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Decision

RRB Nr. 690/2021

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Sozialplan

June 23, 2021German6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2021

690. Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Sozialplan)

Erwägungen

Im Kanton Zürich gibt es 18 kantonale und elf nichtkantonale Berufsfach- schulen, die beruf‌liche Grund- und Weiterbildung anbieten. 2018 wurden in der Grundbildung rund 42 000 Lernende mit einem Nettoaufwand von 350 Mio. Franken ausgebildet. Es werden über 200 Berufe beschult, etwa 30 davon an mehreren Schulorten. Die Verteilung der Berufe auf die Schulen ist historisch gewachsen und nicht mehr ideal. Zum einen gibt es Berufe, für die heute im Verhältnis zur Anzahl Lernenden zu viele Stand- orte vorhanden sind. Zum anderen kann eine zu starke Konzentration an einem Standort bei einem stark wachsenden Beruf die Schulentwicklung behindern. Mit dem Projekt «Kompetenzzentren» werden die Kompe- tenzen an den einzelnen Schulen gebündelt. So wird die Expertise kon- zentriert, der Schulraum optimal genutzt und gleichzeitig werden die Re- gionen gestärkt. Im Februar 2018 erteilte der Bildungsrat der Bildungsdirektion den Auftrag, die Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kom- petenzzentren an die Hand zu nehmen. Im Rahmen der Projektinitia- lisierung erarbeitete das Mittelschul- und Berufsbildungsamt eine Dis- kussionsgrundlage, die den Beteiligten vorgestellt wurde. Im Anschluss wurden mit jeder Schule, den betroffenen Organisationen der Arbeitswelt sowie Vertreterinnen und Vertretern von Lehrpersonen- und Personal- verbänden Gespräche geführt und Rückmeldungen eingeholt. Aufgrund der gesammelten Rückmeldungen wurde die Diskussionsgrundlage zu einem Lösungsvorschlag erarbeitet, welcher in eine breite Vernehmlas- sung ging. Am 3. Februar 2020 hat der Bildungsrat schliesslich die Neu- zuteilung der Berufe an den Zürcher Berufsfachschulen beschlossen (Beschluss Nr. 1/2020). Der Grossteil der neuen Zuteilungen wird 2021 und 2022 umgesetzt. Bis spätestens Sommer 2024 sollen die neue Berufs- zuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren abgeschlossen sein. Zwischen März und Mai 2020 wurde zusammen mit den Schulen die Um- setzungsplanung erarbeitet sowie die Projektorganisation für jedes Teil- projekt erstellt. Die grossen Teilprojekte starteten 2021 mit der Umset- zung. Die geänderte Zuteilung von Berufen an die Schulen hat auch Auswir- kungen auf die Lehrpersonen der jeweiligen Berufe. Parallel zu den Ge- sprächen über die Diskussionsgrundlage startete das Teilprojekt Perso- nal. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretungen der Rektorinnen und

Rektoren, der Schulkommissionen, der Personalverbände sowie der Lehr- personenverbände zusammen und hat zum Ziel, Massnahmen für die von den Berufsneuzuteilungen betroffenen Lehrpersonen zu erarbeiten. Das Teilprojekt diente zudem dem direkten Informationsaustausch zwischen der Projektleitung und den Vertretungen der genannten Gremien. Im Sommer 2020 wurde bei 93 unbefristet angestellten Lehrpersonen überprüft, inwiefern ein Wechsel der Schule notwendig und möglich ist. Bei 27 Lehrpersonen konnte auf einen Wechsel der Schule verzichtet wer- den, 47 Lehrpersonen werden unter identischen Anstellungsbedingun- gen an eine andere Schule versetzt. Drei Lehrpersonen haben sich trotz zumutbarem Angebot gegen einen Schulwechsel entschieden. Aufgrund von Klassenzusammenlegungen und organisatorischer Anpassungen konnte 15 Lehrpersonen trotz intensiver Gespräche mit anderen Schulen keine zumutbare Ersatzanstellung angeboten werden. Im Herbst 2020 wurde allen Lehrpersonen kommuniziert, welche Veränderungen sie im Rahmen des Projekts zu erwarten haben. Die Vereinigten Personalver- bände des Kantons Zürich (VPV) und der Verband des Personals öffent- licher Dienste (VPOD) waren im Rahmen der Mitarbeit im Teilprojekt laufend über den aktuellen Stand im Bild. Die Kündigungen wurden im Januar und Februar 2021 ausgesprochen und treten zwischen Ende August 2021 und Ende August 2023 in Kraft. Die Bildungsdirektion hat in Anwendung von § 27 des Personalgeset- zes vom 27. September 1998 (PG; LS 177.10) in Verbindung mit §§ 16d ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177.111) einen Sozialplan ausgearbeitet. Die Leistungen gemäss So- zialplan und die Situation der Mitarbeitenden lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: – Der Sozialplan sieht Abfindungen zwischen sechs und elf Monatslöh- nen vor. Die Lage keiner bzw. keines Mitarbeitenden ist als Härtefall zu bezeichnen. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betragen rund Fr. 1 469 071. – Den Mitarbeitenden wird eine beruf‌liche Standortbestimmung in einem Berufsinformationszentrum im Umfang von Fr. 2000 nach § 16e Abs. 1 VVO angeboten. Stattdessen können die Mitarbeitenden auf ihren Wunsch einen Beitrag an eine Weiterbildung im Umfang von Fr. 2000 nach § 16e Abs. 2 VVO beanspruchen. Auf begründeten An- trag hin kann das Mittelschul- und Berufsbildungsamt diesen Betrag für die Unterstützungsmassnahmen nach § 16e Abs. 2 VVO bis auf Fr. 5000 erhöhen. Die Kosten dieser Massnahmen betragen insgesamt Fr. 80 000. – Alle Mitarbeitenden werden gemäss § 24b Abs. 1 lit. c PG altershalber entlassen. Die Kosten für diese Massnahme betragen Fr. 784 400.

Gesamthaft werden 10,0 Stellen abgebaut. Der Sozialplan führt zu Kosten von insgesamt Fr. 2 333 471, einschliesslich Sozialleistungen. Die Kosten pro abgebauter Stelle belaufen sich auf Fr. 232 438. Dem VPOD wurde der Entwurf am 27. April 2021 und den VPV am 4. Mai 2021 vorgelegt. Der VPOD betonte in seiner Stellungnahme den guten Einbezug in das Projekt und begrüsste den grösseren Spielraum beim Betrag für Weiterbildungen. Weiter bringt der VPOD in seiner Stel- lungnahme vor, dass für die von einer Entlassung betroffenen Mitarbeiten- den aufgrund ihres Alters deren Arbeitsmarktchancen als ausgesprochen schlecht zu beurteilen seien. Der VPOD fordert deshalb zwei zusätzliche Abfindungsmonate. Das Alter wird jedoch bereits im Abfindungsrahmen nach § 16g Abs. 2 VVO berücksichtigt, weshalb eine weitere Erhöhung der Abfindung nicht vorgenommen wurde. Zudem bemängelt der VPOD die Berücksichtigung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Mitarbeitenden als intransparent, insbesondere hinsichtlich der Be- rücksichtigung von Liegenschaftseigentum. Die finanziellen Verhältnisse werden von vielen Faktoren wie beispielsweise Alter, Zivilstand, Ein- kommensverlust im Verhältnis zum Gesamteinkommen und Wohneigen- tum beeinflusst, weshalb keine allgemeingültigen Grenzwerte festgelegt werden können. Vielmehr ist es die Gesamtsituation, die es zu würdigen gilt. Die einzelnen Mitarbeitenden werden im Rahmen des rechtlichen Gehörs vor Erlass der Abfindungsverfügung die Möglichkeit haben, sich zur Abfindungshöhe zu äussern. Die Mitarbeitenden können zudem nach Erlass der unbegründeten Verfügung eine Begründung verlangen. Die Verfügung kann angefochten werden. Die VPV haben den vorgesehenen Leistungen zugestimmt. Das Personalamt stimmt den vorgesehenen Sozialplanleistungen zu. Bei den Aufwendungen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG; LS 611) um gebundene Ausgaben. Für den Sozialplan sind in der Er- folgsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Fr. 2 333 471 zu bewilligen. In der Jahresrechnung 2020 wurde dafür eine Rückstellung gebildet.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sozialplan für die Berufsfachschulen (Entwicklung zu Kompe- tenzzentren) wird festgelegt.

II. Für den Sozialplan wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 333 471 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbil- dung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident, Härdlenstrasse 11, 8302 Kloten), den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmensdorfer- strasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich) sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli