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Decision

RRB Nr. 729/2024

Revidierte Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL), Zustimmung

June 26, 2024German2 min

Source zh.ch

Revidierte Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL), Zustimmung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024

729. Revidierte Vereinbarung über die interkantonalen

Erwägungen

Polizeieinsätze (IKAPOL), Zustimmung Mit Beschluss Nr. 1298/2006 stimmte der Regierungsrat der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) (LS 551.18) zu und trat damit der Vereinbarung bei. Die Vereinbarung regelt die Organisa- tion von IKAPOL-Einsätzen sowie die Zuständigkeiten, die Abläufe und die Ansätze der finanziellen Abgeltung. Die Entschädigung pro Einsatz- kraft und 24 Stunden wurde auf Fr. 600 festgelegt (Art.10). Auf Anregung des Vorstehers der Sicherheitsdirektion prüfte der Vor- stand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen- und -direktoren (KKJPD) bereits 2020 die Frage der Höhe der Entschä- digungsansätze. Kern der Revision bildet die Erhöhung der Entschädigung pro Ein- satzkraft und 24 Stunden von Fr. 600 auf Fr. 750. Die Revision wurde ge- nutzt, um notwendige Anpassungen der Organisation und von Abläufen sowie Nachführungen aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen vorzunehmen. An der Frühjahrsversammlung der KKJPD vom 12. April 2024 stimm- ten alle anwesenden Kantone der revidierten Vereinbarung über die inter- kantonalen Polizeieinsätze (Verwaltungsvereinbarung) zu. Der revidierten Vereinbarung ist zuzustimmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der revidierten Vereinbarung über die interkantonalen Polizeiein- sätze (IKAPOL) wird zugestimmt.

II. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, die Zustimmungserklä- rung zuhanden der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirek- torinnen und -direktoren im Namen des Kantons Zürich abzugeben.

III. Veröffentlichung der revidierten Vereinbarung in der Gesetzes- sammlung.

IV. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli