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Verwaltungsrechnung 2011, Zwischenberichterstattung I, Stichtagsbilanz 30. April 2011, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2011

723. Verwaltungsrechnung 2011, Zwischenberichterstattung I (Stand 10. Mai 2011, mit Stichtagsbilanz 30. April 2011)

Erwägungen

1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen wird die Er- folgsrechnung 2011 mit einem Ertragsüberschuss von 159 Mio. Franken und bei Eintreten günstiger Umstände mit einem Ertragsüberschuss von 349 Mio. Franken abschliessen. Das geschätzte Jahresergebnis fällt damit um 33 Mio. Franken schlechter bzw. um 157 Mio. Franken besser aus als das Budget gemäss Kantonsratsbeschluss, das mit einem Ertrags- überschuss von 192 Mio. Franken gerechnet hat. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die günstige Schätzung näher am Jahresend- ergebnis liegt als die Schätzung unter normalen Umständen. Weiter sind die Ergebnisse der ersten Zwischenberichterstattung wegen des frühen Zeitpunkts mit einigen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere bei der Schätzung der Staatssteuererträge stehen erst die Steuersollmeldungen einzelner Gemeinden mit Stand Ende April zur Verfügung. Gegen- wärtig wird gegenüber dem Budget mit höheren Staatssteuern (inklusive Nachträgen) von 20 bis 80 Mio. Franken gerechnet. Mit den Steuersoll- meldungen aller Gemeinden per Ende Mai wird die Schätzung der Staatssteuererträge weiter präzisiert. Bei den Nettoinvestitionen wurde im Budget 2011 erstmals eine zen- trale Korrektur vorgenommen, die berücksichtigt, dass das Investitions- budget erfahrungsgemäss nur zu etwa 80% ausgeschöpft wird. Die budgetierten Nettoinvestitionen von 764 Mio. Franken entsprechen also 80% des ursprünglich geplanten Investitionsvolumens. Zurzeit schätzen die Direktionen, dass die Nettoinvestitionen gegenüber dem Budget um 216 Mio. Franken und im günstigen Fall um 146 Mio. Franken höher ausfallen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Netto- investitionen – wie in den vergangenen Jahren – wegen Projektverzöge- rungen im Laufe des Jahres dem budgetierten Niveau annähern wer- den.

2. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2011, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/ Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Budget 2011 Saldo +192 –764 a) Schätzung: Abweichungen – Regierungsrat und Staatskanzlei +0 –0 – Direktion der Justiz und des Innern –20 +4 – Sicherheitsdirektion +3 +0 – Finanzdirektion –28 –236 – Volkswirtschaftsdirektion +7 +49 – Gesundheitsdirektion +5 –12 – Bildungsdirektion +10 –4 – Baudirektion –2 –16 – Behörden und Rechtspflege –7 –1 – Anstalten +0 +0 Abweichungen Gesamtverwaltung zum B11 –33 –216 Voraussichtliches Jahresergebnis 2011 Saldo +159 –980 b) Schätzung bei günstigen Umständen Zusätzliche Verbesserungen Gesamtverwaltung +190 +70 Voraussichtliches Jahresergebnis 2011 Saldo +349 –910 Die in den Tabellen aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.

Tabelle 2: Grösste Veränderungen (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung +50 FD Zentral eingestellter Teuerungsausgleich für das Personal fällt in allen Direktionen an. +40 FD Höhere Erträge bei Staatssteuern und der direkten Bundessteuer +26 FD Höhere Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank +13 GD Tax-Mehrerträge und Mehrleistungen im ambulanten und stationären Bereich +11 VD Verkauf von Grundstücken im Finanzvermögen +10 DS Geringere Aufwendungen für Invalideneinrichtungen sowie für Sozialhilfe und Zusatzleistungen AHV/IV +10 VD Staatsbeitrag an ZVV fällt geringer aus. +9 BI Rückzahlungen von staatlich subventionierten Sonderschulheimen, weil deren Schwankungsfonds zu hoch geäufnet sind.

+7 VD Höhere Erträge an Verkehrsabgaben –5 DS Höherer Personalaufwand bei der Polizei –8 FD Zentral eingestellter Minderaufwand für Abschreibungen, weil eine Ausschöpfung des Investitionsbudgets von nur 80% angenommen wurde, fällt in allen Direktionen an. –8 GD Teilrevision Lohnsystem –8 RP Höhere Forderungsverluste sowie tieferer Gebührenertrag der Gerichte –18 JI Mehrbelastungen im Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden –20 VD Mehraufwand für Strassensanierungen (vgl. Ziffer 4) –126 FD Zentral eingestellte Verbesserung des Budgets durch den Kantonsrat fällt in allen Direktionen an (vgl. Ziffer 6). –16 Saldo übrige Abweichungen –33 Zwischentotal Abweichungen

Schätzung bei günstigen Umständen +70 FD Höhere Erträge bei Staatssteuern und der direkten Bundessteuer +20 DS Nochmals geringere Aufwendungen für Invalideneinrichtungen sowie für Sozialhilfe und Zusatzleistungen AHV/IV +15 BI Weitere Rückzahlungen von staatlich subventionierten Sonderschulheimen, weil deren Schwankungsfonds zu hoch geäufnet sind. +9 GD Minderaufwand durch Abnahme der Fallzahlen bei der individuellen Prämien- verbilligung und den Prämienübernahmen. +8 FD Zinsaufwand sinkt infolge geringerer Neuaufnahmen von Fremdkapital. +8 RP Forderungsverluste und Gebührenerträge bei den Gerichten entwickeln sich wie budgetiert. +7 GD Ergebnisverbesserung aufgrund Effizienzsteigerung im Universitätsspital Zürich und im Kantonsspital Winterthur +7 BD Projektverzögerungen bei Investitionen führen zu geringeren Zinsen und Abschreibungen. +5 VD Staatsbeitrag an ZVV fällt nochmals geringer aus. +4 VD Geringere Belastung des Strassenfonds +37 Saldo übrige Abweichungen Schätzung bei günstigen Umständen +157 Gesamttotal Abweichungen

Investitionsrechnung +49 VD Vorfinanzierung der Durchmesserlinie fällt dank Beteiligung der Nachbarkan- tone und höherer Beiträge aus dem Agglomerationsverkehrs-Fonds tiefer aus. +22 GD Verzögerungen bei Bauvorhaben im Universitätsspital Zürich –7 BD Polizei- und Justizzentrum-Areal, Nachtrag zum Kaufvertrag (vgl. Ziffer 4) –9 BD Ausrichtung zugesicherter Investitionsbeiträge im Bereich Energie; die Über- schreitung des Budgetkredits ist durch Kreditübertragungen gedeckt. –34 GD Aktualisierte Projektkostenermittlung im Hinblick auf die Einführung des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes per Anfang 2012 zeitigt höhere Investitionskosten. –237 FD Erstmals zentral eingestellte Investitionskorrektur; es wird von einer Aus- schöpfung des Investitionsbudgets von 80% ausgegangen. Die im Budget eingestellten Verbesserungen würden in allen Direktionen anfallen (die Direk- tionen melden jedoch, dass die Kredite mehrheitlich ausgeschöpft werden). 0 Saldo übrige Abweichungen –216 Zwischentotal Abweichungen

Schätzung bei günstigen Umständen +21 BD Projektverzögerungen im Strassenbau +10 GD Weitere Verzögerungen bei Bauvorhaben im Universitätsspital Zürich +6 BD Geringere Investitionen in den Hochwasserschutz +5 VD Vorfinanzierung der Durchmesserlinie fällt dank Beteiligung der Nachbar- kantone und höherer Beiträge aus dem Agglomerationsverkehrs-Fonds noch tiefer aus. +5 BD Geringere Inanspruchnahme von Investitionsbeiträgen im Bereich Energie +23 Saldo übrige Abweichungen Schätzung bei günstigen Umständen –146 Gesamttotal Abweichungen

3. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.

4. Nachtragskredite Mit Vorlage 4800 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat in der I. Serie 2011 drei Nachtragskredite in der Erfolgsrechnung von 44,8 Mio. Franken und einen Nachtragskredit in der Investitionsrech- nung von 6,8 Mio. Franken. Von den in der Erfolgsrechnung bewilligten Nachtragskrediten sind nur 20 Mio. Franken erfolgswirksam, weil die Nachtragskredite der Baudirektion und der Pädagogischen Hochschule Zürich für den Staatshaushalt saldoneutral umgesetzt werden können.

Tabelle 3: Beantragte Nachtragskredite I. Serie 2011 (Vorlage 4800), (in Mio. Franken, – zusätzliche Belastung) Erfolgsrechnung Volkswirtschaftssdirektion Sanierungsarbeiten an Strassen –20,0 (Übertrag vom Strassenfonds ans Tiefbauamt) Baudirektion Sanierungsarbeiten an Strassen –20,0 (Mehraufwand im Tiefbauamt) Anstalten Pädagogoische Hochschule Zürich: –4,8 Verkürzter Studiengang für Primarstufe Total Erfolgsrechnung * –44,8

Investitionsrechnung Baudirektion Areal des Polizei- und Justizzentrums, –6,8 Nachtrag zum Kaufvertrag Total Investitionsrechnung –6,8 Nachtragskredite Total –51,6 * Von den in der Erfolgsrechnung beantragten Nachtragskrediten von 44,8 Mio. Franken sind nur 20 Mio. Franken erfolgswirksam, weil die Nachtragskredite der Baudirektion und der Anstalten saldoneutral umgesetzt werden können.

5. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis April 2011 keine Kreditüber- schreitungen bewilligt.

6. Haushaltsvollzug 2011 Der Kantonsrat hat am 14. Dezember 2010 beschlossen, das Budget 2011 um 126 Mio. Franken zu kürzen. Dies ist durch nicht weiter spezi- fizierte Saldoverbesserungen in den Direktionen und der Staatskanzlei zu erreichen. Von der vorgegebenen Verbesserung sind bereits 26 Mio. Franken wettgemacht, weil sich die Erwartung des Regierungsrates bezüglich der Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank erfüllt hat. Für die verbleibende Verbesserungsvorgabe von 100 Mio. Franken hat der Regierungsrat festgelegt, dass diese durch einen restriktiven Haushaltsvollzug zu erzielen ist (vgl. RRB Nr. 261/2011). Die Budget- kürzung wurde zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen, eingestellt, die Verbesserungen erfolgen in den Leistungsgrup- pen der Direktionen und der Staatskanzlei. Zur Überprüfung, ob die Bemühungen der Direktionen und der Staatskanzlei zum Haushaltsvollzug ausreichen, wird auf die Erfolgs- rechnung ohne finanzielle Leistungsruppen der Finanz- und Baudirek- tion abgestellt.

Tabelle 4: Haushaltsvollzug 2011 gemäss RRB Nr. 261/2011 (in Mio. Franken, + Verbesserung bzw. Ertragsüberschuss, – Verschlech- terung bzw. Aufwandüberschuss) Direktion Budget 2011 * Schätzung Schätzung bei günstigen Umständen Zwischen- Abweichung Zwischen- Abweichung bericht I / 2011 bericht I / 2011 Staatskanzlei –18 –18 +0 –18 +0 Justiz und Inneres –597 –617 –20 –613 –17 Sicherheit –961 –958 +3 –929 +32 Finanzen ** –185 –183 +2 –180 +5 Volkswirtschaft –268 –262 +7 –252 +16 Gesundheit –1403 –1399 +5 –1377 +26 Bildung –2486 –2476 +10 –2460 +26 Bauten ** –270 –271 –2 –262 +8 Total –6187 –6184 +4 –6091 +96 * gemäss Kantonsratsbeschluss vom 14. Dezember 2010 ** ohne finanzielle Leistungsgruppen

Die vorliegende Zwischenberichterstattung zeigt, dass beim gegen- wärtigen Stand das Verbesserungsziel von 100 Mio. Franken nicht erreicht wird. Während unter normalen Umständen (+4 Mio. Franken) das Ver- besserungsziel noch nicht in Reichweite liegt, wird es unter günstigen Umständen (+96 Mio. Franken) nur knapp verfehlt. Zu beachten ist, dass dem Kantonsrat in der Erfolgsrechnung Nach- tragskredite beantragt wurden, die den Staatshaushalt um 20 Mio. Fran- ken zusätzlich belasten. Zudem wurden mit dem Geschäftsbericht 2010 in der Erfolgsrechnung Kredite von rund 17 Mio. Franken auf das Budget 2011 übertragen. Berücksichtigt man, dass Nachtragskredite und Kreditübertragungen den Budgetkredit erhöhen, kann das Verbes- serungsziel unter normalen Umständen zu knapp 40% und unter güns- tigen Umständen vollständig erreicht werden.

7. Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwands § 26 Abs. 2 CRG bestimmt, dass dem Kantonsrat mit dem Zwischen- bericht Vorschläge zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes unter- breitet werden. § 23 Abs. 1 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) konkretisiert: «Zeigt die erste Zwischenberichterstattung bedeutende Verschlechterungen gegenüber dem Budget auf, trifft der Regierungs- rat auf Antrag der Finanzdirektion Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes.»

Im vorliegenden Zwischenbericht wird damit gerechnet, dass sich die Erfolgsrechnung 2011 gegenüber dem Budget zwischen 33 Mio. Fran- ken verschlechtert und 157 Mio. Franken verbessert. Angesichts dieser Bandbreite besteht kein Bedarf, gestützt auf § 26 Abs. 2 CRG Massnah- men zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes einzuleiten.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom ersten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Verwal- tungsrechnung 2011 mit Stichtag 30. April 2011 wird Kenntnis genom- men.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates sowie an das Kassa- tionsgericht, das Obergericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialversi- cherungsgericht, die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei und an die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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