RRB Nr. 809/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Embrach-Oberembrach, neue Statuten, Genehmigung
June 2, 2010German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Embrach-Oberembrach, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2010
809. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhofverband Embrach-Oberembrach)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Embrach und Oberembrach bilden unter der Bezeichnung Friedhof-Zweckverband Embrach-Oberem- brach seit 1923 einen Zweckverband, dem die Besorgung des Bestat- tungswesens und die Verwaltung des Friedhofs Embrach übertragen ist. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Stimm- berechtigten der beiden Verbandsgemeinden haben am 25. November und am 4. Dezember 2009 der Totalrevision der Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindever- sammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen der Statuten betreffen im Wesentlichen die Einfüh- rung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet sowie die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Verbandsorganen. Die Bestimmungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhofverband Embrach-Ober- embrach werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Friedhofverband Embrach- Oberembrach, Friedhofkommission, c/o Gemeindeverwaltung Embrach, Dorfstrasse 9, Postfach, 8124 Embrach, die Gemeinderäte der Politi-
schen Gemeinden Embrach, Dorfstasse 9, Postfach, 8124 Embrach, und Oberembrach, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli