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Decision

RRB Nr. 867/2018

Statthalteramt Bülach, ausserordentliche Stellvertretung, Amtsdauer 2017-2021, Ernennung

September 19, 2018German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. September 2018

867. Statthalteramt Bülach (Stellvertretung)

Erwägungen

Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Im Statthalteramt Bülach wurden für die Amtsdauer 2017–2021 die Ernennung des Adjunkten Rudolf Angst zum ordentlichen Stellvertreter (RRB Nr. 658/2017) sowie die Ernennungen des Adjunkten Marcel May zum ausserordentlichen Stellvertreter sowie der Bezirksratsschreiberin Johanna Vopat, lic. iur. (RRB Nr. 658/2017), und der juristischen Sekre- tärin Lindita Peci Neziraj, MLaw (RRB Nr. 501/2018), zu ausserordent- lichen Stellvertreterinnen genehmigt. Mit Schreiben vom 21. August 2018 gibt die Statthalterin des Bezirks Bülach die Ernennung des Adjunkten Tobias Bühler zum ausserordent- lichen Stellvertreter ab 20. September 2018 für den Rest der Amtsdauer 2017–2021 bekannt. Die Statthalterin ersucht um Genehmigung dieser Ernennung. Auf- grund seiner Ausbildung zum Polizeibeamten sowie eines Bachelors of Science ZFH in Wirtschaftsrecht, der bisherigen beruf‌lichen Erfahrung und der bisherigen Tätigkeit im Statthalteramt darf vorausgesetzt werden, dass Tobias Bühler die ausserordentliche Stellvertretung der Statthalte- rin gewährleistet. Die Ernennung kann demnach genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von der Statthalterin des Bezirks Bülach für den Rest der Amts- dauer 2017–2021 vorgenommene Ernennung von Tobias Bühler, Adjunkt, zum ausserordentlichen Stellvertreter für die Geschäfte der Statthalterin wird genehmigt.

II. Mitteilung an Tobias Bühler (Versand durch die Direktion der Jus- tiz und des Innern), das Statthalteramt Bülach sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli