RRB Nr. 767/2009
Gebäudeversicherungsanstalt, Geschäftsreglement für die Gebäudeversicherung, Änderung
May 13, 2009German1 min
Source zh.ch
Gebäudeversicherungsanstalt, Geschäftsreglement für die Gebäudeversicherung, Änderung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Mai 2009
767. Gebäudeversicherungsanstalt (Geschäftsreglement für die
Erwägungen
Gebäudeversicherung vom 10. Dezember 1999, Änderung) Gemäss § 7a Abs. 1 Ziffer 5 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung vom 2. März 1975 erlässt der Verwaltungsrat ein Geschäftsreglement (LS 862.111). Dieses ist dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzu- legen. Die vom Verwaltungsrat am 30. April 2009 (VRB 04/2009) beschlos- sene Änderung des Geschäftsreglements für die Gebäudeversicherung vom 10. Dezember 1999 betrifft die Bildung eines Anlageausschusses. Der Anlageausschuss ist ein Ausschuss des Verwaltungsrats. Die neue Bestimmung steht in Übereinstimmung zum Gebäudeversicherungs- gesetz und wird genehmigt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Ziffer I des Beschlusses Nr. 04/2009 vom 30. April 2009 des Verwal- tungsrates der Gebäudeversicherungsanstalt betreffend Anlageausschuss wird genehmigt (siehe Gesetzessammlung).
II. Mitteilung an den Verwaltungsrat und die Direktion der Gebäude- versicherung sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi