RRB Nr. 693/2012
BVK, versicherungstechnische Grundlagen, Genehmigung
June 27, 2012German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Juni 2012
693. BVK (versicherungstechnische Grundlagen)
Erwägungen
Gemäss § 79 Abs. 1 lit. b der Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 22. Mai 1996 (LS 177.21) genehmigt der Regierungs- rat die versicherungstechnischen Grundlagen der BVK. Die derzeit ver- wendeten Grundlagen (Versicherungstechnischer Zinssatz, VZ 2005, 4%) wurden mit RRB Nr. 1953/2008 mit Wirkung ab 1. Januar 2008 geneh- migt. Sie beruhen auf Beobachtungen der Pensionskasse der Stadt Zü- rich (PKZH) und der BVK sowie weiterer 14 Pensionskassen öffent- lich-rechtlicher Arbeitgeber aus der ganzen Schweiz in den Jahren 2001 bis 2005. Das Projekt «gemeinsame Grundlagen öffentlich-rechtlicher Kassen» konnte in den Jahren 2006 bis 2010 auf 21 teilnehmende Kassen, darun- ter auch die Pensionskasse des Bundes PUBLICA, erweitert und mit diesen weitergeführt werden. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden im Oktober 2011 in Form der «VZ 2010, technische Grundlagen für Pensionsversicherungen» veröffentlicht. Ein Vergleich mit den bisher angewendeten Grundlagen VZ 2005 zeigt, dass die Lebenserwartung der Männer und Frauen zugenommen hat. Die Zunahme bewegt sich jedoch im Rahmen der Erwartungen. Der Experte für berufliche Vorsorge der BVK hat in seinem Bericht zur versicherungstechnischen Bilanz auf den 31. Dezember 2011 und zur Entwicklung der finanziellen Lage der BVK vom 15. Mai 2012 emp- fohlen, den Wechsel zu den Grundlagen VZ 2010 rückwirkend auf den 1. Januar 2012 und damit bilanzwirksam zu vollziehen. Der versiche- rungstechnische Zinssatz soll bei 4% belassen werden, da er mit der Teilrevision der BVK-Statuten herabgesetzt wird. Die Verwaltungskommission hat an ihrer Sitzung vom 4. Juni 2012 der Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge einstimmig zu- gestimmt. Bei einem Grundlagenwechsel erhöht sich als Folge der gestiegenen Lebenserwartung das Vorsorgekapital der Rentnerinnen und Rentner. Dafür kann die seit 2008 nach und nach gebildete Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung aufgelöst werden. Insgesamt kann der Grundlagenwechsel bilanztechnisch nahezu kostenneutral vollzogen werden. Der Deckungsgrad der BVK Ende 2011 nimmt durch den Grundlagenwechsel von 83,4% um 0,2 Prozentpunkte auf 83,2% ab.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die versicherungstechnischen Grundlagen «VZ 2010, 4%; techni- sche Grundlagen für Pensionsversicherungen» werden mit Wirkung ab 1. Januar 2012 genehmigt.
II. Mitteilung an den Experten für berufliche Vorsorge, Daniel Wirz, Providus AG, Grubenstrasse 56, 8045 Zürich, sowie an die Finanzdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi