RRB Nr. 784/2023
OECD/G20-Mindestbesteuerung, Berichterstattung Postulat 22.3893, Schreiben an das EFD
June 21, 2023German2 min
Source zh.ch
OECD/G20-Mindestbesteuerung, Berichterstattung Postulat 22.3893, Schreiben an das EFD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2023
784. OECD/G20-Mindestbesteuerung, Berichterstattung Postulat
Erwägungen
22.3893 (Stellungnahme) Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2022 die Änderung der Bundesverfassung (SR 101) betreffend Umsetzung des OECD-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft beschlossen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde das Postulat 22.3893 betreffend OECD-Mindeststeuer. Auswirkungen auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung eingereicht und ange- nommen. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die finanziellen Aus- wirkungen der OECD/G20-Steuerreform auf die einzelnen Kantone ein- schliesslich des Finanz- und Lastenausgleichs aufzuzeigen sowie deren Umsetzungspläne darzustellen. Das Postulat verlangt eine zeitlich etap- pierte Berichterstattung, die erstmals bei der Konsultation der parlamen- tarischen Kommissionen zur befristeten Verordnung zur Mindestbesteue- rung erfolgen soll. Da die Berichterstattung Informationen zu kantonalen Massnahmen umfasst, hat sich das Eidgenössische Finanzdepartement mit Schreiben vom 27. Februar 2023 an die Kantonsregierungen gewandt mit der Bitte, Fragen bezüglich des jeweiligen Kantons gemäss mitge- sandtem Raster zu beantworten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version und unter Bei- lage des Antwortformulars an vernehmlassungen@estv.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 27. Februar 2023, mit dem Sie die Kantonsregierungen eingeladen haben, Bericht über die kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der OECD/G20-Steuerreform zu erstatten. In der Beilage stellen wir Ihnen wunschgemäss das Antwort- formular zu.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli