RRB Nr. 828/2019
Lotteriefonds , Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 3. Serie
September 11, 2019German26 min
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2019
828. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 3. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2019 wurden bis anhin Fr. 4 907 000 bewilligt. So- mit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2019 noch Fr. 15 093 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 3. Serie 2019 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Pro Senectute; Verlängerung Pilotphase CareNet+ Bereich Soziales Gesuchstellende Pro Senectute Kanton Zürich: Die Stiftung be- Organisation steht seit 1917. Sie bezweckt, das Wohl der älte- ren Menschen zu erhalten und diesen unterstüt- zend beizustehen. Ausgangslage CareNet+ zielt darauf ab, in der Beratung und Versorgung von gesundheitlich stark belasteten Personen ab 50 eine Zusammenarbeit aller be- teiligten sozialen und gesundheitlichen Dienste zu erreichen. 2017 begann im Bezirk Affoltern a. A. ein ursprünglich auf eine Dauer von zwei Jahren angelegter Pilotversuch. Dabei gelang es, unterschiedliche Akteure (Leistungserbringer, Kostenträger) zusammenzubringen und eine fall- bezogene Zusammenarbeit einzurichten. Doch wurde die angestrebte koordinierte Versorgung bzw. die Gründung einer breit abgestützten Trä- gerschaft (Organisationen, Gemeinden, Kran- kenkassen) nicht erreicht. Der Kanton unter- stützte diese Pilotphase über den Lotteriefonds mit einem Beitrag von Fr. 500 000 (RRB Nr. 483/ 2014).
Projektziel Verlängerung der Pilotphase um zwei Jahre (2019–2020), zusätzliche Sammlung von Evalua- tionsergebnissen und Überführung in die Be- triebsphase Projektbeschrieb Mit der Verlängerung der Pilotphase und der geo- grafischen Ausdehnung des Projektes auf eine oder zwei weitere Regionen des Kantons soll es gelingen, bessere gesundheitsökonomische Er- kenntnisse zu erhalten. Sie bilden die Grund- lage für die Überführung des Angebotes Care- Net+ in die Betriebsphase. Kosten Fr. 424 000 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 100 000. Von Stif- tungen und Privaten werden Fr. 224 000 erwar- tet. Der offene Betrag soll über den Lotterie- fonds gedeckt werden. Würdigung Grundsätzlich sind Lotteriefondsbeiträge ein- malig. Nur in seltenen und gut begründbaren Ausnahmen ist eine zweite Beitragsleitung zu- gunsten eines bereits mitfinanzierten Projektes möglich. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein wichtiges Vorhaben, welches nicht nur die Be- ratungs-, Betreuungs- und Behandlungsqualität von Seniorinnen und Senioren verbessert, son- dern auch dem Kostenwachstum in der Altersver- sorgung auf Dauer entgegenwirken kann. Da die Kriterien für eine Ausnahmeleistung des Lotteriefonds erfüllt sind, entspricht das Projekt den Richtlinien des Fonds. Das Konzept ist in- novativ und geeignet, den bestehenden und zu- künftigen Herausforderungen im Bereich Alters- versorgung zu begegnen. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000
Auflagen Die Bewilligung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die gesuchstellende Organisation kann nicht davon ausgehen, dass der Regelbetrieb in Zu- kunft über den Kanton finanziert wird. Ein effizientes, zukunftsgerichtetes und bedarfs- orientiertes Koordinationsangebot muss so viele Vorteile aufweisen, dass die Gemeinden oder Versicherer den Wert erkennen und auch bereit sind, das Angebot zu finanzieren. Die jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellten Mit- tel müssen daher auch für ein Finanzierungs- konzept eingesetzt werden. – Pro Senectute hat die Sicherheitsdirektion und die Gesundheitsdirektion jährlich einmal über den Stand des Projektes zu orientieren.
2. Stiftung SAPA, Schweizer Archiv der Darstellenden Künste, Aufbau Datenbank und Online-Plattform Bereich Kultur Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 2006 (damals Media- Organisation thek Tanz, ab 2012 Schweizer Tanzarchiv STA, seit 2018 SAPA). Die SAPA ist zuständig für den Erhalt des kulturellen Erbes im Bereich Tanz und Theater der Schweiz. Sie sammelt, doku- mentiert, archiviert und vermittelt Dokumente zum Tanz- und Theaterschaffen, die in erster Linie einen Bezug zur Schweiz haben oder für die Schweiz wichtig sind. Die Organisation er- hält von der Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern einen jährlichen Betriebs- beitrag von Fr. 50 000. Ausgangslage Ausgelöst durch eine Forderung des Staatsse- kretariates für Bildung hat die Stiftung Schwei- zerische Theatersammlung (STS) das Gespräch mit dem damaligen STA gesucht, um Synergien zu prüfen. Die Abklärungen ergaben u. a., dass eine Fusion und eine neu zu entwickelnde On- line-Plattform die beste Möglichkeit sei, den Er- fordernissen des digitalen Zeitalters zu entspre- chen. 2017 erfolgte der Zusammenschluss von STS und STA. Neben organisatorischen und ju- ristischen Anpassungen umfasst die Zusammen-
legung auch den Aufbau einer gemeinsamen Datenbank bzw. die Zusammenführung der je- weiligen Mediatheken und Archive. Da die Stiftungen STA und STS unterschiedliche Datenbanken bzw. Archivsysteme betrieben, muss die SAPA eine neue Online-Plattform bzw. Datenbank entwickeln. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,2 Mio. Fran- ken. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in verschiedenen Schritten bzw. Modulen. Projektziel Zusammenführung der Archivbestände von STA und STS auf einer neuen Online-Plattform, über welche die Archivbestände der Stiftung online zugänglich sind Projektbeschrieb Das gesamte Vorhaben umfasst drei Arbeits- schritte: Bereits abgeschlossen sind die Schritte 1 (Entwicklung Datenmodell) und 2 (Projektent- wicklung). Der dritte Schritt umfasst die kon- krete Umsetzung der bisher erarbeiteten Grund- lagen: Aufbau der Infrastruktur, Migration der bestehenden Datenbanken, Bereinigung, Ent- wicklung von Tools für die Videokonservierung und Anbindung des Langzeitarchivs. Die Kosten für die Schritte 1 und 2 wurden weitgehend durch Beiträge von Stiftungen gesichert. Noch teilweise ungedeckt sind die Kosten von Fr. 687 000 für den 3. Projektschritt. Kosten Schritt 3 Fr. 687 000 Gewünschter Beitrag Fr. 52 831 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 87 000. Von den an- deren Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 247 169 erwartet. Vom Kanton Zürich wird ein Beitrag von Fr. 52 831 gewünscht. Der offene Betrag von Fr. 300 000 soll über Stiftungen und Sponsoren sichergestellt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist unabdingbar, dass das SAPA seine Bestände einer interessierten Öffentlich- keit zugänglich macht. Dazu bedarf es der Ein- richtung einer Datenbank und einer entspre- chenden Online-Plattform. Die Konferenz der
kantonalen Kulturbeauftragten begrüsst das Vorhaben und empfiehlt den Kantonen, sich insgesamt mit einem Beitrag von Fr. 300 000 daran zu beteiligen. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass sich die anderen Kantone insge- samt mit mindestens Fr. 220 000 am Vorhaben beteiligen. Wird dieser Betrag nicht erreicht, er- folgt eine anteilmässige Kürzung am gewährten Beitrag.
3. Verein Regenbogenhaus, «Regenbogenhaus Zürich» Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Regenbogenhaus: Der Verein besteht seit Organisation 2017. Er ist Dachorganisation von 18 Vereinen, die sich in Zürich und Umgebung für die Verbes- serung der Situation von Lesben, Schwulen, Bi- sexuellen, Transmenschen und queer lebenden Personen einsetzen. Sein Ziel ist es, ein öffent- liches Zentrum für LGBTQ-Personen zu be- treiben. Ausgangslage Zürich ist Mittelpunkt der Deutschschweizer LGBTQ-Community. Sie benötigt Räume an einem gut erreichbaren Ort für ihre nichtkom- merziellen Aktivitäten (Begegnungsort, Veran- staltungen und Treffen, Raum für kulturelle, wis- senschaftliche, beratende und gemeinschaftliche Tätigkeiten). Projektziel Mit dem Regenbogenhaus soll das Angebot für die Community verbessert und eine Schnittstelle zur Öffentlichkeit geschaffen werden. Projektbeschrieb Ab 2020 soll im neuen Zollhaus in Zürich unter dem Namen «Regenbogenhaus Zürich» ein Zen- trum für Aktivitäten von LGBTQ-Menschen entstehen. Das Haus beherbergt die Geschäfts- stellen verschiedener Trägervereine, eine Biblio- thek sowie Beratungsangebote und dient als Treffpunkt für eine Vielzahl von Aktivitäten. Das Regenbogenhaus ersetzt zum Teil das seit 1983 bestehende Begegnungszentrum der Homose- xuellen Arbeitsgruppen Zürich. Die Mietflächen
werden branchenüblich im Rohbau übernom- men. Die für den Verwendungszweck notwen- digen Ausbauarbeiten im Betrag von Fr. 306 000 umfassen hauptsächlich Elektroarbeiten, den Einbau einer Teeküche, Deckenverkleidungen, den Einbau von Schränken, das Legen der Bo- denbeläge und Malerarbeiten. Notwendig ist auch eine Möblierung für Arbeitsplätze und der Versammlungsräume. Kosten Fr. 511 000 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt rund Fr. 151 500. Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 75 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 184 500 erwartet. Der Restbe- trag soll über eine Leistung des Kantons Zürich gedeckt werden. Hinweis Damit eine Beitragsleistung grundsätzlich mög- lich wird, verlangt der Lotteriefonds in der Re- gel von einer gesuchstellenden Organisation einen Leistungsausweis über die Dauer von fünf Jahren. In Ausnahmefällen, wenn u. a. ein über- durchschnittlich grosses Interesse des Kantons an der raschen Umsetzung eines Projektes vor- liegt und der zukünftige Betrieb finanziell ge- sichert ist, kann auf den Leistungsausweis ver- zichtet werden. Im vorliegenden Fall ist eine Ausnahme gerechtfertigt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Regenbogenhaus kommt für die gleichberechtigte Teilhabe der LGBTQ- Menschen am gesellschaftlichen Zusammen leben grosse Bedeutung zu. Ein Beitrag in der nachgesuchten Höhe ist deshalb gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000
4. Verein Sogar Theater, Umbau, Sanierung und Vergrösserung des Theaterraums sowie Einbau eines Theatercafés Bereich Kultur Gesuchstellende Der Verein Sogar Theater besteht seit 1998. Er Organisation betreibt in Zürich ein ständiges literarisches Kleintheater. Die Fachstelle Kultur unterstützt das Theater mit einem jährlichen Betriebsbei- trag von Fr. 70 000. Ausgangslage Die Infrastruktur des Theaters ist veraltet und die Platzverhältnisse sind beengt. Projektziel Umbau, Sanierung und Vergrösserung des Thea- terraums sowie Einbau eines Theatercafés Projektbeschrieb Mitte 2015 übernahm die Dr. Stephan à Porta- Stiftung die Liegenschaft, in deren Räumlich- keiten das Sogar Theater eingemietet ist. Damit konnten Domizil und Existenz des Theaters für die Zukunft gesichert werden. Im Rahmen der Handänderung wurde die Bausubstanz der Ge- samtliegenschaft analysiert und es zeigte sich dringlicher Sanierungsbedarf. Mit einer nach- haltigen und umfassenden Sanierung soll nun das Haus auf einen zeitgemässen Stand gebracht und das Theater gleichzeitig so erweitert und ausge- baut werden, dass es als literarisches Kleinthea- ter langfristig überleben kann. Im Einzelnen sind folgende Massnahmen ge- plant: – Anpassung des Theaterraums an die heutigen Anforderungen und Vorschriften sowie Ver- grösserung im Grundriss und im Schnitt – Einbau einer angemessenen Lüftung zur Ver- besserung der Luftqualität und Vermeidung von kurzfristigen massiven Temperaturan- stiegen – Verbesserung der Raumakustik – Vergrösserung des Theaters auf neu 80 Plätze – Behindertengerechte Gestaltung von Zugang und WC-Anlage – Neue Gestaltung des Foyers – Einbau von Künstlergarderoben und Sanitär- anlagen im UG
Kosten Fr. 1 673 200 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 20 000, die Dr. Stephan à Porta-Stiftung übernimmt weitere Fr. 513 200, die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 250 000 und von Stiftungen und Privaten werden Fr. 390 000 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die geplanten Anschaffungen sind sinnvoll und notwendig, um einen zeitgemässen und zweckmässigen Betrieb zu gewährleisten. Mit dem Projekt wird der Fortbestand des Klein- theaters mit angemessenem Aufwand gesichert. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000
5. Genossenschaft Theater Ariane, Verbesserung der technischen Infrastruktur Bereich Kultur Gesuchstellende Genossenschaft Theater Ariane, Winterthur: Die Organisation Genossenschaft besteht seit 2010. Sie bezweckt den Betrieb eines Klein- bzw. Zimmer-Theaters mit jährlich jeweils zwei Produktionen. Die Ge- nossenschaft erhält einzelfallweise Betriebs- beiträge von der Fachstelle Kultur. Ausgangslage Die Immobilie, in der sich das Zimmer-Theater Ariane befindet, wird saniert (Heizung, Lüftung, Isolation und elektrische Leitungen). Aufgrund der geplanten Massnahmen hat die Genossen- schaft entschieden, ihre bis anhin provisorische Theater-Infrastruktur zu verbessern. Projektziel Einbau einer festen technischen Infrastruktur, die den üblichen heutigen Anforderungen ent- spricht Projektbeschrieb Es sind folgende Massnahmen vorgesehen, um die ungenügende Infrastruktur zu verbessern: – Einbau eines Bühnenbodens (45 m 2) – Einbau eines Deckenrasters für das Aufhän- gen der Beleuchtung – Anschaffung von Lichtpult, Dimmer, Schein- werfern, Kabeln usw. – Kauf eines Einspielcomputers mit Software und Boxen
Kosten Fr. 52 438 Gewünschter Beitrag Fr. 22 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 8438. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 15 000. Von Privaten wird ein Beitrag von Fr. 7045 er- wartet. Der offene Betrag soll über den Lotte- riefonds gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die technische Infrastruktur des Zimmer-Theaters Ariane ist provisorisch und unzureichend. Die geplanten Massnahmen sind zweckmässig, um einen zeitgemässen Betrieb zu gewährleisten. Die Kosten sind realistisch und nachvollziehbar. Bewilligter Beitrag Fr. 22 000
6. Jazz-Verein ESSE, Winterthur, «ESSE im Zeughaus» Bereich Kultur Gesuchstellende Jazz-Verein ESSE: Der Verein besteht seit 2005. Organisation Er bezweckt die Förderung der Jazz-Musik so- wie verwandter Stile und bietet Musikerinnen und Musikern in Winterthur eine Plattform für Auftritte, insbesondere durch den Betrieb eines Musiklokals. Der Verein organisiert jährlich rund 170 Konzerte und Veranstaltungen. Die Fachstelle Kultur unterstützt den Betrieb der ESSE-Musikbar seit 2016 mit einem Beitrag von jährlich Fr. 20 000. Ausgangslage Noch ist der Verein in einem Gebäude der SBB eingemietet. Diese beabsichtigen jedoch, das Ge- bäude abzureissen. Der Verein hat im ehema- ligen Zeughaus 1 ein Ersatzlokal gefunden (das ehemalige Zeughaus wurde 2017 von der Stadt Winterthur einem Privatunternehmen im Bau- recht für 30 Jahre überlassen; es wird zurzeit energetisch saniert). Der Verein ESSE kann seine Räumlichkeiten im Zeughaus für vorder- hand zehn Jahre übernehmen.
Projektziel Möglichst nahtloser Übergang des Konzertbe- triebs am neuen Standort Zeughaus 1 Projektbeschrieb Die Räumlichkeiten im Zeughaus umfassen eine Fläche von rund 180 m 2 mit Bühnenraum und den notwendigen Nebenräumen. Sie werden im Rohbau übernommen. Folgende Investitionen sind notwendig: Schallisolation, Einbau der Bühne mit Tontechnik und Beleuchtung, Aus- bau des Zuschauerraums sowie der Garderobe und eines Gastrobereichs, Belüftung und Hei- zung, sanitäre Einrichtungen. Kosten Fr. 675 000 Gewünschter Beitrag Fr. 220 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 205 000. Die Stadt Winterthur soll Fr. 80 000 leisten, von Stiftungen und Privaten werden Fr. 170 000 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds ge- deckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Der Musikbar ESSE kommt für die Bereiche Jazz, Blues und Folk überregionale Be- deutung zu. Die Projektkosten sind nachvoll- ziehbar und realistisch. Aufgrund der Leistung der Stadt Winterthur von Fr. 80 000 ist eine leichte Kürzung am nachgesuchten Beitrag auf Fr. 180 000 gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 180 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass eine der geplanten Toilet- ten rollstuhlgängig gemäss SIA-Norm 500 für hindernisfreies Bauen gestaltet wird.
7. Stiftung für konstruktive, konkrete und konzeptuelle Kunst, Investitionen im Baubereich Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung für konstruktive, konkrete und kon- Organisation zeptuelle Kunst: Die Stiftung besteht seit 1986. Sie bezweckt die Förderung der konstruktiven, konkreten und konzeptuellen Kunst und Ge- staltung, insbesondere durch den Betrieb des Museums Haus Konstruktiv. Die Stiftung wur- de über den Lotteriefonds seit 2010 zweimal unterstützt (RRB Nr. 577/2010: Fr. 485 000; RRB Nr. 979/2015: Fr. 200 000). Die Stadt Zürich finanziert den Betrieb der Stiftung jährlich mit Fr. 775 000, der Kanton mit Fr. 200 000. Ausgangslage Seit dem Jahr 2000 befindet sich das Museum Haus Konstruktiv im EWZ-Unterwerk Selnau. Das Museum zeigt das kunsthistorisch bedeu- tende Erbe der Zürcher Exponentinnen und Ex- ponenten der konstruktiven, konkreten und kon- zeptionellen Kunst (Max Bill, Richard Paul Lohse, Camille Gräser, Verena Loewensberg). Es wird jährlich von rund 23 000 Personen be- sucht. Projektziel Durchführung dringlicher Massnahmen im Mu- seum Haus Konstruktiv zur Gewährleistung von Sicherheit und Qualität des Betriebes Projektbeschrieb Das eingereichte Projekt umfasst mehrere Mass- nahmen zur Verbesserung bzw. Aufrechterhal- tung der Infrastruktur im Museum. Vorgesehen sind einerseits technische Massnahmen, wie ein Ersatz der Liftsteuerung, die Verbesserung des Brand- und Einbruchschutzes, eine bessere Däm- mung und die Montage von Deckenschienen für eine flexiblere Ausstellungsgestaltung. Ander- seits sind Instandstellungsmassnahmen geplant, wie die Teilerneuerung des Eingangsbereichs, die Erneuerung von Sanitärräumen oder die Sa- nierung abgenutzter Bodenbeläge. Die Sanie- rung des Empfangsbereichs, der Ersatz der Lift- steuerung und die Massnahmen für den Brand- schutz haben erste Priorität (Gesamtkosten: Fr. 282 294).
Kosten Fr. 511 418 Gewünschter Beitrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 61 418. Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 100 000. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 50 000 er- wartet. Der Restbetrag soll durch den Lotterie- fonds übernommen werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die vorgesehenen Massnahmen sind begründet und zweckmässig, die Arbeiten sind sorgfältig geplant. Aufgrund der grossen Bedeu- tung des Museums für die Stadt Zürich ist es je- doch nicht gerechtfertigt, dass sich der Lotterie- fonds im Vergleich zur Stadt Zürich mit einem dreimal so hohen Betrag an den Investitionskos- ten beteiligt. Eine Kürzung des nachgesuchten Betrages auf Fr. 250 000 ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 250 000
8. Verein Umweg Schweiz, «umweg > am Albis» Bereiche Bildung, Ökologie Gesuchstellende Verein Umweg Schweiz: Der Verein besteht seit Organisation 2007. Sein Zweck besteht darin, die Öffentlich- keit für die Qualitäten der Landschaft bzw. die natürlichen und kulturellen Werte der Land- schaft zu sensibilisieren. Ausgangslage Landschaften sind ein zentraler Teil der alltäg- lichen Erfahrungswelt und ein wichtiges Kapital der Schweiz. Der Landschaftswandel der letzten Jahrzehnte und die veränderten Lebensweisen in einer zunehmend digitalisierten Welt haben zu grundlegenden Veränderungen der Land- schaftswahrnehmung geführt. Vor allem in ver- städterten Gebieten wird die Landschaft häufig nicht mehr als solche wahrgenommen. Gleich- zeitig steigt die Sehnsucht nach Landschaften von hoher Qualität. Der Verein plant, durch das Einrichten von Audiowalks auf dafür besonders geeigneten und attraktiven Wegstrecken den ge- wünschten Sensibilisierungseffekt zu erreichen. Als Pilotprojekt soll in Kappel am Albis ein erster Audiowalk entstehen.
Projektziel Mit dem «umweg > am Albis» soll die Möglich- keit geschaffen werden, Nutzerinnen und Nut- zer auf einem ansprechenden Parcours für die Landschaft im Raum Albis - Knonauer Amt - Zugersee zu sensibilisieren. Projektbeschrieb Im Mittelpunkt des geplanten Audiowalks steht die Landschaft als erlebte und gelebte Umwelt des Menschen, die von Natur und Kultur sowie von ständiger Entwicklung geprägt ist. Nutze- rinnen und Nutzer des «umwegs > am Albis» werden auf der Grundlage von GPS und einer App durch die Landschaft geleitet. Über eine Online-Plattform können an einzelnen Stand- orten bzw. über einzelne Wegstrecken vertiefte Informationen zu Landschaftsformen bzw. zur Landschaftsentwicklung, Flora und Fauna ab- gerufen werden. Dabei werden auch Bezüge zu Literatur, bildender Kunst oder Musik aufge- zeigt. Der Verein sieht vor, auch Gruppenexkur- sionen (mit der Möglichkeit für Diskussionen) anzubieten, mittelfristig ist ein schulspezifisches Angebot geplant. Die Region Kappel am Albis wurde für das Pilot- projekt ausgewählt, weil hier eine typische Mit- telland-Landschaft gezeigt werden kann (Viel- falt an Landschaftsformen mit Moränengebiet, Resten der früherer Kulturlandschaft, Mooren, Riedwiesen, grossflächig meliorierter Intensiv- landwirtschaft, eingedolten Bächen, Weilern, Einfamilienhaussiedlungen, Agglomeration). Die Inbetriebnahme ist für den Mai 2020 vor- gesehen. Das erste Betriebsjahr dient dazu, den Betrieb auszutesten und Unzulänglichkeiten zu beheben. Das Vorhaben wendet sich an ein breites Zielpublikum. Kosten Fr. 550 000 Gewünschter Beitrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 50 000. Der Bund hat bereits Fr. 40 000 zugesichert. Von der Ge- meinde Kappel a. A. werden Fr. 10 000 gewünscht, von Stiftungen und Privaten Fr. 150 000.
Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist gut durchdacht und inno- vativ. Das Vorhaben dürfte breitere Bevölke- rungskreise ansprechen und für einen bewuss- teren Umgang mit der Landschaft und Land- schaftswerten sensibilisieren. Es kann ohne Ein- griffe in die Landschaft umgesetzt werden. Allerdings ist der gewünschte Beitrag hoch. Weil das Angebot auch für die Bevölkerung aus dem angrenzenden Teil des Kantons Zug attraktiv sein dürfte, ist eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Das vorgesehene Projektgebiet ist zwar für die Umsetzung des Audiowalks geeignet. Zu- handen der Baudirektion muss jedoch der Nachweis erbracht werden, dass andere Stand- orte geprüft wurden. – Die Auszahlung des bewilligten Beitrages er- folgt in drei Tranchen. – Vor der Auszahlung der ersten Tranche (höchstens 45% des bewilligten Beitrages) ist der Baudirektion eine detaillierte und pha- sengerechte Budgetplanung vorzulegen. Erst nachdem diese Planung akzeptiert wurde, kann die entsprechende Auszahlung erfolgen. Zudem muss die Gesamtfinanzierung des Vor- habens gesichert sein. – Für die Auszahlung der zweiten Tranche muss der Baudirektion ein Detailkonzept vorgelegt werden, das von der Direktion akzeptiert wird. – Die Nutzerinnen und Nutzer des Audiowalks müssen zu Beginn des Weges darauf hinge- wiesen werden, dass das Verlassen der Wege verboten ist.
9. Verein Parandalo, Ausbau Einrichtung Zentrum Bereich Soziales Gesuchstellende Der Verein besteht seit 2011. Er wurde von der Organisation albanischen Gemeinschaft gegründet und be- zweckt den Betrieb eines Kompetenzzentrums in Zürich Oerlikon für Beratung, Begleitung, Information und Vermittlung für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. Ausgangslage Im Kompetenzzentrum bieten Fachpersonen mit Migrationshintergrund verschiedene Dienst- leistungen in Form von Beratung, Begleitung, Vermittlung, Übersetzung und administrativer Unterstützung an. Das Angebot der nieder- schwelligen Anlaufstelle soll nun ausgebaut werden, damit Klientinnen und Klienten bei Kon- flikten, Gewalt- und Suchtproblemen sowie bei Schwierigkeiten innerhalb der Familie, mit In- stitutionen oder Behörden umfassender beglei- tet werden können. Projektziel Ausbau des Beratungszentrums zur Förderung der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung und mit Migrationshintergrund zwecks Verbesserung der Lebenssituation und Chancengleichheit Projektbeschrieb Die Betriebskosten des Zentrums werden über Mitgliederbeiträge und Erträge aus Dienstleis- tungen gedeckt. Im Investitionsbereich sind folgende Ausbaumassnahmen vorgesehen: – Anschaffung des nötigen Inventars (u. a. Arbeitstische, Stühle, Aktenschränke) – Erstmaliges Erstellen einer Website, Anschaf- fung von Hardware und EDV – Kauf eines rollstuhlgängigen Fahrzeugs Kosten Fr. 86 473 Gewünschter Beitrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 21 200. Die Stadt Zürich und eine stadtnahe Stiftung leisten einen Beitrag von insgesamt Fr. 23 000. Von Privaten werden Fr. 2273 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden.
Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die geplanten Anschaffungen sind sinnvoll und notwendig, um einen zweckmässi- gen Betrieb zu gewährleisten. Eine spezifische Beratung und Unterstützung für Personen mit Migrationshintergrund und Behinderung gibt es im Kanton bisher nicht und kann als sinn- volle Ergänzung des bestehenden Angebots ge- sehen werden. Allerdings ist der vom Lotterie- fonds gewünschte Beitrag wesentlich höher als der Beitrag der Stadt Zürich (Fr. 23 000). Daher rechtfertigt sich ein Beitrag aus dem Lotterie- fonds von Fr. 25 000. Bewilligter Beitrag Fr. 25 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass der Verein Parandalo die Direktion der Justiz und des Innern jährlich einmal über die Beratungen sowie die Fallzah- len informiert.
10. Verein FAHR.WERK.ö!, Revision des rollenden Materials Bereiche Bildung, Kultur Gesuchstellende Der Verein FAHR.WERK.ö! besteht seit 2002. Organisation Er führt vor allem soziokulturelle und integra- tive Vorhaben (Theater, Bewegung, Musik) mit Kindern und Jugendlichen durch. Über den Lot- teriefonds wurde der Verein letztmals mit RRB Nr. 1338/2009 mit einem Beitrag von Fr. 40 000 unterstützt. 2017 erhielt der Verein für seine her- vorragende Arbeit im Bereich der kulturellen Teilhabe einen Anerkennungsbeitrag der Di- rektion der Justiz und des Innern. Ausgangslage Der Verein betreibt – vorwiegend im Kanton Zü- rich – seit rund 20 Jahren eine rollende Thea- terwerkstatt für Kinder und Jugendliche. Diese leben während einer Woche gemeinsam mit dem Theaterteam in einem Zirkuswagen und erarbeiten ein Theaterstück, das sie dann vor Publikum aufführen. Nun drängt sich eine um- fassende Sanierung des Materials auf.
Projektziel FAHR.WERK.ö! soll durch Investitionen bzw. Sanierungen befähigt werden, seinen Betrieb technisch für die nächsten zehn Jahre sicherzu- stellen. Projektbeschrieb Das Erneuerungsvorhaben umfasst zahlreiche Arbeiten, so die komplette Umstellung aller Ka- bel auf Euro-Norm (bis anhin hat der Verein mit Übergangssteckern gearbeitet), den Umbau eines Holzwagens (bessere Isolierung), den Ein- bau einer neuen Hydraulikpumpe in einen der Traktoren sowie Unterhaltsarbeiten an den Fahr- zeugen (Lenkung, Bremsen). Kosten Fr. 93 556 Gewünschter Beitrag Fr. 60 812 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 24 544. Von Stiftun- gen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 8200 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lot- teriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die geplanten Massnahmen sind sinn- voll und notwendig, um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Der Verein erbringt zugunsten der Kinder und Jugendlichen wert- volle erlebnispädagogische Leistungen. Die Er- neuerung des rollenden Materialparks ist ge- rechtfertigt. Die Übernahme eines Kostenan- teils von 65% der Gesamtkosten ist hoch. Eine Kürzung auf Fr. 55 000 (58%) ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 55 000
11. Stiftung Fintan, Neubau kombiniertes Logistik- und Bürogebäude (Bio-Saatgut) Bereich Ökologie Gesuchstellende Stiftung Fintan: Die Stiftung besteht seit 1998. Organisation Sie setzt sich ein für den Erhalt und die Förde- rung der ökologischen und sozialen Qualität im Raum Rheinau. Die Stiftung ist seit 1998 Päch- terin von 140 ha Kulturland und mehreren his- torischen und landwirtschaftlichen Bauten des Kantons Zürich. Diese stellt sie fünf Stiftungs- und sieben Partnerbetrieben zur Verfügung, darunter der nicht gewinnorientierten Sativa
Rheinau AG, einem Betrieb für die biologi- sche Pflanzenzüchtung und Saatgutvermeh- rung (der Sativa Rheinau AG kommt für die Bio-Landwirtschaft im Kanton grosse Bedeu- tung zu). Ausgangslage Heute sind bei der Stiftung Fintan und ihren Stiftungs- bzw. Partnerbetrieben rund 160 Per- sonen beschäftigt, darunter 35 Personen an ge- schützten Arbeitsplätzen. Die Stiftung möchte ihre Aktivitäten am Standort Rheinau ausbauen und dazu für das Partnerunternehmen Sativa Rheinau AG eine neue Halle für logistische und administrative Zwecke erstellen. Projektziel Der Partnerbetrieb Sativa Rheinau AG soll in seinen Aktivitäten für die Züchtung von biolo- gischem Saatgut für den Acker- und Gemüse- bau gestärkt werden, indem ihm ein Logistik- und Bürogebäude zur Verfügung gestellt wird. Projektbeschrieb 2017 schloss die Baudirektion mit der Stiftung Fintan einen Baurechtsvertrag zur Errichtung des neuen Logistik- und Bürogebäudes ab. Grund- lage dafür war ein 2015 in Zusammenarbeit von Kanton Zürich und Gemeinde Rheinau erarbei- teter Gestaltungsplan. Da sich der Standort des Neubaus in einem sensiblen Landschaftsraum befindet, muss der Neubau sorgfältig in die Um- gebung eingefügt werden. Das vorliegende Pro- jekt ist das Ergebnis eines Studienauftrages. Das Logistik- und Bürogebäude bildet die erste Etappe eines Bebauungsplans. Das neue dreigeschossige Gebäude verfügt über mehrere Temperaturzonen mit Labors für Keim- proben und Saatguttechnik, im Untergeschoss über Züchtungs-, Halbfabrik- und Vorratslager, im Erdgeschoss neben Lager- und Abfüllflächen über die Bereiche Empfang und Warenannahme. Im Obergeschoss befinden sich Büroarbeits- plätze, ein Besprechungs- und Pausenraum so- wie die Labors für Keimproben und Saatgut. Die Stiftung Fintan wird die neue Halle der Sativa Rheinau AG gegen Kostenmiete zur Ver- fügung stellen.
Kosten Fr. 10 650 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 45 000. Von Stif- tungen und Privaten wird ein Beitrag von ins- gesamt 4,460 Mio. Franken erwartet. Von Spon- soren erhofft sich Fintan eine Beitragsleistung von Fr. 250 000. Die Gemeinde Rheinau leistet Fr. 1000. Rund 5,394 Mio. Franken müssen fremd- finanziert werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Stiftung Fintan leistet über die Sativa Rheinau AG einen wichtigen und füh- renden Beitrag zur biologischen Saatgutver- mehrung. Mit dem Neubau werden dem Part- nerbetrieb Sativa Rheinau AG genügend und gut nutzbare Räume zur Verfügung gestellt. Das Projekt entspricht den mit dem Gestaltungsplan verfolgten Absichten und lässt eine erfolgreiche Weiterführung und Ausweitung der Saatgut- Produktion erwarten. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000
12. Volkshochschule Zürich AG, Jubiläumsprojekte Bereich Bildung Gesuchstellende Volkshochschule Zürich AG (VHS): Die nicht Organisation gewinnorientierte AG besteht seit 1920. Ihr Hauptzweck ist die Bereitstellung und Durch- führung von kulturellen und wissenschaftlichen Bildungsangeboten für Erwachsene auf poli- tisch und religiös neutraler Grundlage. Seit 2011 erhält die Volkshochschule keine Subventionen mehr. Ausgangslage Im November 2020 jährt sich die erste Vorlesung der VHS zum 100. Mal. Das Jubiläum ist Anlass, vier besondere Projekte durchzuführen (Fest- schrift, Ringvorlesung «Zürcher Bildungsge- schichten», Festakt, Exkursionen unter dem Titel «VHS auf der Gasse»). Projektziel Aufzeigen der Bedeutung der VHS und Auslö- sen einer Diskussion über die Rolle der Volks- hochschulen
Projektbeschrieb Aufgrund der Fondsrichtlinien ist eine Beitrags- leistung zugunsten des Festaktes nicht möglich. Die anderen Projektteile können mitfinanziert werden: – In der geplanten Festschrift, verfasst von einer Aargauer Historikerin, wird die Geschichte der VHS aufgezeigt. Geplant ist ein gut les- bares, illustriertes Buch im Umfang von rund 200 Seiten, das im Limmat-Verlag erscheinen soll. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 33. Die budgetierten Kosten betragen Fr. 98 500. – Die zehnteilige Ringvorlesung «Pestalozzi und die Roboter. Zürcher Bildungsgeschich- ten» soll interdisziplinär, zusammen mit der Universität, gestaltet werden. Ausgangspunkt der Vorlesung ist die Geschichte der VHS, um die (kantonale) Bildungsgeschichte u. a. poli- tisch, wirtschaftlich, soziologisch und philo- sophisch zu beleuchten. Die budgetierten Kos- ten betragen Fr. 27 500. – Das Projekt «VHS auf der Gasse» umfasst rund 40 Exkursionen, die je einem sozialen, historischen, naturwissenschaftlichen oder kunsthistorischen Thema gewidmet sind (z. B. Botanischer Garten Grüningen, Carl Spitte- ler in Kilchberg, Hauptsitz des Tages-Anzei- gers, Kleinkraftwerk Höngg). Gegliedert sind diese Exkursionen jeweils in Vorlesung (mit Fragerunde) und der daran anschliessenden Begehung. Die Teilnahme ist kostenlos. Die budgetierten Kosten betragen Fr. 79 000. Kosten Fr. 315 000 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 28 850. Von der Stadt Zürich werden Fr. 25 000 gewünscht, von Stiftungen und Privaten werden Fr. 135 000 er- wartet. Der Förderverein steuert Fr. 15 000 bei, die Universität Fr. 4000. Aus dem Verkauf der Festschrift wird ein Ertrag von Fr. 7150 erwar- tet. Der Restbetrag von Fr. 100 000 soll über den Lotteriefonds gedeckt werden.
Würdigung Die drei ausgewählten Jubiläums-Teilprojekte entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Volkshochschule des Kantons Zürich kommt für die Erwachsenenbildung im Kanton grosse Bedeutung zu. Ein grosszügiger Jubiläumsbei- trag ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass er nicht für den Festakt (mit)verwendet werden darf.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken
1. Pro Senectute Projektbeitrag CareNet+, Verlängerung Pilotprojekt und Überführung in Betriebsphase 100 000
2. Schweizer Archiv der Darstellenden Künste Investitionsbeitrag für Datenbank/Online-Plattform 50 000
3. Verein Regenbogenhaus Investitionsbeitrag Ausbau Regenbogenhaus 100 000
4. Verein Sogar Theater Investitionsbeitrag für Um- und Ausbau Theater 500 000
5. Genossenschaft Theater Ariane Investitionsbeitrag für Kleintheater 22 000
6. Jazz-Verein ESSE Investitionsbeitrag für Neueinrichtung Musiklokal 180 000
7. Stiftung für konstruktive, konkrete und konzeptuelle Kunst Investitionsbeitrag für Sanierungsmassnahmen 250 000
8. Verein Umweg Schweiz Investitionsbeitrag für Audiowalk Kappel a. A. 200 000
9. Verein Parandalo Investitionsbeitrag für Ausbau des Zentrums Parandalo 25 000
10. Verein FAHR.WERK.ö! Investitionsbeitrag für Sanierung des rollenden Materials 55 000
11. Stiftung Fintan Investitionsbeitrag für Halle «Bio-Saatgutproduktion» 500 000
12. Volkshochschule Zürich AG Beitrag für Jubiläumsprojekte 100 000 Total 2 082 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden im Sinne einer Auflage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vortei- len oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick- back») zu treffen. III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auflagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Bei- trages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der Schluss- bericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Schlussbericht akzep- tiert hat. IV. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstre- cken. V. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkom- mission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli