RRB Nr. 788/2025
Strassen, Zürich, Mythenquai/Seestrasse, Projektgenehmigung
August 20, 2025German4 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Mythenquai/Seestrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025
788. Strassen (Zürich, Seestrasse/Mythenquai, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 17. Septem- ber 2024 das Projekt an der Seestrasse und dem Mythenquai, Abschnitt Hoffnungsweg bis Alfred-Escher-Strasse (Bau Nr. 00 308), zur Geneh- migung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Seestrasse und der Mythenquai sind kantonal klassierte Haupt- verkehrsstrassen (HVS 3). Über beide Strassen verläuft eine regional klassierte Veloroute und über das Mythenquai eine Ausnahmetransport- route des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Die betroffenen Strassen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Im Anschluss an verschiedene Werkleitungsarbeiten wird der gesamte Strassenoberbau erneuert. An der Strassenoberfläche werden verschiedene Änderungen vorgenommen, wobei in erster Linie die re- gionale Veloroute umgesetzt wird. Dazu werden zwischen dem Hoff- nungsweg und der Bachstrasse Lücken in der Veloinfrastruktur geschlos- sen und die bestehenden Velostreifen verbreitert. Im Abschnitt von der Bachstrasse bis zur Bushaltestelle «Sukkulentensammlung» ist seeseitig ein baulich abgesetzter Zweirichtungsradweg geplant. Im Bereich des Knotens Mythenquai/Alfred-Escher-Strasse werden nur zwingend er- forderliche Sanierungsmassnahmen umgesetzt. Die Umgestaltung die- ses Abschnittes soll künftig im Zuge der geplanten Gebietsentwicklung rund um die Sukkulentensammlung erfolgen. Der im Bereich der Grün- anlage parallel zum Mythenquai bestehende Fuss- und Veloweg wird künftig primär als Fussweg ausgestaltet und auf einer Länge von rund 900 m befestigt. Sämtliche Bushaltestellen im Projektperimeter werden beidseitig über die gesamte Länge hindernisfrei ausgebaut. Die Haltekanten werden jeweils in der Lage optimiert und mit oberirdischen Fussgängerquerun- gen mit Mittelschutzinseln ausgestattet. Bei der Bushaltestelle «Landi wiese» ist in Fahrtrichtung stadteinwärts eine zusätzliche Haltekante für Veranstaltungen vorgesehen.
Aufgrund des grossen Eingriffs in den Strassenoberbau erfolgt mit dem Projekt eine tiefgreifende Änderung der Bausubstanz. Das Stras- senbauprojekt ist deshalb als wesentliche Änderung gemäss Art. 8 Abs. 2 und 3 der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) zu qualifizieren. Da die Lärmgrenzwerte entlang der Seestrasse und des Mythenquais über- schritten sind, löst das Strassenbauprojekt eine gleichzeitige Lärmsanie- rung aus. Entlang des gesamten Projektperimeters ist der Einbau eines lärmarmen Belages geplant. Trotz dieser Massnahme werden die Immis- sionsgrenzwerte überschritten, weshalb Erleichterungsanträge zuguns- ten der Strassenhalterin gestellt werden. Als Ersatzmassnahmen für die betroffenen Gebäude ist der Einbau von Schallschutzfenstern geplant. Die Stadt Zürich wird angehalten, im Rahmen der Detailprojektierung zu prüfen, ob bereits durch frühere Sanierungsprogramme Fenster ein- gebaut oder bezahlt wurden. Der Baubeginn ist für Sommer 2026 ge- plant. Das Amt für Mobilität hat im Rahmen der Begehrensäusserung ge- mäss § 45 Abs. 1 StrG zum Bauprojekt am 26. Juni 2018 und zum akus- tischen Projekt am 26. September 2017 Stellung genommen. Die darin vorgebrachten Begehren gelten als bereinigt. Die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes wird nicht vermindert, weshalb das Vorhaben mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) verein- bar ist. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG wurden durchgeführt und das Projekt wurde vom 20. November bis zum 21. Dezember 2020 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wurden die neuen Verkehrsvorschriften publiziert. Gegen das Projekt sind zwei Einspra- chen eingegangen. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 1237 vom 8. Dezember 2021 über die Einsprachen entschieden und das Pro- jekt festgesetzt. Die Projektfestsetzung und die Verkehrsvorschriften sind rechtskräftig. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 78 085 000. Diese Ausgaben wurden mit Stadtratsbeschluss Nr. 2729 vom 20. September 2023 und Gemeinderatsbeschluss Nr. 447 vom 29. Mai 2024 bewilligt. Der kantonale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Verbindungen. Daraus resultiert ein vo- raussichtlicher Betrag von Fr. 27 700 000, welcher der Baupauschale be- lastet werden kann. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Seestrasse und dem Mythenquai in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli