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Decision

RRB Nr. 85/2016

Verbesserungen im Haushaltsvollzug 2016

February 3, 2016German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2016

85. Verbesserungen im Haushaltsvollzug 2016 Der Kantonsrat hat zwei Saldoverbesserungen in das Budget 2016 der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen, eingestellt, die nicht dort umgesetzt werden können, weil der entsprechende Aufwand in anderen Leistungsgruppen anfällt.

Erwägungen

1. Individuelle Lohnerhöhungen (ILE) um 0,4% statt 0,6% der Lohnsumme und Verzicht auf Einmalzulagen (Verbesserung um Fr. 18 338 400) Der Wortlaut des vom Kantonsrat angenommenen Antrags der Finanz- kommission lautet: «Gemäss den Budgetrichtlinien vom 11. März 2015 (RRB 236/2015) waren ursprünglich 0,4% für individuelle Lohnerhöhungen vorgesehen, welche mit der Berichterstattung Rotationsgewinne 2014 vom 25. März 2015 (RRB 305/2015) auf 0,6% erhöht wurden. In Anbetracht der Finanz- lage sollen die individuellen Lohnerhöhungen auf dem ursprünglich ge- planten Niveau von 0,4% belassen werden und auf die Einmalzulagen von 0,3% (mit Ausnahme der 0,2% für die Mehrklassen-Entschädigung in der LG Volksschule) einmalig verzichtet werden. Bei einer Gesamtlohn- summe von 4,212 Mrd. Franken besteht mit 0,4% für individuelle Lohn- erhöhungen weiterhin die Möglichkeit zur Honorierung guter Arbeits- leistungen; in der Volksschule wird der automatische Stufenanstieg ge- währt; angesichts einer negativen Teuerungsprognose von –1,1% steigt die reale Kaufkraft sogar leicht an. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Anpassungen in den entsprechenden Leistungsgruppen zu vollziehen.» Mit Beschluss Nrn. 236/2015 und 305/2015 legte der Regierungsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit die Quote für ILE auf 0,6% der Lohn- summe und diejenige für Einmalzulagen auf 0,3% der Lohnsumme fest. Die entsprechenden Beträge wurden in den Budgetantrag des Regierungs- rates aufgenommen. Die vom Kantonsrat im Rahmen seiner Budgethoheit beschlossene Kürzung ist betragsmässig auf die Leistungsgruppenbudgets umzulegen. Die Finanzdirektion teilt den Direktionen die entsprechenden Beträge mit. Die so gekürzten Leistungsgruppenbudgets sind einzuhalten. Angesichts der mit der Budgetkürzung verbundenen politischen Wil- lensäusserung bezüglich der Lohnentwicklung zieht der Regierungsrat seine Beschlüsse bezüglich der Quoten für ILE und Einmalzulagen in

Wiedererwägung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäss § 37 Abs. 1 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz die ordentlichen Termine für die ILE der 1. Januar und der 1. Juli sind. Der entsprechende Prozess in den Direktionen ist denn auch zur Hauptsache darauf ausgelegt, dass auf den 1. Januar die ILE vollzogen werden können. Daher waren zum Zeitpunkt des Budgetbeschlusses des Kantonsrates die Lohnerhöhungen für die Mit- arbeitenden in vielen Bereichen bereits verfügt und mitgeteilt. Die Ein- malzulagen sind zwar nicht an Termine gebunden, gleichwohl wurde auch ein Teil der Quote 2016 für die Einmalzulagen bereits mittels entsprechen- der Verfügungen verteilt. Eine Rückabwicklung der Lohnerhöhungen und Einmalzulagen würde somit Treu und Glauben widersprechen und zu einer empfindlichen Verschlechterung der Motivation der betreffenden Mitarbeitenden führen. Es ist daher davon abzusehen. Hingegen dürfen zulasten der Rechnung 2016 keine weiteren Einmalzulagen mehr gewährt werden. Auch sollen keine weiteren ILE mehr gewährt werden, welche die Quote von 0,4% übersteigen. Bereits zugesicherte Lohnerhöhungen dürfen gewährt werden. Um ähnliche Situationen zukünftig zu vermeiden, wird der Regierungs- rat eine Anpassung der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz prüfen. Durch Anpassung der Termine für die ILE könnte sichergestellt werden, dass der Prozess für die Verteilung der Quote erst nach der Festlegung des Budgets durch den Kantonsrat durchgeführt wird.

2. Beiträge für Vereinsmitgliedschaften auf Stand Rechnung 2012 senken (Verbesserung um Fr. 863 000) Der Wortlaut des vom Kantonsrat angenommenen Antrags der Finanz- kommission lautet: «Vereinsmitgliedschaften (vertragliche und freiwillige Beiträge des Kantons sowie einzelner Direktionen und Ämter) werden auf den Stand 2012 zurückgefahren. Aus Gründen der politischen Neutralität verzichtet der Kanton künftig von vornherein auf Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen und Verbänden, die Abstimmungs- oder Wahlparolen fassen.» In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 33/2015 hat der Regierungs- rat die Vereinsmitgliedschaften des Kantons sowie einzelner Direktionen und Ämter in den Jahren 2012 bis 2014 erhoben (RRB Nr. 341/2015). Dabei wurden nur Mitgliedschaften berücksichtigt, bei denen die jährli- chen Kosten Fr. 500 überstiegen. Insgesamt wurden Beiträge an 328 Ver- eine und Vereinigungen erfasst. 2012 wurden Fr. 14 542 710 für Vereins- mitgliedschaften aufgewendet. Bis 2014 hat sich dieser Betrag um rund Fr. 863 000 auf Fr. 15 405 799 erhöht.

Aus der Begründung des Antrags der Finanzkommission geht hervor, dass die Beiträge für Vereinsmitgliedschaften im Budget 2016, wie sie in RRB Nr. 341/2015 aufgeführt sind, auf den Stand der Rechnung 2012 ge- senkt werden sollen. Dieser Auftrag des Kantonsrates lässt sich im Bud- get 2016 nicht umsetzen, weil Vereinsmitgliedschaften in der Regel erst auf das Folgejahr kündbar sind. Die Finanzdirektion wird jedoch mit den Richtlinien zum Budget 2017 dem Regierungsrat Vorgaben zur Umset- zung des Beschlusses des Kantonsrates beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leistungsgruppenbudgets werden entsprechend dem Beschluss des Kantonsrates gekürzt. Die Finanzdirektion teilt den Direktionen die entsprechenden Beträge mit. Die so festgelegten Leitungsgruppenbud- gets sind einzuhalten.

II. Zulasten der Rechnung 2016 dürfen ab sofort keine Individuellen Lohnerhöhungen, welche die Quote von 0,4% übersteigen, und keine Ein- malzulagen gewährt werden. Bereits zugesicherte Lohnerhöhungen dür- fen gewährt werden.

III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat mit den Richtlinien zum Budget 2017 Massnahmen zur Senkung des Aufwands für Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und ähnlichen Organisationen gemäss der Auflistung in RRB Nr. 341/2015 zu beantragen.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi