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Decision

RRB Nr. 69/2020

Universitätsgesetz, Änderung, Angehörige der Universität, Inkraftsetzung

January 29, 2020German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2020

69. Universitätsgesetz (Änderung vom 2. September 2019;

Erwägungen

Angehörige der Universität; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 2. September 2019 eine Änderung des Uni- versitätsgesetzes vom 15. März 1998 (LS 415.11; Angehörige der Univer- sität; ABl 2019-09-06). Mit Verfügung vom 11. November 2019 stellt die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum er- griffen wurde (ABl 2019-11-15). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Universitätsgesetzes kann auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 2. September 2019 des Universitätsgesetzes wird auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Universi- tätsleitung und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli