RRB Nr. 719/2018
Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2015-2019, Ergänzungswahl
July 11, 2018German3 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2015-2019, Ergänzungswahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2018
719. Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Ergänzungswahl
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813.16) ist das Kantonsspital Winterthur (KSW) auf den 1. Januar 2007 als An- stalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlich- keit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 9 f. KSWG). Dieser setzt sich aus sieben bis neun Mitgliedern zusammen, wobei die Gemeinden der Region Winter- thur ein Mitglied vorschlagen können (§ 9 Abs. 1 KSWG). Wahlbehörde ist der Regierungsrat (§ 8 Ziff. 6 KSWG); die Wahl ist durch den Kantons- rat zu genehmigen (§ 7 Ziff. 4 KSWG). Die laufende Amtsdauer dauert noch bis zum 30. Juni 2019. Derzeit ist das Gremium mit acht Mitgliedern besetzt. Eines davon ist Kurt Roth als Vertreter der Gemeinden der Region Winterthur. Er bekleidete bis am 30. Juni 2018 das Amt des Gemeindepräsidenten von Wiesendangen. Mit seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Wiesendangen per 1. Juli 2018 sind die Gemeinden der Region Winterthur nicht mehr durch ein amtierendes Behördenmitglied im Spitalrat vertreten. Dies erfordert eine Ergänzungswahl, denn Kurt Roth will die Amtsdauer als Spitalrat been- den, wenn auch nicht mehr als Gemeindevertreter.
B. Wahlvorschlag der Gemeinden der Region Winterthur Die Vereinigung der Gemeindepräsidenten Bezirk Winterthur schlägt zwei Personen zur Wahl vor: einerseits Jürg Allenspach, geboren 1953, seit 2002 Gemeinderat und seit 2014 Gemeindepräsident von Dättlikon und als solcher befasst mit den Ressorts Präsidiales, Finanzen und Lie- genschaften, sowie anderseits Bettina Huber, Dr. oec., geboren 1970, seit 2017 Gemeinderätin von Wiesendangen und Vorsteherin des Ressorts Hochbau. Die Vereinigung der Gemeindepräsidenten Bezirk Winterthur bezeich- net beide Genannten als bestens qualifiziert für das vorgesehene Amt, gibt aber dem Gemeindepräsidenten den Vorzug gegenüber der Gemeinde- rätin. Nach Ansicht der Vereinigung sei die Kommunikation wesentlich einfacher, wenn die Vertretung durch eine Gemeindepräsidentin oder einen Gemeindepräsidenten erfolge.
C. Wahl eines neuen Mitglieds des Spitalrates Aufgrund des Ausscheidens von Kurt Roth aus dem Gemeinderat Wie- sendangen ist der Spitalrat des KSW durch ein neues, aktives Behörden- mitglied aus dem Kreis der Gemeinden der Region Winterthur zu ergän- zen. Mit Dr. Bettina Huber schlägt die Vereinigung der Gemeindepräsi- denten Bezirk Winterthur eine Fachperson des Gesundheitswesens vor, die Managementerfahrung im Spitalwesen mitbringt. Ihre Qualifikation und Berufserfahrung sowie der persönliche Eindruck, den sie im direk- ten Gespräch hinterliess, machen sie äusserst geeignet für das Spitalrats- mandat. Zudem ermöglicht ihr Alter eine im Vergleich zum Mitkandida- ten grössere Kontinuität. Hinzu kommt, dass die Geschlechterverteilung im derzeitigen Spitalrat die Wahl einer Frau unterstützt, zumal der Kan- tonsrat anlässlich früherer Wahlgenehmigungen ausdrücklich Gewicht auf eine Ausgewogenheit der Geschlechter legte. Unter diesen Umständen ist Dr. Bettina Huber zu wählen.
D. Amtsdauer Die derzeitige Amtsdauer endet am 30. Juni 2019 (RRB Nr. 1139/2014). Bis zu deren Ablauf ist Dr. Bettina Huber als Mitglied des Spitalrates des KSW zu wählen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur wird für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt: Bettina Huber, Dr. oec., geboren 1970, Wiesendangen
II. Diese Wahl steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.
III. Mitteilung an Dr. Bettina Huber, Breitackerstrasse 27, 8542 Wiesen- dangen, den Spitalrat des Kantonsspitals Winterthur, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli