RRB Nr. 758/2012
Kantonale Volksabstimmung vom 17. Juni 2012, Rechtskraft der Ergebnisse, Feststellung
July 11, 2012German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2012
758. Kantonale Volksabstimmung vom 17. Juni 2012, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 17. Juni 2012 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Steuergesetz (Änderung vom 12. Juli 2010; Nachvollzug des Unternehmenssteuer- reformgesetzes II des Bundes) (ABl 2010, 1595)
2. A. Beschluss des Kantonsrates: Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 Hauptvorlage (ABl 2011, 1392) B. Beschluss des Kantonsrates: Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 Variante mit Zukunfts- und Stützungsfonds (ABl 2011, 1392) C. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten «Ja zum Schutz der PatientInnen und des Gesundheitspersonals» (ABl 2011, 2785)
3. Verkehrsabgabengesetz (Änderung vom 28. November 2011; Bemessungsgrundlagen) (ABl 2011, 3493)
4. «Der Kunde ist König! (Kantonale Volksinitiative für freie Ladenöff- nungszeiten)» (ABl 2009, 2311)
5. Kantonale Volksinitiative «JA! Freie Schulwahl für alle ab 4. Klasse!» (ABl 2010, 153)
6. Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und öko- logisch wertvollen Flächen (Kulturlandinitiative) (ABl 2010, 2952) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswer- tungsergebnisse wurde am 29. Juni 2012 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2012, 1305). Einsprachen gemäss § 10 d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse an- gesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffent- lichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantona- len Volksabstimmung festzustellen.
Für die Inkraftsetzung des von den Stimmberechtigten angenomme- nen Verkehrsabgabengesetzes (Änderung vom 28. November 2011; Bemessungsgrundlagen) (ABl 2011, 3493) ist die Sicherheitsdirektion zu beauftragen, dem Regierungsrat einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Ebenso ist die Baudirektion zu beauftragen, dem Regierungsrat zu- handen des Kantonsrates einen Antrag für eine Umsetzungsvorlage zu der von den Stimmberechtigten angenommenen kantonalen Volksini- tiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen (Kulturlandinitiative) vorzulegen (§ 138 GPR). Bei der von den Stimmberechtigten angenommenen Hauptvorlage zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 erübri- gen sich diesbezüglich weitere Anordnungen, nachdem der Kantonsrat gemäss Ziffer IV seines Beschlusses vom 2. Mai 2011 das Gesetz als dringlich erklärt und die Hauptvorlage auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt hat.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 17. Juni 2012 gemäss den im Amtsblatt (ABl) vom 29. Juni 2012 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2012, 1305) die Hauptvorlage zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 (ABl 2011, 1392) rechtskräftig angenommen und die Variante mit Zukunfts- und Stützungsfonds zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 (ABl 2011, 1392) sowie den Gegenvorschlag von Stimm- berechtigten «Ja zum Schutz der PatientInnen und des Gesundheits- personals» (ABl 2011, 2785) rechtskräftig abgelehnt haben.
II. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volks- abstimmung vom 17. Juni 2012 gemäss den im Amtsblatt vom 29. Juni 2012 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2012, 1305) das Verkehrsabga- bengesetz (Änderung vom 28. November 2011; Bemessungsgrund- lagen) (ABl 2011, 3493) sowie die kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen (Kulturland- initiative) (ABl 2010, 2952) rechtskräftig angenommen haben.
III. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volks- abstimmung vom 17. Juni 2012 gemäss den im Amtsblatt vom 29. Juni 2012 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2012, 1305) das Steuergesetz (Änderung vom 12. Juli 2010; Nachvollzug des Unternehmenssteuer- reformgesetzes II des Bundes) (ABl 2010, 1595) und die Volksinitiative
«Der Kunde ist König! (Kantonale Volksinitiative für freie Ladenöff- nungszeiten)» (ABl 2009, 2311) sowie die kantonale Volksinitiative «JA! Freie Schulwahl für alle ab 4. Klasse!» (ABl 2010, 153) rechtskräf- tig abgelehnt haben.
IV. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat einen Antrag zur Inkraftsetzung des Verkehrsabgabengesetzes (Ände- rung vom 28. November 2011; Bemessungsgrundlagen) zu unterbreiten.
V. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates einen Antrag für eine Umsetzungsvorlage zu der von den Stimmberechtigten angenommenen kantonalen Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen (Kultur- landinitiative) zu unterbreiten. VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Gesundheitsdirektion, die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi