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Projekt "Integration Berufsbildungszentrum Wädenswil in das Kompetenzzentrum Strickhof", Stellenplan Amt für Landschaft und Natur

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2011

790. Projekt «Integration Berufsbildungszentrum Wädenswil in das Kompetenzzentrum Strickhof» (Stellenplan Amt für Landschaft und Natur)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 942/2008 betreffend die landwirtschaftliche Be- rufsbildung (inner- und interkantonale Zusammenarbeit) nahm der Regierungsrat Kenntnis vom entsprechenden Bericht und beauftragte die Baudirektion mit der Ausführung und Weiterentwicklung der vor- geschlagenen Empfehlungen. Im Teilprojekt A des Schlussberichtes wurde unter anderem empfohlen, das Berufsbildungszentrum Wädens- wil (BZW) aus den heutigen Strukturen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) herauszulösen und in das land- wirtschaftliche Kompetenzzentrum Strickhof zu integrieren. Es wurde dabei festgehalten, dass durch die enge Zusammenarbeit des BZW mit dem Strickhof beide Berufsfachschulen profitieren würden, insbeson- dere seit die in beiden Schulen unterrichteten Berufe der gleichen eid- genössischen Regelung unterstünden. Sie seien damit strukturell für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche vorbereitet. Am 21. September 2009 erteilten die Bildungsdirektion und die Bau- direktion der ZHAW, dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) und dem Amt für Landschaft und Natur (ALN) den Auftrag, den Strick- hof und das BZW unter eine gemeinsame Führung zu bringen und das BZW in das Kompetenzzentrum Strickhof des ALN zu integrieren. In der Zwischenzeit hat die für die Zusammenlegung gebildete Projekt- gruppe zu verschiedenen Themen die notwendigen Konzepte erarbei- tet, um die Umsetzung auf den 1. Januar 2012 vorzunehmen. Am BZW werden Ausbildungen für die Lebensmitteltechnologie und Hortikulturen in der Grundbildung sowie in der höheren Berufs- bildung und beruflichen Weiterbildung angeboten. Im Schuljahr 2010/ 2011 werden 452 Lernende in 24 Klassen unterrichtet. Zudem werden rund 200 Kurstage für überbetriebliche Kurse (ÜK) durchgeführt. In der beruflichen Weiterbildung werden in verschiedenen Kursen jährlich bis zu 210 Teilnehmende ausgebildet. Um dieses Bildungsangebot sicherzustellen, beschäftigt das BZW ge- genwärtig 69 Mitarbeitende, verteilt auf insgesamt 21,2 Vollzeitstellen. Ferner sind 55 Lehrpersonen der ZHAW im Umfang von 4,3 Vollzeit- stellen für das BZW tätig.

Die 21,2 Stellen des BZW teilen sich für das Schuljahr 2010/2011 fol- gendermassen auf: Mitarbeitende Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Lohnklasse (VVO) 3 2,8 Berufsschullehrpersonen mbA BZW 21 22 10,6 Berufsschullehrpersonen BZW 18–20 37 3,0 Lehrbeauftragte BZW (befristete Anstellungen) 17–20 2 1,1 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter (Internatsleitung und Coaching) 19 4 2,7 Verwaltungspersonal (Schulsekretariat) 12–15 Die Infrastrukturleistungen und die administrativen Dienstleistungen, die das BZW direkt von der ZHAW bezieht, entsprechen gemäss den Erhebungen rund 1,4 Vollzeitstellen, die sich wie folgt aufteilen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Lohnklasse (VVO) 0,2 Personalfachverantwortliche/r 15 0,7 Hauswart/in 11 Mit der Integration des BZW in den Strickhof des ALN werden die 62 Berufsschullehrpersonen und Lehrbeauftragten des BZW, verteilt auf 16,4 Vollzeitstellen, dem Berufsschullehrerpool des Strickhofes zu- gewiesen. Lehrpersonen werden im Stellenplan nicht ausgewiesen; ihre Anstellung wird wie bis anhin nach der Mittel- und Berufsschullehrer- verordnung vom 7. April 1999 erfolgen. Für die Schulleitung (1,0 Stellen) und das Technik- und Verwaltungs- personal (3,8 Stellen) des BZW sowie die Dienstleistungen im Umfang von 1,4 Stellen, die das BZW direkt von der ZHAW bezieht, müssen die entsprechenden Stellen im Stellenplan des ALN neu geschaffen wer- den. Da die entsprechenden Stellen bei der ZHAW wegfallen, erfolgt ihre Schaffung saldoneutral. Die Anstellung des diesbezüglichen Perso- nals wird gestützt auf die Personalverordnung vom 16. Dezember 1998 vorgenommen werden. Die bisherigen Dienstjahre an der ZHAW werden angerechnet und auf eine erneute Probezeit wird verzichtet. Falls im Rahmen der Neu- strukturierung des Kompetenzzentrums Strickhof in einzelnen Berei- chen Stellen umgewandelt werden müssen, wird gemäss den gesetz- lichen Grundlagen geprüft, ob ein Sozialplan ausgearbeitet werden muss. Massgebend für einen allfälligen Sozialplan und für Abfindungen, die zulasten des ALN anfallen, ist das kantonale Personalrecht. Das Personal des BZW wurde rechtzeitig und unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Regierungsrat über das geplante Vorgehen in- formiert. Gegen die Kündigung der bisherigen Anstellungsverhältnisse durch die ZHAW und die Neuanstellung durch das ALN steht den be- troffenen Mitarbeitenden der Rekursweg an die zuständigen Instanzen offen.

Soweit bis zur endgültigen Übernahme des BZW durch das ALN Neu- anstellungen, Kündigungen und Änderungen der Anstellungsverhält- nisse nötig werden, bleiben die bisherigen Instanzen zuständig.

B. Schaffung von Stellen im Stellenplan des ALN a) Spartenleitung, wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA gemäss Klasse 22 VVO Die Aufgaben des jetzigen Rektors des BZW müssen mit der Inte- gration des BZW in das Kompetenzzentrum Strickhof übernommen werden. Sie umfassen einerseits die personelle und pädagogische Füh- rung der Lehrpersonen, einschliesslich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Anderseits gehört die operative Führung der Sparte Grund- bildung Lebensmitteltechnologie und Hortikulturen mit den betrieb- lichen Aufgaben sowie der finanziellen Verantwortung dazu. Der jetzige Schwerpunkt des BZW, die Grundbildung Lebensmitteltechnologie und Hortikulturen, soll am Strickhof als eigene Sparte geführt werden. Die umfassende Leitungsaufgabe und die organisatorische Eingliede- rung der Stelle für die Spartenleitung rechtfertigt die Einreihung in der Klasse 22 VVO. Dies entspricht der Einreihung der übrigen vergleich- baren Spartenleitenden am Strickhof. b) Internatsleitung, wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gemäss Klasse 19 VVO Das BZW ist für die gesamte Deutschschweiz die einzige Schule für die theoretische Ausbildung von Lernenden aus den Bereichen Lebens- mitteltechnologie und Hortikultur (Obst-, Wein- und Gartenbau). Die rund 460 Lernenden werden blockweise unterrichtet und sind grössten- teils im Internat mit 110 Schlafplätzen untergebracht. Der Berufs- schulunterricht wird in mehrwöchigen Schulblöcken von einer bis drei Wochen erteilt. Das Alterssegment der Lernenden liegt zwischen 16 und 21 Jahren. Für die Betreuung der Lernenden sind zurzeit zwei Mitarbeitende im Umfang von 1,1 Stellen am BZW angestellt. Mit Be- schluss Nr. 1525/2010 genehmigte der Regierungsrat den Mietvertrag für das neue Lehrlingsheim. Damit erhöht sich nach der Fertigstellung des neuen Wohnheims im Frühjahr 2012 die Anzahl der verfügbaren Schlafplätze von 110 auf 142. Das neue Konzept der Internate am Standort Waisenhausstrasse 14/16/18, Wädenswil, ist so auszugestalten, dass für die Internatsleitung wie bisher 1,1 Stellen ausreichen. Die um- fassenden Coaching-, Aufsichts- und Betreuungsaufgaben rechtfertigen die Einreihung in der Lohnklasse 19 VVO. Dies entspricht der Einrei- hung der vergleichbaren Internatsleitung am Strickhof Lindau.

c) Informatikbetreuer/in (ICT-Support) Die Koordination der Bedürfnisse an Ort und Stelle, die Unterstüt- zung der Lehrenden und Lernenden und der First-Level-Support wur- den bisher von der ZHAW, Finanzen und Services, wahrgenommen. Diese Leistungen sind zukünftig für das IT-Schulnetz Strickhof am Standort Wädenswil zu gewährleisten. Im Konzept «Integration ICT BZW-ALN» sind die entsprechenden Aufgaben umschrieben und die Bedürfnisse festgelegt, um einen sicheren Betrieb der Informatik zu ermöglichen. Für die Sicherstellung der Informatikunterstützung ist ein/eine Informatiker/in mbA Lohnklasse 15 VVO im bisherigen Um- fang von 0,5 Stellen vorzusehen. d) Hauswartung Die Hauswarttätigkeit in den Liegenschaften in Au und Wädenswil sowie in denjenigen im neuen Lehrlingswohnheim umfasst die Be- treuung der verschiedenen Gebäudekomplexe mit der Bedienung und Überwachung der technischen Einrichtung, die Leitung und Beaufsich- tigung der externen Reinigungsequipe sowie die Ausführung kleinerer Reparaturen und Unterhaltsarbeiten. Im Weiteren gehört die Pflege der Liegenschaften mit Umschwung zum Auftrag. Für die Hauswarts- tätigkeit sollen wie bisher 0,7 Stellen Hauswart/in gemäss Lohnklasse 11 VVO zur Verfügung stehen. e) Verwaltungspersonal Für die administrative Unterstützung und Begleitung der im Schul- jahr 2010/2011 geführten 24 Klassen an der Berufsschule und die Ab- wicklung der Kurse in der beruflichen Weiterbildung sind am BZW heute 2,7 Stellen Verwaltungspersonal vorhanden. Mit der Integration des BZW in den Strickhof werden für die Unterstützung der Sparten- leitung 1,0 Stelle Verwaltungsassistent/in gemäss Lohnklasse 13 VVO, für die Aufgaben im Rechnungswesen und für die Verwaltung der Leh- renden der Grundbildung 1,2 Stellen Verwaltungssekretär/in gemäss Lohnklasse 12 VVO sowie für den Bereich der Kursbetreuung in der beruflichen Weiterbildung 0,5 Stellen Verwaltungssekretär/in gemäss Lohnklasse 11 VVO, insgesamt wie bisher 2,7 Stellen Verwaltungs- personal, benötigt. Die Einreihung entspricht den vergleichbaren Stel- len am Strickhof. f) Personaladministration Der personelle Ausbau des ALN, ohne die zusätzlich von der ZHAW auch künftig zu beziehenden Leistungen von Lehrpersonen, um 23,1 Stellen (16,4 Stellen Lehrpersonen und 6,7 Stellen gemäss lit. a–e) bzw. 70 Mitarbeitende (62 Lehrpersonen und acht Personen gemäss lit. a–e), erfordert eine Anpassung des Beschäftigungsgrades im Stab des Strick-

hofs. Aufgrund der neuesten Vergleichszahlen der Baudirektion sind dafür 0,6 Stellen Personalfachverantwortliche/r gemäss Klasse 15 VVO, d. h. gegenüber bisher zusätzlichen 0,4 Stellen, notwendig.

C. Einreihungen und Finanzierung Sämtliche Einreihungen wurden mit der vereinfachten Funktions- analyse überprüft und stimmen im Quervergleich innerhalb der Bau- direktion. Der Erhöhung des Stellenplans im ALN auf den 1. Januar 2012 um insgesamt 6,6 Stellen steht ein gleichzeitiger Abbau von 6,2 Stellen bei der ZHAW gegenüber. Die Stellenschaffung hat saldoneutral zu erfolgen; die Mehrkosten für die neu zu schaffenden 0,4 Stellen Perso- nalfachverantwortliche/r können kompensiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amts für Landschaft und Natur werden mit Wir- kung ab dem 1. Januar 2012 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Lohnklasse (VVO) 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA (Spartenleitung) 22 1,1 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Internatsleitung und Coaching) 19 0,6 Personalfachverantwortliche/r 15 0,5 Informatiker/in mbA 15 1,0 Verwaltungsassistent/in 13 1,2 Verwaltungssekretär/in 12 0,5 Verwaltungssekretär/in 11 0,7 Hauswart/in 11

II. Den zum ALN wechselnden Mitarbeitenden werden die bisheri- gen Dienstjahre an der ZHAW angerechnet. Auf die Ansetzung einer Probezeit wird verzichtet.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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