RRB Nr. 739/2018
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Stammheim, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
August 22, 2018German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Stammheim, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018
739. Gemeindeordnung (Gemeinde Stammheim)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV; LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der künftigen Politischen Gemeinde Stamm heim haben an der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 die Gemeinde ordnung der Politischen Gemeinde Stammheim beschlossen. Der Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde Stam mertal zur Gemeinde Stammheim erfolgt auf den 1. Januar 2019, weshalb die Durchführung der Abstimmung über die Gemeindeordnung eine besondere Rechtsgrundlage erforderte. Der Vertrag über den Zusam menschluss der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstamm heim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde Stammertal sieht vor, dass die Stimmberechtigten der neuen Gemeinde auf Antrag der Steuerungsgruppe an der Urne über die Gemeindeordnung abstimmen (Art. 11 Abs. 1 des Vertrags vom 24. September 2017). Die Gemeindeordnung regelt die notwendigen Bestimmungen für die Organisation der neuen Gemeinde und bildet zudem die Grundlage für die Behördenwahlen im Herbst 2018. Auf den Zeitpunkt des Inkraft tretens dieser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltenden Ge meindeordnungen der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unter stammheim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde Stammer tal aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Stamm heim am 4. März 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an – die Behördenkonferenz Stammertal, Sekretariat, c/o Gemeindever waltung, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Oberstammheim, Hauptstrasse 46, Postfach, 8477 Oberstammheim, – Unterstammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, – Waltalingen, Mülibachstrasse 26, 8468 Waltalingen, – die Schulpflege der Schulgemeinde Stammertal, Bahnhofstrasse 7, 8476 Unterstammheim, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, – die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli