RRB Nr. 771/2020
Aufgaben und Zuständigkeiten in der Mobilität, Auftrag
August 19, 2020German7 min
Source zh.ch
Aufgaben und Zuständigkeiten in der Mobilität, Auftrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2020
771. Aufgaben und Zuständigkeiten in der Mobilität (Auftrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Kanton Zürich steht in den nächsten Jahren vor grossen Heraus- forderungen. Die Mobilitätsnachfrage wird aufgrund des prognostizier- ten Bevölkerungswachstums weiter steigen – sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr. Das Bevölkerungs- und damit auch das Verkehrs- wachstum sollen gemäss den Zielvorgaben des kantonalen Richtplans zu 80% in den urbanen Gebieten stattfinden. Überlastungssituationen in der S-Bahn, in Trams und auf den Strassen werden vermehrt auftreten. Aufgrund technologischer Innovationen und gesellschaftlicher Ver- änderungen werden sich aber auch die Mobilitätsmuster von Personen und Gütern wandeln. Die zunehmende Digitalisierung ermöglicht neben einem immer höheren Grad der Automatisierung des Verkehrs auch vermehrt nutzerspezifische Informations-, Reservierungs- und Bezahl- systeme. Es entstehen Mobilitätsangebote, bei denen die Grenzen zwi- schen dem individuellen und dem öffentlichen Verkehr verschwimmen. Im Güterverkehr führen die Digitalisierung und der zunehmende On- linehandel zu neuen Anforderungen an die Logistikketten. Auch wenn die Folgen der Corona-Pandemie auf das Mobilitätsverhalten der Be- völkerung und die Logistik noch nicht abschliessend absehbar sind, so muss zumindest von einer Verstärkung dieser Trends ausgegangen wer- den. Die Corona-Krise ist somit zum einen Anlass, verstärkt über die Mobilität der Zukunft nachzudenken, und bietet gleichzeitig die Gele- genheit, nach neuen Lösungen zu suchen. Wichtig ist, dass technologische Entwicklungen und Innovationen im Personen- und Güterverkehr rechtzeitig erkannt werden, um geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und Entwicklungen gezielt anzustossen. Das ermöglicht auch, die Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates in den Berei- chen Verkehr, Gesellschaft und Umwelt besser aufeinander abzustim- men und den Verkehr im Kanton Zürich nachhaltig, sozial- und gesell- schaftsverträglich zu steuern und weiterzuentwickeln.
2. Neues Amt für Mobilität Das Amt für Verkehr (AFV) befasst sich bereits heute mit allgemei- nen Fragestellungen zur Mobilität, allerdings aufgrund beschränkter Mittel noch nicht in der notwendigen Tiefe. Deshalb müssen die Kom-
petenzen und Mittel für die strategischen Arbeiten gestärkt und aus- gebaut werden. Das AFV soll daher mit weiteren Aufgaben betraut werden und in ein zukunftsorientiertes Amt für Mobilität (AFM) über- geführt werden. Das neue Amt ist so auszurichten, dass es Themen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, Mobilität und Klimaschutz sowie Infrastruktur der Zukunft in seinen Planungen verankern und so Im- pulse für die Stärkung und Weiterentwicklung des erfolgreichen Wirt- schaftsstandorts Zürich leisten kann. Das Knowhow und die Mittel für die strategischen Aufgabenstellungen sollen dafür ausgebaut und ge- stärkt werden.
3. Prozess- und Ressourcenoptimierung Die neuen Aufgaben können nur umgesetzt werden, wenn dafür die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Diese sollen durch die Opti- mierung bestehender Prozesse freigespielt werden. Dies gilt umso mehr, als der finanzielle Handlungsspielraum des Staates durch die Auswir- kungen der Corona-Pandemie voraussichtlich noch weiter eingeschränkt werden wird. Auch wenn die mittel- bis langfristigen Folgen der Pande- mie noch nicht konkret absehbar sind, muss davon ausgegangen werden, dass die Pandemie wahrnehmbare Spuren hinterlassen wird. Dies wird sich auch auf den Staatshaushalt auswirken. Vor diesem Hintergrund haben die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion nach Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz ge- sucht. Dies erfolgte auch, um die Digitalisierung zu ermöglichen. Es wurden verschiedene Varianten geprüft und beurteilt, wobei auch die gegenwärtigen Entwicklungen und die zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Mobilität berücksichtigt worden sind. Dabei hat sich ge- zeigt, dass die Effizienz in Strassenprojekten durch das Zusammenfüh- ren von Planungsschritten unter eine Verantwortung gesteigert und die Voraussetzung für die Einführung digitaler Planungsprozesse (Building Information Modeling, BIM) geschaffen werden kann. Vorteile ergeben sich dabei, wenn das zukünftige AFM für die «strategische Planung» (Phase 1 gemäss SIA 112:2014) und das Tiefbauamt (TBA) für die rest- lichen Planungsschritte ab «Vorstudie» (Phase 2) zuständig ist. Das TBA soll zudem die Aufgaben der Baupolizei ausüben. Mit dieser Änderung können die Arbeiten optimiert und die Inter- essen der Beteiligten besser berücksichtigt werden. Die Abläufe wer- den vereinfacht und klarer. Die frei werdenden Mittel werden für die neuen Aufgaben im AFM genutzt werden. Damit wird es möglich, die Stärkung im Bereich der Mobilität ohne neu zu schaffende personelle Mittel umzusetzen, d. h., es werden keine zusätzlichen Stellen notwen- dig. Die Anzahl Stellen im AFV (künftig AFM) und im TBA bleiben unverändert.
Die neue Aufgabenteilung soll am 1. Januar 2021 operativ werden. Dafür braucht es sowohl im AFV als auch im TBA organisatorische Massnahmen. Die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion sind zu beauftragen, die jeweils notwendigen Massnahmen umzusetzen und die Grundsätze der Zusammenarbeit neu festzulegen. Parallel dazu sollen der Bericht zum Postulat KR-Nr. 161/2016 betreffend Attraktivere Ortskerne und die neuen Standards zum Strassenbau gemeinsam er- arbeitet werden.
4. Vorgaben für eine Neuregelung der Aufgaben und Zuständigkeiten Für die Umsetzung sind folgende Vorgaben zu beachten: a) Aufgaben, Zuständigkeiten und Prozesse sind mit Blick auf die ge- änderten heutigen und zukünftigen Herausforderungen in der Mobi- lität per 1. Januar 2021 neu zu regeln. b) Zur Stärkung der neuen Rolle ist das zukünftige AFM per 1. Januar 2021 in ein neues Amt für Mobilität (AFM) überzuführen. c) Bezüglich Aufgaben ist das AFV verstärkt und gezielt auf Zukunfts- themen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, Mobilität und Klima- schutz, Infrastruktur der Zukunft usw. auszurichten. Es soll in die Lage versetzt werden, die neuen Themen in seinen Planungen zu ver- ankern und so Impulse für die Weiterentwicklung des Wirtschafts- standorts zu setzen. Dazu gehört auch eine Stärkung bei der Umset- zung der Agglomerationsprogramme des Bundes sowie bei der Ab- stimmung der unterschiedlichen Verkehrsmittel zur optimalen Be- wältigung des prognostizierten Verkehrswachstums. Mit der neuen Rolle sind verbindliche Vorgaben und eine regelmässige Wirkungs- überprüfung verbunden. Die fachlichen und politischen Zuständig- keiten sind entsprechend neu festzulegen und anzupassen (z. B. Um- setzung des Gesamtverkehrskonzepts, fachliche Erarbeitung und politische Vertretung des Kapitels Verkehr im kantonalen Richt- plan, fachliche Begleitung der regionalen Richtpläne). d) Für die Effizienzsteigerung und mit Blick auf die Einführung digita- ler Planungsprozesse (BIM) sind die Zuständigkeiten zwischen dem zukünftigen AFM und dem TBA in Strassenfragen wie folgt neu festzulegen: – Das AFM ist für die «strategische Planung» zuständig (Phase 1 gemäss SIA 112:2014). – Das TBA ist zuständig ab «Vorstudie» (Phase 2) und für die Auf- gaben der Baupolizei.
e) Die Neuregelung der Zuständigkeiten in Strassenfragen führt im TBA zu Synergiegewinnen, die für die neuen Aufgaben des AFM genutzt werden sollen. Das heisst, es werden Aufgaben, aber keine Stellen verschoben. Sowohl das AFV als auch das TBA müssen die übertragenen bzw. neuen Aufgaben mit bestehenden Mitteln und ohne neue Stellen bewältigen. Dies bedingt in beiden Ämtern orga- nisatorische Massnahmen.
5. Weiteres Vorgehen Das weitere Vorgehen ist wie folgt festzulegen: a) Die Volkswirtschaftsdirektion überführt das AFV im Rahmen einer Reorganisation per 1. Januar 2021 in ein neues Amt für Mobilität (AFM). b) Die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion legen dem Re- gierungsrat im 4. Quartal 2020 einen Antrag zur Änderung der Ver- ordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kanto- nalen Verwaltung (LS 172.11) zum Beschluss vor. Die Verordnungs- änderung und die neue Aufgabenteilung sollen auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die neuen Strukturen, Prozesse und Verantwortlich- keiten sind bis dahin zu klären. Deren Umsetzung wird voraussicht- lich bis Ende 2021 dauern. c) Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion legen dem Re- gierungsrat bis Ende 2020 einen Antrag zum Beschluss über die Standards für Staatsstrassen vor (Nachfolgeregelung von RRB Nr. 2053/2008). d) Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion legen dem Re- gierungsrat innert Frist einen gemeinsamen Bericht und einen Antrag zum Postulat KR-Nr. 161/2016 vor.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Aufgaben und Zuständigkeiten in Strassen- und Mobilitäts- fragen werden gemäss Ziff. 4 der Erwägungen neu festgelegt.
II. Die Volkwirtschaftsdirektion und die Baudirektion werden be- auftragt, die Arbeiten gemäss Ziff. 5 der Erwägungen aufzunehmen und dem Regierungsrat die notwendigen Anträge fristgerecht zum Be- schluss vorzulegen.
III. Dieser Beschluss ist bis zum Versand der Medienmitteilung nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirek- tion sowie nach erfolgter Information der Mitarbeitenden an die Kom- missionen des Kantonsrates für Energie, Verkehr und Umwelt sowie für Planung und Bau.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli