RRB Nr. 883/2012
Kantonale Volksabstimmung vom 25. November 2012, Anordnung
August 29, 2012German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2012
883. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 25. November 2012
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen
1.
A. Umsetzungsvorlage des Kantonsrates zur «prima-Initiative (Kantonale Volksinitiative für die Weiterentwicklung der Kinder- gartenstufe)» Gesetz über die Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012) (ABl 2012-07-13, Meldung Nr. 5569) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Gesetz über die freiwillige Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012) (ABl 2012-07-13, Meldung Nr. 5569)
2.
Kantonale Volksinitiative «Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)» (ABl 2010, 2400)
3.
Kantonale Volksinitiative «Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)» (ABl 2010, 2402) wird auf Sonntag, den 25. November 2012, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein bzw. durch Ankreuzen vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu? A. Umsetzungsvorlage des Kantonsrates zur «prima-Initiative (Kantonale Volksinitiative für die Weiterentwicklung der Kinder- gartenstufe)» Gesetz über die Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Gesetz über die freiwillige Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012) Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden; es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten. C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls so- wohl die Umsetzungsvorlage des Kantonsrates als auch dessen Ge- genvorschlag von den Stimmberechtigten angenommen werden?
Zutreffendes ankreuzen: Vorlage A (Umsetzungsvorlage des Kantonsrates) Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates) Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzich- tet haben. Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)» Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)» III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt. VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Sta- tistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi