Anfrage Karin Fehr Thoma, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend Zürcher Case Management Berufsbildung (CM BB): Netz 2, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 156/2025
Sitzung vom 20. August 2025
794. Anfrage (Zürcher Case Management Berufsbildung [CM BB]: Netz 2) Kantonsrätin Karin Fehr Thoma, Uster, und Mitunterzeichnende haben am 19. Mai 2025 folgende Anfrage eingereicht: Seit 2011 verfolgen Bund und Kantone das bildungspolitische Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekun- darstufe II verfügen. Gemäss Geschäftsbericht 2024 des Regierungsrats lag diese Quote im Kanton Zürich 2024 bei 91 Prozent. Das CM BB, im Kanton Zürich Netz 2 genannt, richtet sich an Ju- gendliche und junge Erwachsene in mehrfach belasteten Situationen und unterstützt diese auf dem Weg zu einem Sek-II Abschluss (EBA, EFZ, Maturität). Das Netz 2 koordiniert den Prozess und steht in regel- mässigem Austausch mit involvierten Fachstellen und anderen invol- vierten Personen. Der Bund förderte die Einführung des CM BB in den Kantonen über den Zeitraum von 2008 bis 2015 mit finanziellen Beiträgen. Seit 2016 ist das CM BB in der Verantwortung der Kantone. 2018 hat sich der Re- gierungsrat für die Verstetigung des Netz 2 ausgesprochen. Nach den ersten sechs Betriebsjahren konnte gezeigt werden, dass über 40 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Fallabschluss erfolgreich und stabil in einer Ausbildung der Sekstufe II waren oder den Abschluss bereits geschafft hatten. Eine Evaluation der Berner Fachhochschule des Netz 2 wies früh auf die zu knappe Ressourcenausstattung hin. Die Netz-2-Anlaufstellen in den Bezirken mussten immer wieder Aufnah- mestopps verhängen. Gemäss Internetabfrage vom 10. Mai 2025 sind zurzeit einzig im Bezirk Horgen Aufnahmen möglich. In allen übrigen Bezirken sind bei den Case Managerinnen und Managern keine Auf- nahmekapazitäten vorhanden. Das Zürcher Jugendparlament fordert mit einer Petition eine deutliche Erhöhung der Stellenprozente für das Netz 2. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgen- der Fragen:
Erwägungen
1. Zu Beginn der Einführung des Netz 2 im Jahr 2010 wurde geschätzt, dass jährlich rund 1000 bis 1500 Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbelastungen von einem CM BB profitieren könnten. Wie sehen diese Annahmen bezüglich der Grösse der Zielgruppe für das Netz 2 im Jahr 2025 aus?
2. Wie viele Fälle wurden seit 2010 vom Netz 2 effektiv bearbeitet? Wie lange dauern die Begleitungen der Fälle im Durchschnitt? Und wie viele dieser Fälle konnten erfolgreich in einer Ausbildung stabilisiert oder mit dem angestrebten Sek-II-Abschluss abgeschlossen werden? Wie beurteilt der Regierungsrat insgesamt den Erfolg des Netz 2?
3. Wie hat sich die Ressourcensituation des Netz 2 seit dessen Einfüh- rung entwickelt? Gab es von Seiten des Bundes Empfehlungen be- züglich der anzustrebenden Ressourcen für das CM BB? Falls ja, wie wurden diese im Kanton Zürich umgesetzt? Wie sehen Ressourcen- situation und Erfolgsquoten im Vergleich zu ähnlichen Kantonen aus?
4. Die Netz-2-Stellen müssen immer wieder Aufnahmestopps verhän- gen: Wie lange dauern diese Aufnahmestopps durchschnittlich? Wur- den in den vergangenen Jahren Prozessoptimierungen angestrebt, die dazu führten, dass Case Managerinnen und Manager heute im Schnitt pro 100%-Stelle mehr Jugendliche / junge Erwachsene begleiten kön- nen?
5. In den letzten Jahren haben die psychischen Probleme von Jugend- lichen und jungen Erwachsenen deutlich zugenommen. Immer mehr junge Erwachsene erhalten deswegen auch eine IV-Rente. Welchen Beitrag kann das Netz 2 leisten, um dieser frühzeitigen und sowohl für die einzelne Person wie auch für die Gesellschaft und Wirtschaft problematischen Verrentung von jungen Menschen entgegenzuwir- ken?
6. Wie stellt sich der Regierungsrat zur unbefriedigenden Situation, dass das Netz 2 in praktisch allen Bezirken immer wieder einen Aufnah- mestopp verhängen muss? Ist er bereit, das Kapazitätsproblem mit mehr Ressourcen anzugehen, und wenn ja, in welchem Ausmass? Falls nein, weshalb nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Karin Fehr Thoma, Uster, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss der im Rahmen des Vorprojekts Case Management Berufs- bildung (CM BB) im Jahr 2007 erstellten Schätzung erreichen im Kan- ton Zürich jedes Jahr zwischen 1000 und 1500 Jugendliche keinen Ab- schluss auf Sekundarstufe II (vgl. Kurt Häfeli, Case Management Be- rufsbildung [CM BB]: Gesamtkonzept für den Kanton Zürich, 2007; abrufbar unter: hfh.ch/projekt/gesamtkonzept-case-management-be-
xNFFsqZ5Vlgb2g0ZAPyGqEmuiZv9yqv2ihXMHMYhyuah). Diese Zahl setzt sich zusammen aus der Anzahl Schulausschlüsse auf der Se- kundarstufe I, der Anzahl Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Anschlusslösung am Ende der Volksschule sowie der Anzahl Jugend- licher mit aufgelöstem Lehrvertrag und ohne neuen Lehrvertrag nach 19 Monaten. Diese Zahl deckt sich in etwa mit der Risikoquote von 10% bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern, von welcher der Bund bei der Lancierung des CM BB ausging. Im Kanton Zürich wären dies ent- sprechend dem Durchschnitt aller Schulabgängerinnen und Schulab- gänger der letzten fünf Jahre 1263 Jugendliche. Die intensive und gezielte Fallbegleitung des CM BB «Netz2» richtet sich jedoch ausdrücklich an Personen, die eine Mehrfachproblematik aufweisen und im Übergang zu einer nachobligatorischen Ausbildung auf eine koordinierte Unterstützung eines professionellen Netzwerks angewiesen sind. Dies entspricht rund der Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht über einen Abschluss auf Sekundar- stufe II verfügen. Nur die mehrfach belasteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II gehören somit zur Zielgruppe der intensiven Fallbegleitung von «Netz2». Der Regierungsrat geht davon aus, dass 2025 rund 600 Jugendliche und junge Erwachsene für eine intensive und gezielte Fallbegleitung des CM BB «Netz2» infrage kommen. Erfahrungsgemäss kann nur mit einem Teil dieser Zielgruppe eine Zusammenarbeit aufgenommen wer- den. Zu Frage 2: Von 2010 bis Sommer 2025 konnte mit 1096 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im CM BB «Netz2» eine Zusammenarbeit aufgenommen werden. Insgesamt wurden 868 Fälle abgeschlossen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurden im Durchschnitt während zwei Jahren begleitet. Von ihnen konnten 51% erfolgreich in einer Ausbildung sta- bilisiert werden oder sie konnten den angestrebten Abschluss auf Se- kundarstufe II erreichen. Der Erfolg ist somit weiterhin ausgewiesen. Wie bereits in den RRB Nrn. 1162/2014, 82/2018 und 21/2021 festgehalten, hat das Angebot CM BB «Netz2» positive volkswirtschaftliche Wirkungen und führt insge- samt zu Kosteneinsparungen. Es ist mit seiner umfassenden und stufen- übergreifenden Arbeitsweise gut verankert. Die enge und intensive Zu- sammenarbeit mit den zuweisenden Fachstellen, unter anderem mit den Partnerinstitutionen der Sozialversicherungsanstalt, trägt weiterhin zum Erfolg bei.
Weiter hat das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) neben der intensiven und gezielten Fallbegleitung des CM BB im Rahmen von «Netz2» einen zweiten Angebotsteil geschaffen, der eine rasche nieder- schwellige Ansprache von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermög- licht. Die niederschwellige Anlaufstelle «ÜBER18», die Kurzberatungen anbietet und eine Triagefunktion wahrnimmt, ergänzt das bisherige Angebot. «ÜBER18» richtet sich an junge Erwachsene, die nicht mehr im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeangebote unterstützt werden können, bedient mit seinem Angebot zugunsten eines gelingenden Über- gangs ins Erwachsenenalter allerdings auch Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, wenn diese sich bei «ÜBER18» melden. Zu Frage 3: Das CM BB «Netz2» startete 2010 im AJB mit 5,4 befristeten Pro- jektstellen. Davon flossen 0,6 Stellen nicht direkt in die Leistungser- bringung ein, sondern waren für die Projektleitung und Fachentwicklung vorgesehen. Für die intensive und zielgerichtete Fallbegleitung standen zu Beginn somit 4,8 Stellen zur Verfügung. Heute werden dafür 6,2 Stel- len eingesetzt. Zusätzlich stehen 3,0 Stellen für die niederschwellige Anlaufstelle «ÜBER18» zur Verfügung. Diese Kapazitätserhöhung war möglich, da der Stellenplan für «Netz2» ab 1. Januar 2021 um 2,0 Stellen erweitert und zusätzlich eine interne Stellenverschiebung zugunsten von «Netz2» vorgenommen wurde. Dem Bericht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie zur Umsetzungsevaluation vom Juni 2011 ist zu entnehmen, dass die Festlegung der Fallbelastung pro Case Managerin bzw. Case Manager schwierig ist, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt (u. a. Konzep- tion des Auftrags bzw. Breite der zu erfüllenden Aufgaben, Definition des Falles, Komplexität der Fälle). In einem den Kantonen zugänglich gemachten Dokument war von 50 Fällen pro Vollzeitstelle die Rede (vgl. Charles Landert, Nationales Projekt Case Management Berufsbil- dung, Bericht zur Umsetzungsevaluation, Juni 2011, S. 44; abrufbar unter: edudoc.ch/record/96793?ln=de). Der Kanton Zürich entschied sich aufgrund verschiedener bereits bestehender Angebote im Bereich der Arbeitsintegration dafür, im CM BB «Netz2» nur mehrfach belas- tete Jugendliche im Rahmen eines strukturierten koordinierten Unter- stützungsprozesses intensiv und zielgerichtet zu begleiten. Aufgrund dieses Konzepts können derzeit 30 Fälle pro Vollzeitstelle bearbeitet werden. Die Ressourcensituation und die Erfolgsquoten der Kantone sind nicht vergleichbar. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Strukturen werden in den Kantonen verschieden ausgeprägte Konzep- te des CM BB umgesetzt. Im Kanton Zürich etwa ist das CM BB breit
aufgestellt und eng mit anderen Angeboten der Arbeitsintegration und des Bildungssystems vernetzt. Dies entspricht den Anforderungen einer dicht besiedelten Region mit komplexen Schnittstellen. In ländlicheren Kantonen hingegen sind die Strukturen meist dezentraler und stärker an die lokalen Gegebenheiten angepasst. Auch die Mehrsprachigkeit und weite Distanzen können andere Lösungen mit regional verankerten Fachpersonen erfordern. Zu Frage 4: Seit Beginn von «Netz2» übersteigt die Nachfrage nach intensiven, gezielten Fallbegleitungen die vorhandenen Kapazitäten. Neue Jugend- liche bzw. junge Erwachsene können jeweils erst wieder aufgenommen werden, wenn ein Fall abgeschlossen ist. Die Wartefrist zur Aufnahme ins CM BB von «Netz2» beträgt deshalb rund acht bis zwölf Wochen. Mit einer Vollzeitstelle können derzeit gleichzeitig 30 mehrfach be- lastete Jugendliche und junge Erwachsene mit einem CM BB in Form der intensiven und gezielten Fallbegleitung unterstützt werden. Um die grosse Nachfrage zu bewältigen, wurde das Augenmerk auf rasche Fall- abschlüsse gelegt, sobald sich die Situation der begleiteten Person sta- bilisiert. Es lässt sich jedoch feststellen, dass der Unterstützungsbedarf der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten Jahren ange- stiegen ist. So haben die Komplexität und der Umfang der gesundheit- lichen Belastungen zugenommen, was dazu führt, dass in den meisten Fällen fünf bis sechs Fachstellen gleichzeitig involviert sind. Zu diesem quantitativen Aspekt kommt hinzu, dass aufgrund der komplexen Be- lastungen für eine nachhaltige Stabilisierung der Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen immer mehr Zeit aufgewendet werden muss. Deshalb ist es anspruchsvoll, trotz laufender Prozessoptimierungen, mehr Per- sonen gleichzeitig im CM BB zu begleiten. Um die Problematik der knappen Kapazitäten im CM BB und der daraus folgenden Wartefristen zu entschärfen, wurde das Angebot «Netz2» seit Anfang 2025 um das bereits erwähnte niederschwellige Kurzberatungs- und Triageangebot «ÜBER18» ergänzt. Dieses unter- stützt junge Erwachsene ohne Abschluss auf Sekundarstufe II bei ver- schiedenen Fragestellungen im Übergang ins Erwachsenenleben. «ÜBER18» trägt somit im Sinne einer Sofortmassnahme dazu bei, eine Zunahme und Chronifizierung der Problemstellungen zu vermeiden und damit das Ziel der Berufsintegration zu erreichen. Dadurch wird die intensive und gezielte Fallbegleitung des CM BB ergänzt und teil- weise entlastet.
Zu Frage 5: Die frühzeitig angelegte intensive und gezielte Fallbegleitung von «Netz2» trägt dazu bei, eine Chronifizierung von bestehenden Störun- gen zu verhindern und unterstützt eine gelingende Berufsintegration. Dadurch können Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) im Ideal- fall gänzlich vermieden werden. Im Rahmen des CM BB können Ju- gendliche und junge Erwachsene aber auch zusätzlich zur IV begleitet werden, wodurch IV-Massnahmen gesichert werden oder sich wieder erübrigen können. Schliesslich erhalten Jugendliche und junge Erwach- sene auch nach Abbruch einer IV-Massnahme Unterstützung durch das CM BB von «Netz2». Dieses trägt wesentlich dazu bei, die Situation der Personen zu stabilisieren, wodurch eine spätere Wiederanmeldung bei der IV und entsprechende Berufsintegrationsmassnahmen möglich wer- den. Damit wird der Chronifizierung von Störungsbildern entgegenge- wirkt und Verrentungen werden verhindert. Durch die intensive Zu- sammenarbeit zwischen «Netz2» und der IV können Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich (wieder) integriert werden. Damit spielt «Netz2» bei der Verhinderung der Verrentung von jungen Menschen eine wichtige Rolle. Zu Frage 6: Die Nachfrage übersteigt gegenwärtig die bestehenden Kapazitäten von «Netz2», weshalb es zu Wartefristen von einigen Wochen kommen kann. Vom neuen Angebot «ÜBER18» ist jedoch eine gewisse Entlas- tung des CM BB zu erwarten, dasselbe gilt für weitere Prozessoptimie- rungen. Daher ist vorläufig von einem weiteren Ausbau des Stellenplans abzusehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli