RRB Nr. 873/2013
Berufsbildungsfonds, Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl
July 17, 2013German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juli 2013
873. Berufsbildungsfonds, Berufsbildungskommission (Ersatzwahl)
Erwägungen
Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufsbildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisationen der Arbeitswelt und je eine Vertretung des Bildungsrates und der Direktion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Regierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kan- tonsrat (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Der Regierungsrat hat am 6. Juli 2011 (RRB Nr. 872/2011, Vorlage 4813) und am 9. November 2011 (RRB Nr. 1367/2011, Vorlage 4852) die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission für die Amtsdauer 2011–2015 gewählt. Am 15. August 2012 wählte der Regierungsrat zwei neue Mit- glieder als Ersatz für die zurückgetretenen Mitglieder (RRB Nr. 820/ 2012, Vorlage 4921). Am 28. November 2012 wählte der Regierungsrat ein neues Mitglied als Ersatz für ein zurückgetretenes Mitglied (RRB Nr. 1243/2012, Vorlage 4947). Martin Arnold, Vertreter des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich, erklärte seinen Rücktritt aus der Berufsbildungskommission auf Ende September 2013. Für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 wird als neues Mitglied Thomas Hess, Geschäftsleiter des Kantonalen Gewerbever- bands Zürich, vorgeschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Martin Arnold wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende September 2013 aus der Berufsbildungskommission entlassen.
II. Als Mitglied der Berufsbildungskommission ab 1. Oktober 2013 wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Thomas Hess, geboren 1965, Geschäftsleiter Kantonaler Gewerbever- band Zürich, Badenerstrasse 21, 8021 Zürich
III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an Martin Arnold, c/o KGV, Badenerstrasse 21, 8021 Zürich, und den Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi