Strassen, Aeugst a.A., 674, Affolternstrasse, Kreisel und Bushaltestellen, Projekt, Festsetzung, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2010
853. Strassen (Aeugst a. A., 674 Affolternstrasse)
Erwägungen
Die bestehende Endhaltestelle der Buslinie 225 im Dorfzentrum von Aeugst a. A. ist aus betrieblicher Sicht ungeeignet. Die örtlichen Stras- sen sind für das Befahren mit Bussen zu schmal, sodass ein Wenden der Fahrzeuge nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Die Ge- meinde suchte deshalb eine Alternative ausserhalb des Dorfzentrums im Gebiet Grossacher/Mosli. Zusammen mit dem Kanton konnte eine Lösung bei der Einmündung der Büelstrasse in Form eines Kreisels gefunden werden. Das Bauwerk verbessert gleichzeitig die Übersicht- lichkeit der Einmündung und das Geschwindigkeitsverhalten auf der Kantonsstrasse. Mit den neuen Bushaltestellen wird auch die Anbin- dung des östlichen Dorfteils an das Netz des öffentlichen Verkehrs ver- bessert. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Aeugst a. A. ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnah- men vor: – Erstellen eines dreiarmigen Verkehrskreisels mit einem Aussen- durchmesser von 26 m bei der Einmündung Büelstrasse. Die Kreisel- fahrstreifen werden in Beton erstellt und erlauben das ungehinderte Befahren und Wenden mit Gelenkbussen der Verkehrsbetriebe; – Beim nordwestlichen Arm der Affolternstrasse zum Kreisel wird der Fussgängerübergang mit einer Schutzinsel versehen. Der östliche Arm des Kreisels ist ohne Fussgängerübergang vorgesehen; – Erstellen von zwei norm- und behindertengerechten Bushaltestellen; die Haltestelle in Richtung Affoltern a. A. wird mit Busbucht aus- geführt und die Haltestelle in Richtung Hausen a. A., unmittelbar vor dem Kreisel, wird als Fahrbahnhaltestelle ohne Überholmöglichkeit ausgebildet; – Erstellen eines 1,5 m breiten chaussierten Banketts auf der Nordseite der Affolternstrasse ab neuer Bushaltestelle bis zum Flurweg; – Erstellen und Anpassen der Strassenbeleuchtung sowie der Strassen- entwässerung im gesamten Abschnitt; Ausrichtung auf die Bushalte- stellen, die neue Fussgängerquerung und den Kreisel; – Anpassen der kommunalen Büelstrasse. Der Gemeinderat Aeugst a. A. hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) am 17. Dezember 2009 zugestimmt. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Land- erwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte
vom 12. Februar bis 13. März 2010. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, die nur enteignungsrechtliche Begehren enthält. Diese werden im anschliessenden Enteignungsverfahren nach § 18 ff. StrG behandelt. Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz haben ergeben, dass sich aus lärmtechnischer Sicht keine wesentliche Veränderung der Lärmsituation für die angrenzenden Liegenschaften ergibt. Durch das Projekt ändert sich die Lage der Strassenachse nur wenig. Die neue Bushaltestelle wird zwar dazu führen, dass die Anwohnenden mit zu- sätzlichen Immissionen vor allem im tieffrequentigen Bereich rechnen müssen. Diese Immissionen dürften aber zu schwach sein, um einen Einfluss auf den Beurteilungspegel zu haben. Zudem ist durch den Kreisel und die Mittelinseln mit einer Verlangsamung des Verkehrs und einer damit einhergehenden Verminderung des Verkehrslärms zu rechnen. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht so- mit nichts entgegen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 29. Januar 2010 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 4 000 Bauarbeiten 1 101 000 Nebenarbeiten 70 000 Technische Arbeiten 245 000 Total 1 420 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen Anteil öV (25,5%) 362 000 Staatsstrassen (74,5%) 1 058 000 Total 1 420 000 Der Bau der öV-Massnahmen (Bushaltestellen ohne Infrastruktur) ist Sache des Kantons. Beim Kreisel handelt es sich um eine Massnah- me zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit von Einmündungen untergeordneter Strassen. Bei diesen ist die Gemein- de gemäss §§ 6 und 7 StrG kostenpflichtig (2/3 Kanton, 1/3 Gemeinde). Zulasten der Gemeinde Aeugst a. A. entfallen Fr. 350 000. Die Gemein- deversammlung hat auf Antrag des Gemeinderates mit Beschluss vom 29. März 2010 die Kostenübernahme von insgesamt Fr. 350 000 (ein- schliesslich Mehrwertsteuer) bewilligt. Dieser Beitrag wird der Ge-
meinde Aeugst a. A. nach Inbetriebnahme der Anlagen in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.61300 80010, Rückerstattung von Investitionsausgaben Fahrbahnen (Beitrag der Gemeinde Aeugst a. A.), für das Objekt 84S-80165 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: in Franken Kanton Gemeinde Total Staatsstrassen Anteil öV 362 000 – 362 000 Staatsstrassen 708 000 350 000 1 058 000 Total 1 070 000 350 000 1 420 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Aeugst a. A. von Fr. 350 000 eine Netto-Ausgabe von Fr. 1 070 000 als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 1 420 000 Fr. 1 058 000 zulasten des Kontos 8400.50110 00000, Staatsstrassen (Ob- jekt 84S-80165, Aeugst a. A., 674 Affolternstrasse) und Fr. 362 000 zulas- ten des Kontos 8400.50110 80020, Staatsstrassen Anteil öV. In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2360/2009 bewilligte Ausgabe von Fr. 180 000 für die Projektierung enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 1 420 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Aeugst a. A. von Fr. 350 000 auf Nettoin- vestitionskosten von Fr. 1 070 000. Demnach verursacht das Vorhaben Kapitalfolgekosten von jährlich Fr. 107 000. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80165, Aeugst a. A., 674 Affolternstrasse, aufzunehmen. Der Anteil für Staatsstrassen Anteil öV ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2010 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Kreisel und die Bushaltestellen an der 674 Affolternstrasse in der Gemeinde Aeugst a. A. wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 070 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss der Formel Startausgabenbewilligung × Zielindex ÷ Startindex mit Stichtag 29. Januar 2010 der Teuerung angepasst.
IV. Die Verfügung Nr. 2360/2009 des Tiefbauamtes wird aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbei- träge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht wer- den. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög- lich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Aeugst a. A., Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsver- merk versehenen Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volks- wirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi