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Decision

RRB Nr. 709/2018

Integrationsagenda Schweiz im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms 2018–2021, KIP 2, Umsetzung, Auftrag

July 11, 2018German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2018

709. Umsetzung Integrationsagenda Schweiz im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms 2018–2021 (KIP 2)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Integrationsagenda Schweiz wurde am 23. März 2018 von der Kon- ferenz der Kantonsregierungen und am 25. April 2018 vom Bundesrat be- schlossen. Bund und Kantone wollen damit vorläufig Aufgenommene (VA) und Flüchtlinge (FL) rascher und besser integrieren – und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Die Integrations- agenda sieht vor, dass die Integrationspauschale für VA/FL von heute Fr. 6000 um Fr. 12 000 neu auf Fr. 18 000 pro vorläufiger Aufnahme bzw. Asylgewährung erhöht wird. Art. 18 Abs. 1 der Verordnung vom 24. Ok- tober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA, SR 142.205) wird auf den 1. Mai 2019 entsprechend angepasst. Die Auszahlung der erhöhten Integrationspauschale zugunsten der Kan- tone erfolgt unter der Bedingung, dass die Vorgaben der Integrations- agenda eingehalten werden. Unter anderem legt die Integrationsagenda konkrete Wirkungs- und Leistungsziele sowie für alle Akteure in den Kan- tonen verbindliche Soll-Integrationsprozesse (jeweils für VA/FL mit Poten- zial für einen Abschluss auf Sekundarstufe II, VA/FL mit Arbeitsmarkt- potenzial und für VA/FL mit primärem Fokus auf soziale Integration) fest. Die Integrationsagenda Schweiz ist im Rahmen der kantonalen In- tegrationsprogramme (KIP) umzusetzen. Die tatsächliche Zahl der vorläufigen Aufnahmen und Asylgewährun- gen in einem bestimmten Jahr und damit auch die Gesamthöhe der Inte- grationspauschale unterliegen jährlichen Schwankungen und sind schwer vorhersehbar. Um die damit verbundenen finanziellen Schwankungen etwas zu glätten und den Anbietern von Integrationsmassnahmen eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, setzt die Direktion der Justiz und des Innern die jährlichen Mittel aus der Integrationspauschale jeweils über vier Jahre verteilt ein. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) ist ein Mitteleinsatz von 18 Mio. Franken für 2019, 23 Mio. Franken für 2020 und 26 Mio. Franken für 2021 vorgesehen.

B. Weiteres Vorgehen Mit Beschluss Nr. 549/2017 legte der Regierungsrat das zweite kanto- nale Integrationsprogramm (KIP 2, 2018–2021) fest. Die Verwendung der Integrationspauschale ist integraler Bestandteil des KIP 2. Um die erhöhte Integrationspauschale zu erhalten, ist dem Bund bis zum 30. April 2019 ein «Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Rahmen der KIP 2018–2021» einzureichen. Es soll daher ein Umsetzungskonzept für die Integrationsagenda erarbeitet werden, auf dessen Grundlage das KIP 2 wie vom Bund vorgegeben angepasst wer- den kann. Im Konzept ist insbesondere aufzuzeigen, wie die Umsetzung der Soll-Integrationsprozesse im Kanton Zürich auf der strategischen und operativen Ebene erfolgt und gesteuert wird und wie die relevanten kantonalen Regelstrukturen einbezogen bzw. zu ergänzen sein werden. In Hinblick auf eine optimale Verzahnung von spezifischer Integrations- förderung und Angeboten der kantonalen Regelstrukturen kann mit den Mitteln der Integrationspauschale auch eine Intensivierung der Angebote der kantonalen Regelstrukturen (z. B. neue Angebote, Ausweitung der Angebote) finanziert werden, sofern dies den Vorgaben des Bundes ent- spricht. Erarbeitung des Umsetzungskonzepts und Anpassung des KIP 2 er- fordern einen engen Einbezug der mit Integrationsarbeit befassten Stel- len in der kantonalen Verwaltung sowie der Gemeinden. Dafür ist eine entsprechende Projektorganisation zu schaffen. Deren Ziel ist es, bis zum 30. April 2019 die Integrationsagenda unter Einbezug aller relevanten Akteure und gemäss den Vorgaben des Bundes im Sinne einer gesamt- kantonalen Integrationsstrategie für vorläufig Aufgenommene und Flücht- linge im Kanton Zürich festzulegen.

C. Projektorganisation und Zeitplan Projektleitung Gemäss § 3 Abs. 2 der Integrationsverordnung vom 20. September 2006 (LS 172.8) koordiniert die Fachstelle für Integrationsfragen (FI) die kan- tonale Integrationsförderung und überprüft regelmässig deren Bedarf, die Massnahmen und die Wirkungen. Damit fällt die Koordination des KIP 2 genauso wie die Arbeiten für die Umsetzung der Integrationsagenda in ihre Verantwortung. Wie bereits bei der Erarbeitung des KIP 2 und der Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale (RRB Nrn. 300/ 2015, 549/2017) soll die Federführung für die Erarbeitung des Umset- zungskonzepts zur Integrationsagenda also bei der Direktion der Justiz und des Innern liegen. Die Projektleitung liegt bei der FI, die sich durch ein externes Projektoffice unterstützen lässt.

Projektausschuss und Begleitgremium Die beabsichtigten Anpassungen haben Auswirkungen auf das KIP 2 und die Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale und damit auf die gesamtkantonale Strategie zur Integration von vorläufig Aufge- nommenen und Flüchtlingen. Die Arbeiten sind daher zwischen den rele- vanten Einheiten der kantonalen Verwaltung eng zu koordinieren. Das Projekt soll daher von einem direktionsübergreifenden Projektausschuss begleitet werden. Diese Aufgabe soll der mit RRB Nr. 1056/2015 einge- setzten Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration übertragen werden. Die fachliche Begleitung der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts erfolgt durch das KIP-Begleitgremium, das mit RRB Nr. 549/2017 einge- setzt wurde.

Zeitplan Um den vom Bund vorgegebenen Termin vom 30. April 2019 einhal- ten zu können, sollte ein Entwurf des Umsetzungskonzepts zur Integra- tionsagenda sowie der entsprechenden Anpassungen des KIP 2 bis zum 31. Dezember 2018 vorliegen. Der Regierungsrat verabschiedet die Vor- lage im ersten Quartal 2019.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich sowie die ent- sprechende Anpassung des zweiten kantonalen Integrationsprogramms (KIP 2) als gesamtkantonale Strategie zur Integration von vorläufig Auf- genommenen und Flüchtlingen im Sinne der Erwägungen zu erarbeiten und dem Regierungsrat zur Festsetzung vorzulegen.

II. Die Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration (RRB Nr. 1056/2015) wird beim Projekt gemäss Dispositiv I als Projektausschuss und das KIP-Be- gleitgremium (RRB-Nr. 549/2017) als fachliche Begleitung zur Erarbei- tung des Konzepts eingesetzt.

III. Mitteilung an das Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli