RRB Nr. 696/2018
Strassen, Stadt Zürich, Lagerstrasse, 2.+3. Etappe, RVS 30065, Projektgenehmigung
July 11, 2018German5 min
Source zh.ch
Strassen, Stadt Zürich, Lagerstrasse, 2.+3. Etappe, RVS 30065, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2018
696. Strassen (Zürich, Lagerstrasse RVS 30065)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 und Ergänzung vom 16. Mai 2018 unter- breitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für den Ausbau der Lagerstrasse, Abschnitt Kanonengasse bis Langstrasse, zweite und dritte Bauetappe, Zürich (Bau Nr. 04154), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 39/2014 die erste Bauetappe (La- gerstrasse, Abschnitt Kasernenstrasse bis vor Knoten Kanonengasse) be- reits genehmigt. Die Lagerstrasse soll im Abschnitt Kasernen- bis Langstrasse ausge- baut werden. Auslöser dafür ist die Entwicklung des Gebiets der Europa- allee. Auf der Seite des Hauptbahnhofs ändert sich der Arealcharakter und damit auch der Charakter der Lagerstrasse. Das Strassenprojekt sieht vor, auf beiden Seiten der Lagerstrasse einen breiten Gehweg mit je einer Baumreihe zu erstellen. Die Zwischenräume der Baumreihen werden zum Teil mit Zweiradabstellmöglichkeiten, Sitzbänken und Telefonsprechstel- len ausgestattet. Ebenfalls vorgesehen sind beidseitige Radstreifen mit einer Mindestbreite von 1,8 m. Wo die Platzverhältnisse es zulassen, wer- den entlang der Strasse Längsparkierungen angeordnet. Hinsichtlich des Lärmschutzes konnten keine zweckmässigen Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg ergriffen werden. Es werden daher Lärm- schutzfenster eingebaut. Mit Schreiben vom 27. August 2010, 22. Februar 2011, 14. März 2012 und 8. Oktober 2012 hat sich das AFV zum Projekt geäussert. Die gemachten Auflagen wurden im Projekt berücksichtigt. Durch den Ausbau der Lager- strasse wird die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualver- kehr verbessert. Die Fachstelle Lärmschutz hat den hier zur Genehmigung beantrag- ten Erleichterungen im Sinne vom Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) mit Stellungnahme vom 26. Juni 2018 zugestimmt. Mit Beschluss Nr. 39/2014 forderte der Regierungsrat, dass zusammen mit der zweiten und dritten Etappe der Lagerstrasse auch das damals be- reits geplante Projekt einer Anpassung der Kanonengasse zur Genehmi- gung einzureichen sei. Der Grund hierfür war, dass sich der Verkehr nach der künftig vorgesehenen Sperrung der kommunalen Langstrasse für den
motorisierten Individualverkehr (Projekt Nr. 13 039) auf die Kanonengasse und die Lagerstrasse verlagern wird. Um die Leistungsfähigkeit der Lager- strasse und der Kanonengasse dennoch aufrechtzuerhalten, wird ein Aus- bau der Kanonengasse erforderlich. Das Projekt Kanonengasse erfuhr jedoch im Rahmen seiner Projektentwicklung einige Verzögerungen, wes- halb es jetzt noch nicht zur Genehmigung vorliegt. Die Stadt Zürich rech- net damit, dass es im November 2018 zur Genehmigung eingereicht wer- den wird. Ferner gibt es auch zeitliche Abhängigkeiten zwischen dem Ausbau der Lagerstrasse und dem Hochbauprojekt Europaallee der SBB. Der Baubeginn für die Lagerstrasse soll Mitte Juli 2018 erfolgen. Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, wären provisorische Lösungen notwendig, damit die Erschliessung dieser SBB-Hochbauten gewährleis- tet werden kann. Ebenso kann ohne den Ausbau der Lagerstrasse die Velo- verbindung nicht rechtzeitig sichergestellt werden. Es ist folglich einer vorgezogenen Genehmigung des vorliegenden Pro- jektes zuzustimmen. Das Projekt Kanonengasse ist jedoch unmittelbar nach Vorliegen der rechtskräftigen Projektfestsetzung zur Genehmigung einzureichen. Um die Leistungsfähigkeit der Kanonengasse in der Zwi- schenzeit sicherstellen zu können, wird bis zur definitiven Umsetzung des Projektes eine provisorische Markierungslösung (separate Rechts- und Linksabbiegespuren) vorgesehen. Das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG sowie das Auflageverfah- ren nach §§ 16 und 17 StrG wurden für das Gesamtprojekt Lagerstrasse, Abschnitt Kasernen- bis Langstrasse durchgeführt. Innerhalb der Auf- lagefrist ging eine Einsprache gegen das Projekt ein. Daraufhin wurde das Projekt in Absprache mit dem AFV angepasst. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 268 vom 27. März 2013 festgesetzt und ist rechts- kräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben am 24. November 2013 den Kredit für die Umgestaltung der Lagerstrasse gutgeheissen. Die Gesamt- kosten für den Ausbau der Lagerstrasse, Abschnitt Kasernen- bis Lang- strasse, betragen Fr. 23 930 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale für die zweite und dritte Bauetappe im Abschnitt Kanonengasse bis Langstrasse belaufen sich ge- mäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 14 532 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der Lagerstrasse, Abschnitt Kanonen- gasse bis Langstrasse, zweite und dritte Bauetappe in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Die Stadt Zürich wird eingeladen, das Projekt Kanonengasse un- mittelbar nach Vorliegen der rechtskräftigen Projektfestsetzung dem Re- gierungsrat zur Genehmigung einzureichen.
III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zü- rich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli