Anfrage Claudio Schmid, Bülach, betreffend Härtefallgelder zur Entlastung von Versicherungen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 167/2023
Sitzung vom 5. Juli 2023
846. Anfrage (Härtefallgelder zur Entlastung von Versicherungen?) Kantonsrat Claudio Schmid, Bülach, hat am 24. April 2023 folgende An- frage eingereicht: Im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms unterstützte auch der Kanton Zürich Unternehmen, die wegen der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Dabei rich- tete er – gestützt auf die Covid-19-Härtefallverordnungen (HFMV) des Bundes – individuell festgelegte Härtefallbeiträge à fonds perdu aus. Wie sich nun herausstellt, haben sich auch gewisse Versicherungen die Härtefallgelder zunutze gemacht. So wurden Unternehmen, die sich gegen den Pandemie-Fall vorausschauend versichert und dafür Prämien bezahlt hatten, dazu angehalten, zuerst Härtefallgelder zu beziehen, womit sich die Versicherung ihren Zahlungspflichten entledigen konnte. Härtefallgelder sind als eine Art «ausserordentliche Sozialhilfe für Unternehmen» für Unternehmen gedacht, die durchs Netz fallen, aber nicht für Unternehmen, deren Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist. Die Versicherung hat für die Schadensdeckung vorgängig jahre- wenn nicht jahrzehntelang Prämien erhalten und steht dafür in der ver- traglichen Pflicht. Dieser darf sie sich nicht auf Kosten der Steuerzahler entledigen. Vor diesem Hintergrund unterbreiten ich dem Regierungsrat folgende Fragen:
Erwägungen
1. Gibt es auch im Kanton Zürich solche Fälle? Wie überprüft dies der Kanton?
2. Was unternimmt der Kanton, um dafür zu sorgen, dass Härtefallgelder nur an in Not geratene, nicht versicherte Unternehmen ausgerichtet werden?
3. Was unternimmt der Kanton, um Versicherungen dazu anzuhalten, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und diese nicht auf die Steuerzahler abzuwälzen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Die Beiträge im Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons Zürich wur- den gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 25. Januar 2021 (Vorlage 5663c) nach den Vorgaben des Bundesrechts ausgerichtet. Diese enthalten keine Regelungen im Hinblick auf Leistungen aus Pandemieversicherungen. Bei der Berechnung von Härtefallbeiträgen wurden Leistungen von Pan- demieversicherungen somit nicht in Abzug gebracht. Unternehmen mit einer Pandemieversicherung zahlten dafür Prämien, die andernfalls eben- so hätten angerechnet werden müssen. Entsprechend wurde somit im An- tragsprozess nicht erfasst, ob eine Pandemieversicherung vorhanden war, weshalb dieser Punkt nachträglich nicht spezifisch ausgewertet werden kann. Der Kanton Zürich verfügt im Rahmen des Covid-19-Härtefallpro- gramms über keine Rechtsgrundlage zum Eingriff in die Vertragsbezie- hung zwischen Gesuchstellenden und deren Versicherungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli