Strassen, Zollikon, Forchstrasse, Sanierung Lichtsignalanlagen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014
857. Strassen (Zollikon, Sanierung Lichtsignalanlagen,
Erwägungen
Ausgabenbewilligung) Die vier Lichtsignalanlagen (LSA) an der Forchstrasse in der Gemeinde Zollikon regeln den Individualverkehr. Diese LSA müssen im Zuge des 20-jährlichen Sanierungszyklus erneuert werden, um eine hohe Anlagen- verfügbarkeit sicherzustellen. – LSA Nr. 32, Forch-/Trichtenhauserstrasse, Inbetriebnahme 1970, letzte Sanierung 1994 – LSA Nr. 110, Forch-/Rietholzstrasse, Inbetriebnahme 1975, letzte Sanierung 1995 – LSA Nr. 111, Forch-/Rüterwiesstrasse, Inbetriebnahme 1975, letzte Sanierung 1995 – LSA Nr. 141 Forch-/Binz-/Rosengartenstrasse, Inbetriebnahme 1979, letzte Sanierung 1995 Die vorgesehene Sanierung der LSA umfasst Folgendes: – Ersatz des kompletten Stahlbaus, – Ersatz aller Signalgeber und Leuchtmittel, – Ersatz des Steuergeräts, – Ersatz der bestehenden beleuchteten Signaltafeln durch Blechtafeln mit hochreflektierenden Oberflächen, – Erweiterung der Signalisierung durch neue Signaltafeln, – Montage der neuen Fussgängeranmeldemittel. Die Fachstelle Lärmschutz hat das vorliegende Projekt mit Schreiben vom 2. April 2014 beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass es aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Die Sanierung der LSA führt zu keiner Veränderung des Verkehrsregimes und es sind somit keine akus- tischen Veränderungen zu erwarten. Gemäss den Kostenvoranschlägen vom 11. März und 10. April 2014 belaufen sich die Kosten für die erwähnte Sanierung auf Fr. 1 600 000 und werden wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten und Lieferung 1 140 480 Technische Arbeiten 254 120 Unvorhergesehenes rund 15% 205 400 Total 1 600 000
Für die Sanierung der LSA ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Ob- jektkonto Nr. 84E-50009, zu bewilligen. Die Ausgaben sind mit Fr. 1 300 000 im Budget 2014 enthalten und im KEF 2014–2017 für 2015 mit Fr. 300 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Lichtsignalanlagen Nrn. 32, 110, 111 und 141 an der Forchstrasse in der Gemeinde Zollikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 11. März 2014)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi