RRB Nr. 747/2019
Berichterstattung Rotationsgewinne 2017/2018, Kenntnisnahme
August 28, 2019German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2019
747. Berichterstattung Rotationsgewinne 2017/2018
Erwägungen
1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohn tiefer ist als derjenige der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit der Berichterstattung Rotationsgewinne 2005–2007 (vgl. RRB Nr. 1294/2008) wurde die Methodik zur Berechnung der Ro- tationsgewinne festgelegt. Diese bleibt bestehen, eine jährliche Bericht- erstattung zur Entwicklung ist aus heutiger Sicht jedoch nicht mehr not- wendig. Deshalb ist auf eine Berichterstattung im Zweijahresrhythmus und den Ausweis eines mehrjährigen Durchschnitts zu wechseln. Durch den Übergang auf die Berechnung eines vierjährigen Mittels der Rota- tionsgewinne werden zufällige Schwankungen ausgeglichen und die Pla- nungssicherheit entsprechend verbessert. An der Berechnungsmethodik wird jedoch nichts verändert. Die Verwendung der Rotationsgewinne in der Finanzplanung des Kan- tons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget festgelegt. Im Rahmen der Bericht- erstattung zu den Personalführungskennzahlen findet die Kontrolle der Ausschöpfung der Quoten für die Individuellen Lohnerhöhungen (ILE) nach wie vor jährlich statt.
2. Ergebnisse Rotationsgewinne je Direktion Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwischen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem ge- samten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbeitenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen können aus personalpolitischen Über- legungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rotations- gewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die Ro- tationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jeweiligen Be- richtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei aufgrund der zu kleinen Anzahl der Mitarbeitenden sowie die Rechtspflege, die Behörden und die selbstständigen Anstalten. Bei den Rotationsgewinnen werden zudem Anstellungen im Stunden- lohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zu- ordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgenden Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Ausbildungs-
funktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht be- rücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» aus- gewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rotationsgewinne sind die Grundlöhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstaltersgeschenke. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2015–2018 alle Mitarbeitenden Rotationsgewinn 2015 2016 2017 2018 Mittelwert in % der Lohnsumme 2015–2018 JI 0,5 0,4 0,3 0,6 0,4 DS 0,8 0,4 0,9 0,7 0,7 FD 0,2 0,9 1,0 0,7 0,6 VD 0,6 0,5 0,3 0,3 0,4 GD 0,5 0,5 0,5 0,6 0,5 BI 0,9 1,3 1,1 1,1 1,1 BD 0,3 0,8 0,4 0,5 0,5 Total 0,8 1,0 0,9 0,9 0,9
3. Beurteilung der Rotationsgewinne Im Mittel der Jahre 2015–2018 betragen die Rotationsgewinne der Di- rektionen zwischen 0,4% und 1,1%. Dies bedeutet, dass im vierjährigen Mittel die ILE – auf der Ebene der Direktionen – durch die entstandenen Rotationsgewinne vollumfänglich finanziert werden konnten. Bei der Verwendung der Rotationsgewinne ist Folgendes zu beachten: Während beim Verwaltungspersonal mit den Rotationsgewinnen in der Vergangenheit die ILE finanziert wurden, konnten beim Lehrpersonal zusätzlich die Kosten für die automatischen Stufenanstiege daraus alimen- tiert werden. Die entsprechenden Rotationsgewinne lagen bei der Lehrer- schaft auch stets genügend hoch. Tabelle 2: Rotationsgewinne 2015–2018 Lehrerschaft und Verwaltungs- personal Rotationsgewinn 2015 2016 2017 2018 Mittelwert in % der Lohnsumme 2015–2018 Lehrerschaft 1,0 1,4 1,3 1,3 1,2 Verwaltungspersonal 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Aufgrund der derzeitigen Altersstruktur der Mitarbeitenden sowie de- ren Dienstaltersstruktur kann auch für diese Legislaturperiode davon ausgegangen werden, dass sich die Rotationsgewinne in der kantonalen Verwaltung auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren bewegen bzw. sich tendenziell eher erhöhen werden.
Abbildung 1: Alters- und Dienstaltersstruktur der kantonalen Verwal- tung nach Alter (2018)
Anzahl je Altersklasse
800 Dienstalter kleiner als 10 Jahre
600 10 und mehr Jahre
15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 Altersklassen
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2017/2018 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekre- tär, Birmensdorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich), die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (Peter Reinhard, Präsident VPV, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zürich), die Geschäftsleitung und die Finanzkommission des Kantonsrates, die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Datenschutzbeauftragten sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli