RRB Nr. 689/2018
Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2018, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
July 11, 2018German2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2018, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2018
689. Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2018; Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 10. Juni 2018 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vor lagen statt:
Erwägungen
1. Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäfts verlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) (ABl 2017-11-10)
2. Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-11-10) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs ergebnisse wurde am 22. Juni 2018 im Amtsblatt gemeindeweise veröffent licht (ABl 2018-06-22). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (LS 175.2) sind innert der mit der Veröffentlichung der Er gebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert ge blieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahl leitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volks abstimmung festzustellen. Für die Inkraftsetzung des von den Stimmberechtigten angenomme nen Steuergesetzes (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) ist die Finanzdirek tion zu beauftragen, dem Regierungsrat einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim mung vom 10. Juni 2018 gemäss den im Amtsblatt vom 22. Juni 2018 ver öffentlichten Ergebnissen (ABl 2018-06-22) das Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grund stückgewinnsteuer) (ABl 2017-11-10) rechtskräftig angenommen haben.
II. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim mung vom 10. Juni 2018 gemäss den im Amtsblatt vom 22. Juni 2018 ver öffentlichten Ergebnissen (ABl 2018-06-22) das Gesetz über den öffent lichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-11-10) rechts kräftig abgelehnt haben.
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat einen An trag zur Inkraftsetzung der Änderung des Steuergesetzes (Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) zu unterbreiten. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.
V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Finanz direktion, die Volkswirtschaftsdirektion sowie an die Direktion der Jus tiz und des Innern und an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli