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Decision

RRB Nr. 783/2010

Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger», Regelung

May 26, 2010German9 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Mai 2010

783. Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger», Regelung

Erwägungen

1. Ausgangslage Die im Februar 2010 durchgeführte Umfrage der Konjunkturfor- schungsstelle der ETH Zürich (KOF) hat für den Kanton Zürich er- geben, dass der Beschäftigungsabbau in den kommenden Monaten etwas geringer ausfallen dürfte, als im Herbst 2009 zu befürchten war. Dennoch ist in den nächsten Quartalen mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen, weil das Wirtschaftswachstum nach Ein- schätzung der Prognose-Institute nur sehr bescheiden ausfallen wird und erst 2011 spürbar an Schwung gewinnen dürfte. Junge Erwachsene haben über die Konjunkturzyklen hinweg ein erhöhtes Arbeitslosig- keitsrisiko und sind von konjunkturellen Schwankungen des Arbeits- marktes überdurchschnittlich stark betroffen. In einer Zeit, in der die Unternehmen bei Neueinstellungen Zurückhaltung üben, finden viele junge Erwachsene nur mit Mühe eine Stelle. Vielfach wird für eine Anstellung erste Berufserfahrung als selbstständige und vollwertige Arbeitskraft gefordert, was Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger naturgemäss noch nicht vorweisen können. Angesichts dieser Situation zeichnet sich ab, dass ab Juli 2010 manche Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger nicht sofort eine feste Anstellung finden werden. Ver- schärft wird die Situation dadurch, dass auch Absolventinnen und Ab- solventen der beruflichen Grundbildung, die ihre Ausbildung im Som- mer 2009 abgeschlossen und ein Praktikum oder eine andere befristete Stelle angetreten haben, nun erneut eine Festanstellung suchen. Ange- sichts dieser verstärkten Belastung des Arbeitsmarkts mit jungen, eher unerfahrenen Berufsleuten dürfte die Jugendarbeitslosigkeit im Herbst 2010 nochmals ansteigen. In seiner Stellungnahme zum dringlichen Postulat betreffend keine Entlassung von Lehrabgängern in die Arbeits- losigkeit (KR-Nr. 130/2009) bekräftigte der Regierungsrat, dass der Kanton Zürich als Lehrbetrieb mit rund 850 Lernenden in verschiede- nen beruflichen Grundbildungen die soziale Verantwortung und die Verpflichtung gegenüber den eigenen Lehrabgängerinnen und Lehr- abgängern übernehmen und sie beim Einstieg ins Erwerbsleben unter- stützen will. Es ist wichtig, dass auch die kantonale Verwaltung ihren Beitrag leistet, die Jugendarbeitslosigkeit möglichst tief zu halten.

2. Situation für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in der kantonalen Verwaltung Die kantonale Verwaltung bildet zurzeit Lernende in rund 25 ver- schiedenen Berufen aus. Eine durch die Finanzdirektion durchgeführte Umfrage bei den Direktionen und der Staatskanzlei hat ergeben, dass im August 2009 in der kantonalen Verwaltung und den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten insgesamt 225 Jugendliche ihre Lehre abgeschlossen haben (Gesundheitsdirektion 103, Bildungsdirektion 67, Finanzdirektion 44, Baudirektion 11). Dank verschiedener Anstrengun- gen und Weiterbildungsmassnahmen (z. B. Standortbestimmung, opti- males Bewerbungsdossier, Auftreten) haben alle Lernenden in der Finanzdirektion (Kauffrau/-mann, Informatiker/in) und in der Baudirek- tion den Einstieg in die Berufswelt geschafft oder eine andere Anschluss- lösung (u. a. weiterführende Ausbildung, Militär- oder Zivildienst) ge- funden. In der Bildungsdirektion und der Gesundheitsdirektion waren gemäss Umfrage vom Oktober 2009 zwölf Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger noch ohne Anschlusslösung. Ende Juli 2010 werden wieder über 220 Lernende erfolgreich ihre be- rufliche Grundbildung abschliessen. Der Regierungsrat sieht es als Chance und Pflicht, bei der Besetzung offener Stellen die eigenen, gut ausgebildeten Nachwuchsfachkräfte zu berücksichtigen. Sie kennen be- reits die Strukturen, Abläufe und die Kultur der kantonalen Verwal- tung; die Einarbeitungszeit ist dadurch sehr kurz. Sie sind in der Regel flexibel bezüglich Arbeitsort und Arbeitsform und verfügen über ein aktuelles Fachwissen. Die Lehrbetriebe der kantonalen Verwaltung sind daher aufgefordert, ihren Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern – wenn immer möglich – eine Weiterbeschäftigung anzubieten.

3. Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» Für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger, die verwaltungsintern oder auch extern keine Festanstellung gefunden haben, soll das Pro- gramm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrab- gänger» geschaffen werden. Viele Verwaltungen (Bund/Kantone/Städte) haben in den letzten zwei Jahren ähnliche Konzepte bereits eingeführt und umgesetzt. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Überbrückungsan- gebote auf grosses Interesse stossen. Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger aus dem kauf- männischen Bereich von der Möglichkeit einer befristeten Übergangs-

lösung Gebrauch machen werden. Daneben werden aber auch Absol- ventinnen und Absolventen der übrigen beruflichen Grundbildungen davon profitieren können. Das Programm ist wie folgt ausgestaltet: Grundsatz: Der Kanton als Arbeitgeber ist grundsätzlich bestrebt, allen eigenen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern, die für die Zeit nach der Lehre noch keine Arbeitsstelle gefunden haben, eine befristete Stelle anzubieten. Es gibt jedoch weder einen Anspruch auf eine zeitlich befristete Weiterbeschäftigung nach der Lehre noch einen Anspruch, diese Überbrückung in der bisherigen Dienststelle absolvieren zu kön- nen. Ziel des Programms: Das Angebot richtet sich an Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger, die trotz intensiven Bemühungen verwaltungsintern oder auch extern weder eine Festanstellung noch eine andere An- schlusslösung (z. B. Studium, Berufsmaturität II oder andere Weiterbil- dung, Sprachaufenthalt) gefunden haben und noch Zeit für die Suche benötigen. Das Überbrückungsprogramm ermöglicht den jungen Stel- lensuchenden, Berufserfahrungen zu sammeln, und verschafft ihnen zudem einen gewissen zeitlichen Spielraum. Ausgestaltung der Überbrückungsstellen: Die Stellen müssen so gestal- tet werden, dass sich die jungen Leute zusätzliche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen aneignen können. Im Weiteren geht es darum, dass die jungen Berufsleute nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildungs- zeit ihre ersten Berufserfahrungen als selbstständige und vollwertige Arbeitskraft ausweisen können und dadurch auf den Arbeitsmarkt bes- ser vorbereitet sind. Bewerbungsverfahren: Bis zu einem Vertragsabschluss muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen werden. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: gute Referenzen aus der Lehre (u. a. Ein- satz, Sozialverhalten, Ergebnisse der Leistungen am Arbeitsplatz, Lehr- abschlussprüfung), Nachweis erfolgloser Bewerbungsbemühungen so- wie Flexibilität bezüglich Arbeitsort und Tätigkeiten. Der Vertrag muss spätestens bis 31. August des laufenden Jahres abgeschlossen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein anderer Zeitpunkt be- stimmt werden. Dauer der Beschäftigung: Das Programm bietet eine befristete An- stellung, die höchstens zwölf Monate dauert. Der Beschäftigungsgrad beträgt 100%. Die Anstellung kann von den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern jederzeit innert Monatsfrist gekündigt werden, sobald sie eine Stelle gefunden haben. In die Anstellungsverfügung wird beid- seitig die Möglichkeit einer Kündigung vor Fristablauf aufgenommen.

Besoldung: Der Lohn beträgt brutto Fr. 3200 pro Monat bei einem Beschäftigungsgrad von 100%. Begründung zum Unterschied zu einer Festanstellung (KL9 /AS1= Fr. 4100): Abwesenheiten wegen Weiterbil- dungsaktivitäten und Bewerbungen bei potenziellen Arbeitgebern. Zuständigkeit: Zuständig für die Organisation und die Administra- tion des Programms «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» und für die entsprechenden Anstellungen sind die Direktionen und die Staatskanzlei und die von ihnen beauftragten Amtsstellen. Eine dezentrale Verantwortlichkeit schafft die Vorausset- zungen, dass die administrative Abwicklung innerhalb der bestehenden dezentralen Personaldienststellen abgewickelt werden kann, die Ent- scheidungswege kurz bleiben und flexible und unkomplizierte Lösun- gen für die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger geschaffen werden. Zeitpunkt der Umsetzung: Das Programm tritt am 1. August 2010 in Kraft. Die Dienststellen der Direktionen, Ämter und Betriebe, die Ler- nende ausbilden, können ihre eigenen oder auch Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger anderer Dienststellen berücksichtigen. Geltungsdauer: Das Programm ist vorerst für die Jahre 2010/11 und 2011/12 geplant. Falls sich die Jugendarbeitslosigkeit nicht entschärfen sollte, wird eine Verlängerung geprüft. Geltungsbereich: Das Programm steht grundsätzlich allen Lehr- abgängerinnen und Lehrabgängern der kantonalen Verwaltung offen. Die dem Regierungsrat nicht unterstellten Organe und Organisations- einheiten des Kantons werden eingeladen, für ihren Bereich eine ana- loge Regelung zu treffen. Finanzierung und Stellenplan: Bei einem Lohn von brutto Fr. 3200 pro Monat entstehen Kosten einschliesslich Sozialleistungen für eine befristete Überbrückungsstelle von höchstens Fr. 47 850. Bei der An- nahme, dass 12% der rund 150 Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in der kantonalen Verwaltung im Sommer 2010 von einer befristeten Weiterbeschäftigung profitieren werden, werden 18 Überbrückungs- stellen geschaffen, und es ist folglich mit Kosten von Fr. 865 000 zu rech- nen. Für die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger im Sommer 2011 sind weitere Mittel in der Höhe von Fr. 865 000 zu bewilligen. Die Bud- getierung, Planung und Finanzierung erfolgt zentral durch die Finanz- direktion in der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt. Die für die Überbrückungsstellen im Jahr 2010 anfallenden Kosten von Fr. 400 000 sind in der Rechnung (gegenüber dem Globalbudget 2010) zu kompen- sieren. Die für die Planjahre 2011 und 2012 notwendigen finanziellen Mittel werden im KEF 2011–2014 durch die Leistungsgruppe Nr. 4500,

Personalamt, unter Einhaltung der Vorgaben zum Sanierungspro- gramm 2010 eingestellt (Budgetjahr 2011: Fr. 865 000; Planjahr 2012: Fr. 465 000). Die Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger werden von den Direktionen und der Staatskanzlei als Aushilfestellen befristet für längstens zwölf Monate ausserhalb der Stellenpläne gemäss § 161 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO, LS 177.111) geführt. Flankierende Massnahmen zur Optimierung des Berufseinstiegs für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger: Die Berufs- und Informations- zentren (BIZ) des Amtes für Jugend- und Berufsberatung (Bildungs- direktion) bieten im letzten Lehrjahr für Lernende ein entsprechendes Weiterbildungs- und Unterstützungsangebot zum Themenfeld «Bewer- bung und berufliche Perspektive nach der Lehre» an. Die Lernenden sollen sich frühzeitig mit ihrer zukünftigen beruflichen Entwicklung befassen. Inhaltlich sind folgende Module vorgesehen: Strategien bei der Stellensuche, Bewerbungsdossier erstellen, Bewerbungstraining, Standortbestimmung (Stärken, Schwächen, Kompetenzprofile) und Laufbahnplanung (Anforderungen des Arbeitsmarkts, Weiterbildungs- möglichkeiten, Auslandjahr). Während der befristeten Anstellung im Rahmen des Überbrückungsprogramms stehen weitere Weiterbildungs- kurse zur Verfügung (z. B. Kurse in Bewerbungstechnik oder Seminare zur Verbesserung der schriftlichen Kommunikation), damit die Jugend- lichen für den Bewerbungsprozess fit sind.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» wird für die Jahre 2010/2011 und 2011/2012 umge- setzt.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, die ent- sprechenden Vorbereitungsarbeiten vorzunehmen und das Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» umzusetzen. Die dem Regierungsrat nicht unterstellten Organe und Organisationseinheiten des Kantons werden eingeladen, für ihren Be- reich eine analoge Regelung zu treffen.

III. Für die Finanzierung der Überbrückungsstellen wird zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, eine Aus- gabe von Fr. 1 730 000 unter Einhaltung der Vorgaben des Sanierungs- programms San10 bewilligt.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, den Zürcher Verkehrsverbund, das Universitätsspital Zürich, das Kan- tonsspital Winterthur, die Universität Zürich, die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste, die Pädagogische Hochschule Zürich, die kantonale Gebäudeversiche- rung, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Datenschutzbeauf- tragten und die Parlamentsdienste des Kantonsrates.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi