RRB Nr. 732/2023
Strassen, Zürich, Manessestrasse, Projektgenehmigung
June 14, 2023German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2023
732. Strassen (Zürich, Manessestrasse [HVS 4])
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 27. März 2023 das Strassenbauprojekt und das akustische Projekt an der Manesse strasse, im Abschnitt Utobrücke bis Manessestrasse Nr. 104 (Bau Nr. 07 068), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unter haltspauschale. Die Manessestrasse ist eine kantonal klassierte Hauptverkehrsstrasse (HVS 4). Auf ihr verläuft eine regionale Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, die Manessestrasse im Anschluss an verschie dene Werkleitungsarbeiten zu sanieren und neu zu gestalten. Dabei wer den Lücken im Fuss- und Velonetz geschlossen. Der Veloverkehr wird neu auf der Westseite der Manessestrasse mittels baulich abgetrennten Zweirichtungsradwegs geführt. Als zentrale Massnahme wird die Sihltal- Zürich-Uetliberg-Bahn-Unterführung ausgebaut. Durch die Verschie bung der bestehenden Stützmauer werden die Unterführung verbreitert, die lichte Höhe aus Sicherheitsgründen vergrössert und die Rampen neigungen verringert. Im Bereich des Knotens Manessestrasse/Staffel strasse wird eine neue Lichtsignalanlage mit Fussgängerstreifen, Velofurt und Busschleuse erstellt. Am Knoten Giesshübelstrasse/Manessestrasse wird mittels separaten Lichtsignalgebers für den Veloverkehr die direkte Querung der Giesshübelstrasse vom Einkaufszentrum Sihlcity ermög licht. Die Bushaltestelle «Sihlcity Nord» wird behindertengerecht ausge baut und die Haltestellenausrüstung wird erneuert. Die baulichen Massnahmen stellen aufgrund der umfangreichen Er neuerung eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 der Lärmschutz- Verordnung (LSV, SR 814.41) dar, weshalb mit dem Strassenbauprojekt eine Lärmsanierung geplant ist. Für den vorliegenden Abschnitt wurden gemäss Art. 13 Abs. 3 LSV sowohl Massnahmen an der Quelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg (AW) geprüft. Die Untersuchungen er gaben, dass weder eine Temporeduktion noch der Bau von Lärmschutz wänden vorgesehen werden sollen. Für insgesamt 35 Liegenschaften im Projektabschnitt bleiben die Immissionsgrenzwerte überschritten. Das akustische Projekt sieht gemäss Art. 14 LSV Sanierungserleichterungen
vor. Im Rahmen der Detailprojektierung soll geprüft werden, ob bereits durch frühere Sanierungsprogramme (AW-Sanierungen) Fenster ein gebaut oder bezahlt wurden. Die genaue Anzahl der einzubauenden Lärmschutzfenster ist noch zu ermitteln. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt am 5. Juni 2015 im Rahmen der ersten und am 15. Dezember 2017 im Rahmen der zwei ten Begehrensäusserung Stellung genommen. Die darin angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Die praktische Leistungsfähigkeit des über kommunalen Strassennetzes wird durch das Vorhaben nicht reduziert. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantons verfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur den ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 23. März bis 23. April 2018 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen gegen das Projekt zwei Einsprachen ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Be schluss Nr. 651 vom 10. Juli 2019 über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Mit Beschluss Nr. 859 vom 16. September 2020 be willigte der Stadtrat von Zürich die gebundenen Ausgaben. Der Objekt kredit wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 398 am 16. März 2020 bewilligt. Am 1. März 2023 wurden zudem mit Stadtratsbeschluss Nr. 456 untergeordnete Projektanpassungen festgesetzt. Sämtliche Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Strassenbauprojekt und das akustische Projekt an der Manessestrasse, im Abschnitt Utobrücke bis Manesse strasse Nr. 104, betragen voraussichtlich Fr. 16 835 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussichtlich Fr. 9 412 000 der Baupauschale und Fr. 1 653 000 der Unterhaltspauschale belastet werden (beides einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Strassenbauprojekt und das akustische Projekt an der Manesse strasse, im Abschnitt Utobrücke bis Manessestrasse Nr. 104, in der Stadt Zürich werden im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli