RRB Nr. 697/2019
Neue Regionalpolitik, Umsetzungsprogramm 2020-2023, Auftrag, neue Ausgabe
July 10, 2019German14 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2019
697. Neue Regionalpolitik des Bundes: Umsetzungsprogramm 2020–2023
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0) in Kraft. Damit sollen Innovation, Wertschöp- fung und Wettbewerbskraft strukturschwacher Regionen gestärkt wer- den, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Als Fördermittel sind A-Fonds-perdu-Beiträge und zinslose Darlehen vorgesehen. In einem jeweils achtjährigen Mehrjahresprogramm definiert der Bund die Förder- schwerpunkte der Neuen Regionalpolitik (NRP). Gestützt auf die Vor- gaben des Mehrjahresprogramms erarbeiten die Kantone gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vierjährige Umsetzungspro- gramme, das nächste für 2020–2023. Die Genehmigung der Programme durch den Bund ist Voraussetzung für den Abschluss einer Programm- vereinbarung zwischen Bund und Kanton, welche die Einzelheiten der Umsetzung sowie die Förderbeiträge regelt. Als strukturschwache Bergregion wurde das Zürcher Berggebiet in den letzten drei Förderperioden (2008–2019) auf Antrag des Kantons Zürich ins Wirkungsgebiet der NRP aufgenommen. Dieser Antrag wird in der Umsetzungsperiode 2020–2023 erneut gestellt. Zusätzlich wird zum ersten Mal die Aufnahme des Zürcher Weinlands in den Wirkungsperi- meter der NRP beantragt, da dieses gemäss den Kriterien des Staats- sekretariats für Wirtschaft (SECO) ebenfalls als strukturschwache Re- gion gilt. Die Region Zürcher Berggebiet umfasst neben zehn Zürcher Gemein- den auch zwei Gemeinden im Kanton Thurgau (Bichelsee-Balterswil, Fischingen) und eine Gemeinde im Kanton St. Gallen (Eschenbach). Als der hauptsächlich betroffene Kanton übernimmt der Kanton Zürich die Programmverantwortung gegenüber dem Bund. Die vom Kanton Zürich bewilligten Fördermittel beziehen sich indessen nur auf die Zürcher Ge- meinden. Die Kantone Thurgau und St. Gallen entrichteten bisher an- teilmässig Beiträge an das Zürcher Umsetzungsprogramm. Auch für das Umsetzungsprogramm 2020–2023 werden die beiden Kantone um finan- zielle Beteiligung im bisherigen Umfang ersucht. Dies geschieht im Rah- men eines Projektantrags nach der Genehmigung der Programme durch den Bund.
B. Bisherige NRP-Umsetzung Aufgrund der thematischen Ausrichtung des Zürcher Umsetzungs- programms gemäss der Regionalpolitik des Bundes ist das Amt für Land- schaft und Natur (ALN) der Baudirektion für die NRP zuständig und erstattet dem Bund Bericht. Der Verein Pro Zürcher Berggebiet (PZB) setzte die NRP bis anhin im Leistungsauftrag des ALN um. Mit RRB Nrn. 865/2007, 1143/2011 und 740/2015 wurden die drei bisherigen Um- setzungsprogramme sowie die Evaluation für die erste (2008–2011) und zweite (2012–2015) Vierjahresperiode verabschiedet. Für die erste Umsetzungsetappe 2008–2011 beteiligte sich der Bund mit 1,05 Mio. Franken und der Kanton mit 1,5 Mio. Franken A-Fonds- perdu-Beiträgen. Aufgrund der guten Wirkung, die das erste NRP-Um setz ungsprogramm entfaltet hat, wurden diese für die zweite Umset- zungsetappe 2012–2015 auf 1,6 Mio. Franken (Bund) bzw. 2,01 Mio. Fran- ken (Kanton) erhöht. In der dritten Umsetzungsperiode beteiligte sich der Bund mit 1,56 Mio. Franken und der Kanton mit 2,4 Mio. Franken. Bis Juli 2019 muss dem Bund über die dritte Vierjahresperiode 2016– 2019 umfassend Bericht erstattet werden in Form eines provisorischen Schlussberichts, der Anfang 2020 finalisiert wird. Die wichtigsten Erkennt- nisse der Umsetzung 2016–2019 lassen sich bereits jetzt aufzeigen: Schwerpunkt Tourismus: Das Zürcher Berggebiet ist als hochwertiger natur- und kulturnaher Naherholungsraum positioniert und kann aus vielfältigen Angeboten Wertschöpfung generieren. Die Vernetzung der touristischen Akteure führte zu neuen Koope- rationen, Angeboten und Produkten. Weiterbildungen für die touristi- schen Betriebe ermöglichten die Erweiterung ihres Knowhows und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Dass der Tourismus seit 2013 unter der Dachmarke «natürli Zürioberland» auftritt, zeigte Wirkung. Es entstanden neue Produkte, welche Branchen verbinden und die Wert- schöpfung im regionalen Kreislauf steigern. Auf diesen Erfolgen auf- bauend soll «natürli Zürioberland» in Zukunft noch stärker als Touris- musmarke etabliert werden. Schwerpunkt Regionalprodukte: Ein breites Sortiment an natürli- Produkten und die Erschliessung neuer Absatzkanäle steigert die lokale Wertschöpfung und macht die Regionalprodukte zu Botschaftern ihrer Region. Der Ausbau des natürli-Sortiments von 58 (Ende 2015) auf über 500 Produkte (Ende 2018) in der Umsetzungsperiode 2016–2019 war ein gros- ser Schritt hin zum Ziel des Vollsortiments. Dieses wird zur Erhöhung der Attraktivität für Konsumentinnen und Konsumenten, Gastronomin- nen und Gastronomen sowie Detaillistinnen und Detaillisten angestrebt. Die starke Zunahme an zertifizierten Produkten zeigte sich auch im Um-
satz: Die Steigerung betrug 7% über die letzten vier Jahre. Durch die Ver- bindung mit dem Tourismus konnte auch die Sichtbarkeit der natürli- Regionalprodukte verbessert werden und sie entwickelten sich zuneh- mend zu Botschaftern für die touristische Region. Ruhelandschaft: Das gesellschaftliche Bedürfnis nach Ruhe und Ent- schleunigung wird aufgegriffen und Angebote in den Bereichen Auszeit, Wohlfühlen und Regeneration werden geprüft und entwickelt. Um die Potenziale in den Bereichen Ruhe, Gesundheit und Zeit zu eruieren, wurde eine Grundlagenstudie erstellt. Dies beanspruchte mehr Zeit als geplant, wodurch sich die Umsetzung weiterer konkreter Mass- nahmen verzögerte. Der Schlussbericht der Grundlagenstudie bestätigt indessen, dass die Themen Ruhe, Gesundheit und Zeit gut gewählt sind und einem zunehmenden gesellschaftlichen Bedürfnis nach Erholung, Entschleunigung und Ausgleich zum hektischen Alltag entsprechen. Auch kommt die Studie zum Schluss, dass das Zürcher Berggebiet durch seine landschaftlichen Besonderheiten, die natürlichen Ressourcen und die hohe Lebensqualität viel Potenzial in diesem Bereich aufweist, das durch geeignete Projekte und Massnahmen noch vermehrt in die regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden werden kann. Regionales Innovationssystem (RIS) Ost: Durch Vernetzung der dezentralen Point of Entries (POE) kann den Firmen ein einfacher Zu- gang zu Innovationsthemen und der Kontakt zu Branchengleichen ausser- halb der Region ermöglicht werden. Als POE wurde der Verein Pro Zürcher Berggebiet Gesellschafter der Organisation, die zum Aufbau des RIS Ost gegründet wurde. Die Auf- bauprozesse waren langsam und insgesamt zeigte das RIS Ost noch eher wenig operative Wirkung. Erfolgreich war indessen die Massnahmen zur Wissensvermittlung und Vernetzung bei Unternehmerinnen und Unter- nehmern: Die durchgeführten Unternehmergespräche erfreuten sich mit der Teilnahme von durchschnittlich 170 Personen aus Wirtschaft und Politik grosser Beliebtheit. Sie dienten der Vernetzung der Unternehme- rinnen und Unternehmer sowie deren Knowhow-Erweiterung in zukunfts- relevanten Themen. Regionalmanagement: Der Verein Pro Zürcher Berggebiet wird als regionales Kompetenzzentrum, Entwicklungsträger und Partner bei der Initiierung und Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Region wahr- genommen. Die bedürfnisorientierte und wirkungsvolle Arbeit der vergangenen NRP-Perioden, die stetige Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Ausbau der internen Fachkompetenzen zahlten sich aus. So gelangten in der Umsetzungsperiode 2016–2019 mehr Anfragen von Akteuren und Gemeinden ans Regionalmanagement und mehr externe Projekte im Sinne der NRP-Strategie konnten finanziell unterstützt werden.
Detailliertere Aussagen zu den Resultaten und Erkenntnissen aus der Umsetzungsperiode 2016–2019 sind im vorliegenden Umsetzungs- programm 2020–2023 zu finden. Aus Sicht des Kantons ergibt sich bereits jetzt eine insgesamt positive Bilanz für die dritte Vierjahresperiode: Die Mittel wurden zielgerichtet und wirkungsvoll eingesetzt und eine nach- haltige Förderung des Zürcher Berggebietes konnte erreicht werden.
C. Umsetzungsprogramm 2020–2023 Ende 2019 läuft das dritte Umsetzungsprogramm des Kantons Zürich aus. Damit das Zürcher Berggebiet und neu auch das Zürcher Weinland mit NRP-Fördermitteln unterstützt werden können, muss dem Bund bis am 31. Juli 2019 ein neues Umsetzungsprogramm unterbreitet werden. Der Bund hat die Rahmenbedingungen für die NRP 2020–2023 in sei- nem Mehrjahresprogramm 2016–2023 bereits festgelegt. Der Fokus und die Schwerpunktsetzung ändern sich damit gegenüber der letzten Um- setzungsperiode nicht wesentlich. Die für das NRP-Gebiet im Kanton Zürich weiterhin massgebende kantonale Entwicklungsstrategie ist der im März 2014 festgesetzte kan- tonale Richtplan. Dieser teilt das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland überwiegend den Handlungsräumen Kultur- und Naturland- schaften zu. Zudem wird darin festgelegt, dass die Siedlungsentwicklung künftig zu 80% in den Stadt- und urbanen Wohnlandschaften stattfinden soll. Für das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland mit ihren hohen Landschafts- und Naturwerten bietet dies die langfristige Perspek- tive, sich als lebendige Komplementärräume zu den Ballungszentren zu positionieren. Dies trägt dazu bei, dass der Kanton Zürich auch langfris- tig über eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaften verfügt, was einen wichtigen Faktor seiner Standortqualität darstellt. Der Entwicklungs- pfad zu solchen komplementären Qualitätsräumen wird unter dem Titel «Perspektiven ohne Siedlungswachstum» in der Langfristigen Raument- wicklungsstrategie des Regierungsrates (RRB Nr. 1377/2014) definiert, die auch im Umsetzungsprogramm 2020–2023 weiterhin als Orientie- rungsrahmen und Grundlage dient. Vor diesem Hintergrund und aufbauend auf den Erkenntnissen und Erfolgen der bisherigen NRP-Umsetzung, den landschaftlichen Qualitä- ten und den intakten land- und forstwirtschaftlichen Strukturen werden auch für das Umsetzungsprogramm 2020–2023 die bewährten Hand- lungsachsen beibehalten: Tourismus: Höhere Wertschöpfung durch die Förderung wettbewerbs- fähiger Destinationen und die Unterstützung des Strukturwandels. Die NRP-Regionen im Kanton Zürich verfügen aufgrund ihrer Nähe zu den Ballungsgebieten im Kanton Zürich und ihren hohen Landschafts- und Naturwerten über viel Potenzial als Naherholungsgebiete und Aus-
flugsregionen. Die NRP soll darauf hinwirken, das Berggebiet und das Weinland als Destinationen für Ausflüge von einem bis zwei Tagen zu positionieren und dadurch mehr Wertschöpfung in den Regionen zu schaf- fen. Dies soll primär über Angebotsentwicklung, die Vernetzung der touristischen Leistungsträger oder auch die stete Steigerung in qualita- tiver Hinsicht erfolgen. Eine erfolgreiche Positionierung bedingt zudem ein professionelles touristisches Management und einen zeitgemässen Auftritt beider Regionen. Regionalprodukte: Steigerung der regionalen Wertschöpfung durch Vermarktung von Regionalprodukten und Stärkung ihrer Funktion als Botschafter in den Agglomerationen und Städten. Mit Blick auf den starken Primärsektor in den beiden NRP-Regionen kommt den Regionalprodukten eine wichtige Rolle zu: Sie tragen durch den Verkauf direkt zur Steigerung der Wertschöpfung in den Regionen bei und wirken gleichzeitig als Botschafter für die Regionen. In Zukunft sollen die Schwerpunkte Regionalprodukte und Tourismus noch stär- ker verknüpft und die Produkte «erlebbar» gemacht werden. Der Fokus liegt daher sowohl auf dem Schaffen eines breiten, authentischen Sorti- ments an Regionalprodukten als auch auf deren Vermarktung innerhalb und ausserhalb der Regionen. Ruhelandschaft: Das Zürcher Berggebiet ist als Ort für Ruhe, Zeit und Gesundheit positioniert und kann daraus regionale Wertschöpfung er- zielen. Das zunehmende gesellschaftliche Bedürfnis nach Ruhe, Gesundheit und Entschleunigung ist sehr aktuell. Dem Zürcher Berggebiet wird viel ungenutztes Potenzial in diesem Bereich attestiert. Zusammen mit loka- len Institutionen und Leistungsträgern, die es noch vermehrt zu vernet- zen gilt, sollen geeignete Angebote im Bereich von Auszeit, Entschleuni- gung und Regeneration geprüft und entwickelt werden. Auch soll die be- stehende Marke «natürli Zürioberland» in geeigneter Weise um diese Themen erweitert werden, damit die Angebote unter einem einheitlichen Auftritt kommuniziert und vermarktet werden können. RIS OST: Unternehmen sind innerhalb der Region vernetzt und ent- wickeln wettbewerbsfähige Prozess- und Produktinnovationen. Als Point of Entry nimmt der Verein Pro Zürcher Berggebiet die Funk- tion der Anlaufstelle für Unternehmen im Zürcher Berggebiet und aus dem Weinland wahr. So wird der Zugang zu Innovationsthemen ermög- licht und die Unternehmen können sowohl untereinander als auch mit Bildungsinstitutionen und der Politik vernetzt werden. Auch werden Wei- terbildungen und Beratungen zu aktuellen Themen angeboten.
Regionalmanagement: Zwei Regionalmanagements gewähren eine effiziente Umsetzung der NRP und befähigen Akteure, Projekte im Sinne der NRP-Strategie umzusetzen. Die NRP wird im Leistungsauftrag von den beiden Regionalmanage- ments Pro Zürcher Berggebiet und ProWeinland (PW) umgesetzt. Diese kennen die Bedürfnisse und Herausforderungen der Regionen und die wichtigen Akteure am besten und ermöglichen so eine schlanke und be- dürfnisorientierte Umsetzung der NRP. Neben ihrer Rolle als Entwick- lungsmotoren, die Handlungsbedarf orten und gemeinsam mit den Akteu- ren Lösungen entwickeln, ist es auch Aufgabe der Regionalmanagements, die Akteure ihrer Region über die NRP zu informieren und zu befähigen, selber Projekte im Sinne des Umsetzungsprogramms zu initiieren und umzusetzen. Die Stärke des neuen Umsetzungsprogramms liegt weiterhin darin, dass es auf Kontinuität setzt und sich in die langfristigen kantonalen Entwicklungsstrategien einfügt. Zusammen mit bereits implementier- ten Sektoralpolitiken wirkt es darauf hin, dass das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland als lebendige Komplementärräume zu den Ballungszentren erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können. Durch die geplanten Massnahmen werden diese peripheren, struktur- schwachen Gebiete bei ihren Herausforderungen unterstützt und die lokalen Wertschöpfungsketten gestärkt. Im Zürcher Berggebiet werden wie bisher alle fünf Handlungsach- sen umgesetzt, im Zürcher Weinland wird in der Startphase bewusst auf die drei Handlungsachsen Tourismus, Regionalprodukte und Regional- management fokussiert. Die Umsetzung der NRP im Zürcher Berggebiet erfolgt wie bisher durch PZB. Mit der Umsetzung der NRP im Zürcher Weinland wird neu PW betraut. Mit beiden Regionen erstellt der Kanton Leistungsaufträge, die auf der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton beruhen.
D. Regionalentwicklung im weiteren Sinne Die NRP ist ein Instrument der Regionalentwicklung mit klarem Fo- kus auf ökonomische Wertschöpfungssteigerung. Projekte, die den de- finierten NRP-Kriterien entsprechen, werden vom Bund mit Beiträgen unterstützt, sofern der Kanton eine Äquivalenzfinanzierung von 50% leis- tet (Art. 16 Bundesgesetz über Regionalpolitik). Projekte, die nicht allen NRP-Kriterien entsprechen, aber für das Umsetzungsprogramm den- noch wichtig und zielführend sind, müssen vom Kanton allein finanziert werden. Dies schlägt sich in einem höheren Kantonsbeitrag nieder, was auch in den bisherigen Umsetzungsprogrammen der Fall war.
E. Kosten Für das Umsetzungsprogramm 2020–2023 ist mit Kosten (A-Fonds- perdu-Beiträge) von 5,30 Mio. Franken zu rechnen. Beim Bund werden 1,96 Mio. Franken beantragt. Der Kantonsanteil beträgt 2,67 Mio. Fran- ken, womit Art. 16 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik erfüllt ist. Die Kantone Thurgau und St. Gallen werden zusammen um die bishe- rige Beteiligung von Fr. 70 000 ersucht. Die verbleibenden 0,6 Mio. Fran- ken werden von den Gemeinden im Wirkungsperimeter finanziert. Neben den A-Fonds-perdu-Beiträgen werden Fr. 400 000 als Darle- hen – davon je Fr. 200 000 von Bund und Kanton – bereitgestellt. Die Dar- lehen werden nach Art. 7 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik auf Gesuch hin zur Unterstützung von Infrastrukturvorhaben zinslos und mit einer Rückzahlungsfrist von längstens 25 Jahren gewährt. Der Verzicht auf die Zinseinnahme von jährlich Fr. 3000 (1,5% pro Jahr) während 25 Jahren, insgesamt Fr. 75 000, ist nach § 29 Abs. 1 lit. e der Finanzcon- trollingverordnung (LS 611.2) in Verbindung mit § 34 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als Ausgabe zu bewilligen. Der kantonale Gesamtbetrag von Fr. 2 947 000, davon Fr. 2 672 000 als Subvention gemäss § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) und Fr. 200 000 als Darlehen sowie Fr. 75 000 als Einnahme- verzicht, ist im KEF 2019–2022 in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, in den Planjahren 2020 bis 2022 für das Umset- zungsprogramm eingestellt. Die kantonale Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Um- setzungsprogramm durch den Bund genehmigt wird und die im Bundes- gesetz über Regionalpolitik vorgesehene Programmvereinbarung zwi- schen dem SECO und der Baudirektion zustande kommt. Die Bundesbeiträge wiederum sind an den gesicherten Äquivalenzbei- trag des Kantons gebunden. A-Fonds-perdu-Beiträge (in Franken) 2020 2021 2022 2023 Total Bund (NRP Kanton ZH) 457 500 447 500 447 500 447 500 1 800 000 Bund (RIS Ost)* 40 000 40 000 40 000 40 000 160 000 Kanton ZH 677 000 665 000 665 000 665 000 2 672 000 Kantone SG und TG 17 500 17 500 17 500 17 500 70 000 Gemeinden Weinland 27 000 25 000 25 000 25 000 102 000 Gemeinden Berggebiet 125 000 125 000 125 000 125 000 500 000 Total 1 344 000 1 320 000 1 320 000 1 320 000 5 304 000 * Der Äquivalenzbeitrag des Bundes beim RIS Ost läuft nicht über das NRP-Referenzband des Kantons Zürich, sondern über ein eigenes und wird deshalb gesondert aufgeführt.
Darlehen (in Franken) 2020 2021 2022 2023 Total Bund 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Kanton ZH 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Total 100 000 100 000 100 000 100 000 400 000
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, das NRP-Umsetzungsprogramm 2020–2023 im Sinne der Erwägungen beim Staatssekretariat für Wirt- schaft (SECO) einzureichen.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, bei der aus dem Umsetzungs- programm 2020–2023 hervorgehenden Programmvereinbarung mit dem SECO die Interessen des Kantons Zürich wahrzunehmen.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, Leistungsvereinbarungen mit Pro Zürcher Berggebiet und ProWeinland für die Umsetzung der NRP in der Region Zürcher Berggebiet bzw.. Zürcher Weinland für die Periode 2020–2023 abzuschliessen.
IV. Für das NRP-Umsetzungsprogramm 2020–2023 wird ein Staats- beitrag als neue Ausgabe von höchstens Fr. 2 947 000, davon Fr. 2 672 000 als Subvention zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 200 000 als Darle- hen zuzüglich des Einnahmeausfalls von Fr. 75 000, insgesamt Fr. 275 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt. Die Ausgabenbewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Programmgenehmigung durch den Bund und der Zusiche- rung des Bundesbeitrags.
V. Mitteilung an Pro Zürcher Berggebiet, Heinrich Gujer-Strasse 20, Postfach, 8494 Bauma, ProWeinland, Thurhaldenstrasse 14, 8451 Klein- andelfingen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli