Lexipedia

Decision

RRB Nr. 718/2016

Strassen, Winterthur, Rümikerstrasse RVS 31036, Brücke über die Eulach, Projektgenehmigung

July 13, 2016German3 min

Source zh.ch

Strassen, Winterthur, Rümikerstrasse RVS 31036, Brücke über die Eulach, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2016

718. Strassen (Winterthur, Rümikerstrasse RVS 31036,

Erwägungen

Brücke über die Eulach) Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Instandsetzung der Brücke über die Eulach an der Rümikerstrasse, Winterthur (Projekt Nr. 70 280), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, an der Brücke über die Eulach die Betonoberflä- che, die Abdichtungen, die Konsolköpfe einschliesslich der Absturzsiche- rungen und den Belag auf der Rümikerstrasse zu erneuern. Erhebliche Belagsschäden und Mängel an der Brücke erfordern eine umfassende Sanierung, damit die betriebliche Sicherheit weiterhin gewährleistet und der Wert der Infrastruktur erhalten werden kann. Die Haltestelle «Chli- Hegi» wird für den in Richtung Elsau fahrenden Bus stadteinwärts um rund 30 m verschoben und vor der Brücke angeordnet. Die bestehende Strassenoberfläche bleibt unverändert. Der Baubeginn ist für den Mai 2017 vorgesehen. Mit Schreiben vom 28. März 2013 hat das AFV im Rahmen der Be- gehrensäusserung nach § 45 StrG zum Vorhaben Stellung genommen. Diese Stellungnahme wurde in der weiteren Projektbearbeitung be- rücksichtigt. Die Leistungsfähigkeit der Rümikerstrasse wird durch die geplanten baulichen Massnahmen nicht beeinträchtigt. Da das Projekt untergeordneter Bedeutung ist, verzichtete die Stadt Winterthur auf eine Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 13 StrG und auf eine Planauflage gemäss §§ 16 und 17 StrG. Mit Verfügung des Vorstehers des Departements Bau der Stadt Winter- thur vom 13. Mai 2016 wurde das Projekt festgesetzt. Diese Verfügung ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Instandsetzung der Brücke über die Eulach an der Rümikerstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 370 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen können voll- umfänglich der Unterhaltspauschale belastet werden.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Un- terhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Instandsetzung der Brücke der Rümikerstrasse über die Eulach in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG ge- nehmigt.

II. Mitteilung an das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi