RRB Nr. 830/2024
Stiftung Mühlerama, Beitragsberechtigung, Erneuerung
August 21, 2024German5 min
Source zh.ch
Stiftung Mühlerama, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024
830. Stiftung Mühlerama (Beitragsberechtigung, Erneuerung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2)
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat über die Betragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 14 Abs. 1 lit. a des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) kann der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen Subven- tionen ausrichten. Der Kanton Zürich richtet der Stiftung Mühlerama seit 1991 eine jährliche Subvention (bis 2008 Fr. 25 000, ab 2009 Fr. 32 500; ab 2020 Fr. 50 000) aus. Mit Schreiben vom 6. April 2024 ersucht die Stiftung Mühlerama um eine Beitragsberechtigung für die Vermittlung von Workshops und Füh- rungen für Schulklassen im Sinne eines ausserschulischen Lernortes.
B. Würdigung Das Museum Mühlerama besteht seit 38 Jahren und wird als eine wichtige Zürcher Institution wahrgenommen. Viele Besuchende kennen das Haus und besuchen es in der Kindheit (Schule), als junge Erwachsene oder Eltern und inzwischen auch als Grosseltern. Als Mitglied im Verein Zürcher Museen richtet das Mühlerama auch die «Lange Nacht der Zür- cher Museen» aus, was ein wichtiger Faktor für die Popularität des Mu- seums ist. Neben Themen der Kultur-, Industrie- und Sozialgeschichte rund um die noch laufende Mühle hat das Museum Mühlerama eine weitere inhalt- liche Ausrichtung zum Thema Food Systems (Ernährung, Lebensmittel, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit) etabliert und leistet damit in wechselnden Ausstellungen einen Beitrag im aktuellen Diskurs Gesundheit und Umwelt. Seit 2015 gibt es das Angebot der Backschule. 2017 wurde eine grosse, von der Stadt Zürich und dem Lotteriefonds mit je Fr. 250 000 unterstützte inhaltliche und bauliche Erneuerung im Gesamtumfang von Fr. 1 683 000 verwirklicht. Die Besuchszahlen bewegen sich zwischen 14 000 und 17 000 Eintritten pro Jahr. Die Besucherinnen und Besucher stammen hauptsächlich aus der Stadt Zürich (40%), aus dem Kanton Zürich (35%), aus der restlichen Schweiz (15%) sowie aus dem Ausland (10%). Das Museum spricht sowohl Schulen, Kindergruppen und Familien an als auch Personen, die sich
für das Thema Food Systems auf politischer, wissenschaftlicher und kul- tureller Ebene begeistern. Kooperationen mit der Universität Zürich und der ETH bringen ein junges und sehr interessiertes Publikum ins Haus. Die Vermittlung steht mit über 400 Workshops und etwa gleich vielen Führungen pro Jahr im Vordergrund. Das Angebot für Schulklassen lässt sich mit Themen des Lehrplans 21 verbinden und macht das Museum Mühlerama zu einem gefragten ausserschulischen Lernort. So können Schulklassen z. B. nach einer Mühleführung an «Hands on»-Stationen (Minimühlen) die mechanischen Prinzipien der Mühle nachvollziehen und anschliessend aus dem Mehl Weggli backen. Die Nachfrage der Schulen ist kontinuierlich gestiegen: Bei den kantonalen Schulen waren es 2023 57% mehr als im Vorjahr. 140 Klassen haben am Vermittlungs- angebot teilgenommen. Dieser Anstieg führt zu einem grösseren Perso- nalaufwand, der allein durch die Einnahmen nicht gedeckt werden kann. Das Museum Mühlerama hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, neben der Weiterführung des Betriebs mit fairen Löhnen vor allem das Vermitt- lungsangebot entsprechend der Nachfrage zu gewährleisten und weiter auszubauen. Wichtigste Ziele in den nächsten vier Jahren (Beitragsperiode) sind: mindestens 13 000 bezahlte Eintritte pro Jahr, die steigende Nachfrage an Vermittlungsangeboten an städtische und kantonale Schulen mit qualitativen Angeboten erfüllen, die aktuellen Öffnungszeiten an sechs Wochentagen aufrechterhalten, die Backschule und eine jährliche Son- derausstellung weiter erhalten, branchengerechter Lohn sowie faire Sozialleistungen. Ein kleines Team leistet im Mühlerama viel (4,8 Voll- zeitäquivalente 2022; 6,3 Vollzeitäquivalente 2023), was eine vorausschau- ende Personalplanung erfordert.
C. Beitragsberechtigung und Finanzielles Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das vielfältige Leistungs- angebot des Museums Mühlerama erhalten bleibt. Die Stiftung Mühle- rama erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Sie ist ab 1. Januar 2025 für vier Jahre bis 31. Dezember 2028 als beitrags- berechtigt anzuerkennen. Bei den Subventionen gestützt auf § 14 Abs. 1 BiG handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von neuen oder gebundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Mühlerama wird mit Wir- kung ab 1. Januar 2025 erneuert. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. De- zember 2028. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2028, ist der Bildungsdirektion ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzureichen.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Stiftung Mühlerama, Seefeldstrasse 231, 8008 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli