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Strassen, Opfikon, 356 Thurgauerstrasse, Halbanschluss Opfikon, gebundene und neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024

880. Strassen (Opfikon, 356 Thurgauerstrasse, Halbanschluss Opfikon, neue und gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Thurgauerstrasse in der Stadt Opfikon ist als kantonale Haupt- verkehrsstrasse Nr. 356 klassiert. Im Abschnitt Voisin-Strasse bis Kreisel Wallisellerstrasse sind verschiedene Massnahmen geplant. Der Projekt- perimeter erstreckt sich dabei über Grundstücke des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und des Kantons Zürich. Gemäss Vereinbarung zwi- schen dem Kanton Zürich, vertreten durch das Tiefbauamt, und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, handelnd durch das ASTRA, vom 26. Oktober 2022 wird zur Vereinfachung des Projekts nur ein Dossier gemäss Vorgaben des ASTRA erstellt. Projektierung und Realisierung des Gesamtprojekts erfolgen durch das Tiefbauamt in enger Abstimmung mit dem ASTRA. Im Rahmen des Konzepts für die Regionale Verkehrssteuerung des Kantons Zürich ist beim Anschluss Opfikon der Bau einer neuen Licht- signalanlage (LSA) vorgesehen. Die beiden Anschlussknoten am Halb- anschluss Opfikon wurden bezüglich der Eignung zur Einführung einer LSA-Steuerung in einer Studie untersucht. Die Studie empfiehlt die Ein- führung einer LSA einschliesslich angepasster Spurführung. Die Ver- kehrssicherheit wird verbessert und der Kreisel Wallisellerstrasse zu- gunsten des öffentlichen Verkehrs entlastet. Mit RRB Nr. 591/2016 wurde der kantonale Velonetzplan festgelegt. Er schliesst eine Lücke der strategischen Planung im Bereich des Velo- verkehrs und ergänzt so die bestehenden sektoralen Planungen. Entlang der Thurgauerstrasse ist ein durchgehender Rad-/Gehweg vorhanden. Auf den Rampen Oberhauser-/Fallwiesenstrasse besteht ein Velofahr- verbot, weshalb die Radfahrenden das Fahrrad schieben müssen. Dieser Abschnitt stellt eine Lücke im Velonetzplan dar und ist somit ein we- sentlicher Schwachpunkt für den Veloverkehr. Die Rampen sind heute zu schmal und zu steil für einen kombinierten Rad-/Gehweg. Die Situa- tion für den Langsamverkehr ist unbefriedigend. Die Veloinfrastruktur ist daher im Bereich der Rampen ab der Oberhauser-/Fallwiesenstrasse und dem Kreisel Thurgauer-/Walliseller-/Ringstrasse den geltenden Richtlinien anzupassen. Die vorgesehene flachere Rampenneigung er- möglicht gleichzeitig eine hindernisfreie Benutzung des Rad-/Gehwegs.

Der durchschnittliche tägliche Verkehr liegt gemäss Gesamtverkehrs- modell des Kantons Zürich bei rund 13 600 Fahrzeugen pro Tag (Stand 2018). Prognostiziert für das Jahr 2030 werden rund 18 200 Fahrzeuge pro Tag. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit zwischen Voisin-Strasse und Überführung Oberhauserstrasse beträgt 80 km/h, im Bereich des Kno- tens und des Halbanschlusses 60 km/h. Der Abschnitt zwischen Auto- bahneinfahrt und Kreisel Wallisellerstrasse, mit einer Länge von rund 60 m, befindet sich innerorts mit einer signalisierten Geschwindigkeit von 50 km/h. Mit Verfügung Nr. 1841 vom 18. Juli 2018 hat die Baudirektion im Rahmen der Lärmsanierung von Staatsstrassen verfügt, dass der Pro- jektperimeter mit einem lärmarmen Belag zu sanieren ist, da Lärmschutz- wände die Kriterien der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen. Die Lärmsa- nierung soll mit einem lärmarmen Belag Typ SDA erfolgen. Das ASTRA hat das Massnahmenprojekt betreffend Umgestaltung des Halbanschlus- ses Opfikon am 8. Mai 2024 einschliesslich der Kosten genehmigt. Die zugehörigen Verkehrsanordnungen des ASTRA wurden im Bundesblatt publiziert. Innert Frist wurden keine Rechtsmittel gegen die Verkehrs- anordnungen erhoben. Der geplante Ausbau des Radwegs erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung sowie den geltenden Normen und Richtlinien. Es entstehen keine neuen oder geänderten Fahr- beziehungen und es ist kein Landerwerb erforderlich. Alle zuständigen und involvierten Behörden, Amtsstellen, Verbände und die Stadt Opfi- kon wurden in die Planung miteinbezogen und deren Anliegen im Pro- jekt integriert. Auf eine Planauflage mit Projektfestsetzung konnte daher verzichtet werden. Im Einvernehmen mit dem ASTRA und der Stadt Opfikon sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Neubau einer Lichtsignalanlage bei der Autobahnausfahrt; – neue Spuraufteilung (Flankenfahrt) Halbanschluss Opfikon Auto- bahneinfahrt; – Instandstellung der Beläge mit Einbau lärmarmer Deckbeläge; – Verbreiterung des Rad-/Gehwegs; – Sanierung der ASTRA-Brücke Thurgauerstrasse; – Sanierung der Personenunterführung Säulenäcker (Objekt Nr. 066- 033); – Sanierung und Anpassung der Stützmauern bei der Brücke Ober- hauserstrasse (Objekt Nr. 066-035); – Anpassung der Strassenentwässerung gemäss Störfallverordnung.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 8. Dezember 2023 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 10 000 Bauarbeiten 7 733 000 Nebenarbeiten 363 000 Technische Arbeiten 2 049 400 Total 10 155 400 Die Stadt Opfikon hat mit Schreiben vom 11. November 2021 einen pauschalen Beitrag von Fr. 50 000 an die Anpassung der Rampe Ober- hauserbrücke zugesichert. Dieser Betrag wird der Stadt Opfikon nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400. 63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Projekt Nr. 84S-82014 gutzuschreiben. Das ASTRA hat mit Verfügung vom 8. Mai 2024 einen Beitrag von Fr. 2 724 225 bestätigt. Dieser Betrag wird dem ASTRA nach Fertigstel- lung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63010 80000, Investitionsbeiträge vom Bund Staatsstrassen, für das Projekt Nr. 84S- 82014 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Zürich ASTRA Stadt Opfikon Total in Franken in Franken in Franken in Franken Verkehrseinrichtungen 922 300 277 100 1 199 400 Fahrradanlagen 538 500 195 000 50 000 783 500 Erneuerung Staatsstrassen 3 336 125 1 863 375 5 199 500 Lärmschutz 2 584 250 388 750 2 973 000 Total 7 381 175 2 724 225 50 000 10 155 400 Da der Beitrag des ASTRA anteilmässig zugesichert wurde und damit erst nach der Realisierung betragsmässig feststeht, ist ein Bruttokredit zu beschliessen. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von brutto Fr. 10 155 400 zu bewilligen, wovon Fr. 8 172 500 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (CRG, LS 611) sowie Fr. 1 982 900 als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG in die Investitionsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, aufzunehmen sind.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 10 155 400 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler ver- bucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Investitionsrechnung Konto 8400.50120 00000 12% 1 199 400 1 199 400 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50130 00000 8% 783 500 783 500 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 51% 5 199 500 5 199 500 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50112 00000 29% 2 973 000 2 973 000 Lärmschutz Total 100% 8 172 500 1 982 900 10 155 400 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2559/2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 995 000 enthal- ten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussicht- lichen Einnahmen von Fr. 2 774 225, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 234 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag in Franken in Franken in Franken Verkehrseinrichtungen 13% 922 300 3 500 5,0% 46 000 Fahrradanlagen 7% 538 500 2 000 2,5% 13 000 Erneuerung Staatsstrassen 45% 3 336 125 12 500 2,5% 83 000 Lärmschutz 35% 2 584 250 9 500 2,5% 65 000 Zwischentotal 27 500 207 000 Total 100% 7 381 175 234 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84S-82014, Op- fikon, 356 Thurgauerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 eingestellt. Dieses Bauvorhaben wurde bei der Priorisierung mit zehn Punkten bewertet und ist nicht im KEF 2025–2028 enthalten. Das Projekt weist jedoch grosse Abhängigkeiten auf, da es sehr eng mit den Vorhaben des ASTRA und der Stadt Opfikon zusammenhängt. Zudem ist der Teil Lärmschutz bereits seit 2018 festgesetzt und es besteht ein dringlicher

Sanierungsbedarf an den Autobahnzubringern und im ASTRA-Peri- meter. Ein Aufschub bis zur Neubeurteilung im Rahmen des KEF 2026– 2029 würde das Projekt verzögern und wäre mit negativen Auswirkun- gen und Mehrkosten verbunden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Halbanschluss Opfikon sowie die weiteren damit verbun- denen Massnahmen an der 356 Thurgauerstrasse in der Stadt Opfikon werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 8 172 500 und eine neue Aus- gabe von Fr. 1 982 900, insgesamt Fr. 10 155 400, zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung der Baudirektion Nr. 2559/2022 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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