen hinaus die Bevölkerung mit hochwertigen medizinischen Dienst- leistungen. Das gilt in besonderem Mass für das Universitätsspital, dem mit Abstand grössten Spital im Kanton. Es ist mit einem umfassenden Auftrag von der Grund- bis zur universitären Endversorgung versehen und nimmt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachper- sonal eine führende Stellung ein. Der Stadtrat von Zürich hat die zentrale Bedeutung der drei Institu- tionen und ihre Wichtigkeit für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch für die Innovationskraft und die volkswirtschaftliche Leistungsfähig- keit des Grossraums Zürich anerkannt. In seinen «Strategien Zürich 2025» hält er fest, dass die Stadt danach strebt, Standort einer international bedeutsamen Spitzenmedizin zu bleiben. Sie unterstützt die Konzentra- tion und Weiterentwicklung der medizinischen Fakultät, der gesundheits- bezogenen Forschungsbereiche der ETH und der Universität sowie des Universitätsspitals und der anderen universitären Kliniken an den Stand- orten Hochschulquartier und Lengg. Die Stadt unterstützt ferner plane- risch die bauliche Weiterentwicklung der Hochschulen im Hochschul- quartier und in den verschiedenen Aussenstandorten sowie die Präsenz der Hochschulen im Stadtbild. Sie sichert die Erschliessung der Hoch- schulstandorte mit dem öffentlichen Verkehr und mit attraktiven Ver- bindungen für den Fuss- und Veloverkehr.
Für ein weiterhin erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb mit der natio- nalen und internationalen Konkurrenz in der medizinischen Versorgung und in der universitären Forschung – und ganz allgemein für eine wirk- same Koordination und Kooperation zwischen den Institutionen – sind zeitgemässe betriebliche und bauliche Infrastrukturen unabdingbar. Diese Voraussetzungen sind heute allerdings nicht gegeben. Im Jahr 2005 wurde für das Hochschulgebiet Zürich Zentrum ein Mas- terplan erarbeitet. Der Masterplan 2005 war die Grundlage für die Er- gänzung des kantonalen Richtplans durch den Kantonsrat im Jahr 2007 mit dem Kapitel 6.4 (Hochschulgebiet Zürich Zentrum). Seither haben sich die Anforderungen an die Hochschulen und an das Universitätsspi- tal und damit auch die Entwicklungsvorstellungen der Institutionen ver- ändert. Aufgrund des Schlussberichts «Entwicklungs- und Standortstra- tegie» zur Strategischen Entwicklungsplanung für das Universitätsspital und die medizinbezogenen Bereiche der Universität hat der Regierungs- rat mit Nr.1181/2011 beschlossen, das Universitätsspital (USZ) im Zent- rum weiterzuentwickeln. Er hat die Baudirektion damit beauftragt, die erforderlichen Massnahmen für die Schaffung der planungs- und bau- rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projektes (Masterplan, kantonaler Richtplan, kantonaler Gestaltungsplan) abzustimmen sowie das Vorgehen und Einleiten des Verfahrens zur Anpassung des Schutz- umfanges in Bezug auf den Denkmalschutz festzulegen. Dieser Entscheid und die aktualisierten Entwicklungsvorstellungen der Universität Zü- rich (UZH), des Universitätsspitals (USZ), und der ETH Zürich waren Anlass für die grundlegende Überarbeitung des Masterplans 2005. Die Weiterentwicklung der drei Institutionen am Standort Hochschul- gebiet Zürich Zentrum bedingt, dass die erforderlichen planungsrecht- lichen Rahmenbedingungen geschaffen werden können und insbeson- dere der Schutzumfang bezüglich Denkmalschutz angepasst werden kann.
B. Kernaussagen des Masterplans Der Masterplan enthält die folgenden für die Entwicklung des Hoch- schulgebiets wichtigen Kernaussagen: – Der Wissens- und Gesundheitscluster im Hochschulgebiet wird er- neuert und gestärkt. Er ist ein wesentlicher Baustein für die Identität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. – Das Hochschulgebiet bietet ein grosses Flächenpotenzial. Aus städte- baulicher Sicht kann die heutige Geschossfläche der drei Institutionen UZH, USZ und ETH im Umfang von 870 000 m2 innerhalb des Peri- meters Hochschulgebiet Zentrum im Bestand erneuert und insgesamt um rund 350 000 m2 erweitert werden, wobei Ersatzbauten in diesen Flächenzahlen enthalten sind.
– Die beabsichtigten Neubauten im Kernareal des USZ bedingen den Abbruch von mehreren überkommunalen Denkmalschutzobjekten. Entsprechende Inventarentlassungen liegen in der Zuständigkeit der Baudirektion. Die Objekte Hauptgebäude Poliklinik / Bettenhaus West- trakt 1 und 2 / Gelenktrakt / Bettenhaus Osttrakt 1, 2, 3 (Architekten Häfeli/Moser/Steiger) werden nicht aus dem Schutz entlassen und kön- nen umgenutzt werden. – Der Baubereich für das Kernareal des USZ beschränkt sich auf die Flächen, die gemäss geltender Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ausserhalb der kommunalen Freihaltezone für den Spitalpark liegen. – Die Entwicklungsareale für die ETH befinden sich im Spöndli-Areal und hangwärts der «Neuen Sternwartstrasse». Zwischen USZ und ETH ist ein Abtausch von Arealen vorzunehmen. – Für die Erschliessung des neuen Campus im Bereich der heutigen Stern- wartstrasse und der heutigen Spöndlistrasse wird eine neue Erschlies- sungsachse ohne Durchgangsverkehr («Neue Sternwartstrasse») ein- geführt. – Für die Entwicklung der UZH wichtige Baubereiche sind auf dem heu- tigen Sportplatz der Wässerwies, im Gebiet Gloriarank und im Bereich Schanzenberg ausgewiesen. Die Interessenabwägung für allfällige In- ventarentlassungen der von den Baubereichen betroffenen kommu- nalen Denkmalschutzobjekte erfolgt durch den Stadtrat von Zürich. – Im Umfeld der alten Sternwarte ist ein Park vorgesehen. Die genaue Lage und Grösse des Parks wird in Absprache mit der ETH geplant. – Für die Verbesserung der Erschliessung des Hochschulgebiets mit dem öffentlichen Verkehr und für den Fuss- und Veloverkehr sind verschie- dene Massnahmen vorgesehen, deren Zweckmässigkeit und Umsetz- barkeit in einer nächsten Phase noch vertieft geprüft werden müssen. Ein Mobilitätsmanagement wird erarbeitet. – Innerhalb des Perimeters des Hochschulgebiets haben die baulichen Entwicklungsbedürfnisse für Bildung, Forschung und Gesundheit Vor- rang gegenüber andern Nutzungen. Liegenschaften in den angrenzen- den Wohnquartieren, die heute durch die Institutionen belegt sind, werden wieder für private Nutzungen freigegeben. – Die Entwicklung des Hochschulgebiets trägt zukünftigen Bedürfnis- sen Rechnung und erfolgt nachhaltig. – Die Umsetzung der geplanten Projekte erfolgt zügig.
C. Vernehmlassung zum Masterplan 2014 Der Masterplan 2014 bildet die bauliche Weiterentwicklung der drei Institutionen ab. Er wurde in einer Gebietsplanung, in der alle Projekt- partner sowie die zuständigen Fachstellen von Stadt und Kanton vertre- ten waren, erarbeitet. Mit Beschluss Nr. 852/2013 gab der Regierungsrat den Entwurf des Masterplans zur Vernehmlassung in den Direktionen des Regierungsrates, bei den Projektpartnern UZH, USZ, ETH und bei der Stadt Zürich frei. Die Vernehmlassung ergab eine grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf. Die Ergebnisse wurden in den Masterplan eingearbeitet. Der überarbeitete Masterplan wurde im März 2014 den Projektpartnern nochmals zugestellt. Aufgrund der Rückmeldungen wur- den noch vereinzelte Klärungen und redaktionelle Anpassungen vorge- nommen. Der Masterplan hat jetzt den Stand, dass er von den Projektpartnern genehmigt werden kann. Der Masterplan soll von den beteiligten Pro- jektpartnern als gemeinsames Programm anerkannt und für die betref- fenden Stellen als verbindlich erklärt werden.
D. Arealabtausch USZ/ETH Für die Erstellung der Neuen Sternwartstrasse und für die 2. Etappe des USZ ist ein Arealabtausch zwischen der ETH und dem USZ nötig. – Die Neue Sternwartstrasse ist mittelfristig die Erschliessungsachse für ETH und USZ. – Der Landabtausch für die Baubereiche der ETH und des USZ und für die Neue Sternwartstrasse wird vertraglich geregelt (Bund/Kanton/ USZ). Der Vertrag zwischen der ETH und dem USZ wird vor dem Erlass des kantonalen Gestaltungsplans für die 1. Etappe des USZ abgeschlossen. Er ist Grundlage für den entsprechenden Gestaltungsplan.
E. Fortschreibung des Masterplans Auf der Grundlage des Masterplans 2014 wird anschliessend der kan- tonale Richtplan (Kap. 6.2.1) angepasst. Der entsprechende Beschluss des Kantonsrates ist die Voraussetzung für die Festsetzung von kanto- nalen Gestaltungsplänen für die Projekte der Institutionen. Der Masterplan und die damit zusammenhängenden Planungsinstru- mente sind gemäss § 9 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes periodisch zu überprüfen und neuen Erkenntnissen und Entwicklungen anzupassen, soweit es die Rechtssicherheit zulässt. Änderungen des Masterplans be- dürfen wiederum der Zustimmung des Regierungsrates, des Stadtrates von Zürich, der UZH, des USZ und der ETH.
F. Zustimmung zum Masterplan 2014 Der Masterplan 2014 zeigt die langfristige Entwicklung der drei Ins- titutionen USZ, UZH und ETH im Hochschulgebiet auf. Er nennt die erforderlichen begleitenden Massnahmen im Bereich der Verkehrser- schliessung, der Energieversorgung und im Bereich der Freiraumversor- gung, die zu treffen bzw. vertieft zu prüfen sind, damit die im Masterplan vorgesehene bauliche Verdichtung stadtverträglich umgesetzt werden kann. Dem vorliegenden Masterplan ist zuzustimmen. Die Baudirektion ist zu beauftragen, die Projektpartner UZH, USZ und ETH sowie den Stadt- rat von Zürich zur Zustimmung zum Masterplan einzuladen.
G. Veröffentlichung des Beschlusses Die Veröffentlichung erfolgt erst nach der Zustimmung zu den Ver- tiefungsstudien.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Masterplan 2014 Hochschulgebiet Zürich Zentrum wird zu- gestimmt.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, den Stadtrat von Zürich, die Universität, das Universitätsspital und die ETH zur Zustimmung zum Masterplan einzuladen.
III. Die Veröffentlichung erfolgt nach der Zustimmung zu den Vertie- fungsstudien.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, die ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, die Universität Zürich, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, das Universitätsspital Zürich, Generalsekretariat Spitalrat, Bolleystrasse 40, 8091 Zürich, sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli