RRB Nr. 783/2017
Strassen, Zürich, Hofwiesenstrasse HVS 30034, Projektgenehmigung
September 6, 2017German3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Hofwiesenstrasse HVS 30034, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2017
783. Strassen (Zürich, Hofwiesenstrasse HVS 30034)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 31. Juli 2017 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für den Ausbau der Fussgängerquerung über die Hofwiesenstrasse im Bereich des Brunnenhofweges, Zürich (Bau Nr. 14 054), zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassenge- setzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Infolge verschiedener Neubauten zwischen Hofwiesen- und Käferholz- strasse einschliesslich eines neuen Schulhauses muss der Fussgängerüber- gang über die Hofwiesenstrasse bezüglich Sicherheit verbessert werden. Dazu soll der Fussgängerübergang ausgebaut und mit einem Lichtsignal geregelt werden. Die Quartierverbindung Käferholz-/Guggach-/Brun- nenhofstrasse – GZ Buchegg wird künftig nicht nur für den Fuss-, son- dern auch für den Radverkehr stark an Bedeutung gewinnen. Deshalb wird die Veloverbindung zusätzlich mit einer Velofurt verbessert. Koor- diniert mit dieser Massnahme muss die Ausfahrt des Brunnenhofweges mittels einer Trottoirüberfahrt der neuen Situation angepasst werden. Der Baubeginn ist im September 2017 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2017. Im Schreiben vom 5. Dezember 2016 hat das AFV zum Projekt keine Begehren geäussert. Die geplanten Massnahmen haben keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Achse Hofwiesenstrasse. Da an der Strassenoberfläche nur untergeordnete Anpassungen ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung vorgenommen werden, verzich- tete die Stadt Zürich auf das Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 Abs. 1 StrG und auf das Auflageverfahren gemäss §§ 16 ff. StrG. Mit Verfügung Nr. 180 vom 7. Juli 2017 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsde- partementes wurde das Projekt festgesetzt. Diese Verfügung ist rechts- kräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Massnahmen an der Hofwiesenstrasse, im Bereich des Brunnenhofweges betragen voraussichtlich rund Fr. 754 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale betragen rund Fr. 677 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung des Plans über das ausgeführte Bau- werk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanz- controllingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für den Ausbau der Fussgängerquerung über die Hofwiesenstrasse im Bereich des Brunnenhofweges wird im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi