RRB Nr. 885/2022
Umfahrung Eglisau, Kreditvorlage, Auftrag
June 15, 2022German13 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Juni 2022
885. Umfahrung Eglisau (Kreditvorlage, Auftrag)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit der Umfahrung Eglisau sollen die Ortsdurchfahrten Eglisau und Seglingen entlastet und die Stauzeiten verringert werden. Die Verbin- dung von Zürich über Kloten (Anschluss Flughafen), Bülach und Rafz Richtung Schaffhausen stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar und weist in Eglisau entsprechend ein hohes Verkehrsaufkommen von mehr als 22 000 Fahrzeugen pro Werktag auf. Wegen der Kiesabbauge- biete im Norden von Eglisau macht der Schwerverkehr einen überdurch- schnittlichen Anteil aus. Um Eglisau vom Verkehr zu entlasten, wird seit langer Zeit nach einer Umfahrungslösung gesucht. Die Umfahrung Eg- lisau ist im kantonalen Richtplan, Kapitel 4 Verkehr mit Realisierungs- horizont kurz- bis mittelfristig festgesetzt (Objekt Nr. 46). Das Vorhaben berührt verschiedene bundesrechtlich geschützte Ob- jekte. So liegt es im Schutzobjekt Nr. 1411 «Untersee-Hochrhein» des Bun- desinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Be- deutung (BLN). Das in unmittelbarer Nähe gelegene mittelalterliche Städtchen Eglisau wurde als «Kleinstadt / Flecken» in das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS, Objekt ZH 5367) auf- genommen. Je nach Detailverlauf der Umfahrung sind auch historische Verkehrswege betroffen. Sodann gibt es am Rheinufer Trockenwiesen von nationaler und kantonaler Bedeutung. Das heutige Eisenbahnviadukt ist kantonal geschützt. Motion KR-Nr. 55/2009 betreffend Realisierung Umfahrung Eglisau Der Kantonsrat überwies dem Regierungsrat am 20. August 2012 die Motion KR-Nr. 55/2009 betreffend Realisierung Umfahrung Eglisau. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, auf der Grundlage des Richt- plans ein Ausführungsprojekt für die Umfahrung Eglisau vorzulegen. Umfahrungsvarianten Die Volkswirtschaftsdirektion veranlasste 2008 die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für den Richtplaneintrag sowie von neun alternati- ven Linienführungen. Zwei Tunnelvarianten sehen eine unterirdische Querung des Rheins östlich des Dorfkerns von Eglisau vor. Die sieben Brückenvarianten unterscheiden sich durch die Lage und Höhe der Fahr-
bahn in Bezug auf die bestehende Eisenbahnbrücke. Sie queren den Rhein auf verschiedenen Höhen westlich neben oder rittlings auf dem bestehenden Eisenbahnviadukt. Die Zufahrten der Brückenvarianten verlaufen je nach Projekt teils offen und teils in Tunneln. Alle neun Va- rianten schliessen im Süden an den Kreisel Chrützstrass an. Im Norden sind je nach Projekt unterschiedliche Zusammenschlüsse an das be- stehende Strassennetz vorgesehen. Die Kostenschätzungen mit einer Ge- nauigkeit von ±30% bewegen sich bei den Brückenlösungen zwischen 190 Mio. und 510 Mio. Franken, während bei den Tunnelvarianten mit je- weils rund 780 Mio. Franken gerechnet wird. Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz- kommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmal- pflege 2013 und 2015 Die Machbarkeitsstudie zum Richtplaneintrag sowie sieben alterna- tive Linienführungen wurden der Eidgenössischen Natur- und Heimat- schutzkommission (ENHK) zur Begutachtung vorgelegt. Die ENHK zog ergänzend die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) bei, da sich im Zusammenhang mit dem Eisenbahnviadukt auch Fragen zum Schutz von Denkmälern und deren Umgebung stellen. Die Kommissionen kamen zum Schluss, dass sowohl die Richtplan- variante als auch sämtliche Varianten einer oberirdischen Rheinquerung westlich des Eisenbahnviadukts als schwerwiegende Beeinträchtigung einzustufen seien, dies jedoch je nach Variante in Bezug auf unterschied- liche Schutzobjekte bzw. Schutzziele. Als weitaus schonendste Varian- ten erachteten die Kommissionen die beiden Tunnelvarianten. Sie bean- tragten, die Planung ausschliesslich auf diese Varianten auszurichten. Für den Fall, dass weiter an der Projektierung einer Brücke festgehalten werde, wurden verschiedene konkrete Hinweise festgehalten. RRB Nr. 523/2016 Die Volkswirtschaftsdirektion wurde in der Folge mit RRB Nr. 523/2016 beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Baudirektion die von den Fach- kommissionen angedeutete Variante unmittelbar westlich der Abwasser- reinigungsanlage (ARA) in Tieflage zu prüfen. Ziel war es, die Schwere des Eingriffs in Bezug auf die Schutzziele so stark wie möglich zu ver- ringern und eine wirtschaftlich vertretbare Variante zu ermitteln. Brückenwettbewerb und Machbarkeitsstudie zum Gewinnerprojekt Die Untersuchungen zur Umsetzung des Variantenvorschlags west- lich der ARA zeigten jedoch rasch, dass sich die Vorgaben der ENHK insbesondere nicht ohne Tangierung der Grundwasserschutzzonen und -vorkommen umsetzen lassen sowie weitere Schutzgutbeeinträchtigun- gen bestehen blieben.
Aufgrund dieser Erkenntnisse entschied die Volkswirtschaftsdirektion, die Rheinquerung als den zentralen und anspruchsvollsten Baustein der Umfahrung im Rahmen eines anonymen Brückenwettbewerbs erarbei- ten zu lassen. Vorgängig wurde anhand der Kriterien der eidgenössischen Kommissionen die Lage der Brücke mit den wenigsten Schutzgutverlet- zungen eruiert. Das Gewinnerprojekt «Weiterbauen 2» der Calatrava Valls AG erfüllte die gestellten Anforderungen am besten und wurde durch die Fachjury zur Weiterverfolgung empfohlen. Daran anschliessend wurden ausgehend von der Siegerbrücke die Anschlüsse an das bestehende Strassennetz erarbeitet. Neben den Landschaftseingriffen war hierbei die Einbettung in das Siedlungsgebiet eine Herausforderung. Während nördlich des Rheins der Anschluss der Gemeinden Eglisau und Hüntwan- gen an die Umfahrungsstrasse flächeneffizient zu lösen war, galt es süd- lich des Rheins, die bestehenden Wohngebiete in besonderem Masse vor dem mit der neuen Strasse verbundenen Lärm zu schützen. Die An- schlussstrecken wurden wiederum in verschiedenen Variantenkombina- tionen erarbeitet. Bei der bevorzugten Variante, d. h. jener, die aus Sicht der Planenden und kantonalen Fachstellen in der Summe die geringsten Beeinträchtigungen von Schutzgütern aufweist, verlaufen die Anschluss- strecken jeweils in Tagbautunneln. Lediglich die Rheinquerung mit der Vorlandbrücke tritt oberirdisch in Erscheinung. Anpassung kantonaler Richtplan Das Resultat der Machbarkeitsstudie liegt ausserhalb des Anordnungs- spielraums des gültigen kantonalen Richtplans (Lage der Brücke). Ent- sprechend ist vor einem Kreditbeschluss durch den Kantonsrat der ent- sprechende Eintrag anzupassen und vom Kantonsrat festzusetzen. Gutachten der ENHK und der EKD von 2021 Die Varianten der Machbarkeitsstudie wurden im Sommer 2021 erneut der ENHK zur Begutachtung übergeben. Seit dem letzten Gutachten von 2015 ist am 1. Juni 2017 die revidierte Verordnung über das Bundes- inventar der Landschaften und Naturdenkmäler (SR 451.11) in Kraft ge- treten. Bestandteil der Verordnung sind seither Objektblätter, die für jedes Objekt die genaue Umschreibung, die Gründe für ihre nationale Bedeutung, die objektspezifischen Schutzziele und die Perimeterkarte enthalten. In der vorliegenden Stellungnahme haben sich die Kommis- sionen daher auf das neue Objektblatt abzustützen und das geplante Vor- haben anhand der neu geltenden Schutzziele zu beurteilen. Im Ergebnis halten die Kommissionen, ungeachtet der zusätzlichen Überlegungen und der gegenüber den früheren Varianten wesentlich kleineren Eingriffen in bestehende Schutzgüter, an ihrer Einschätzung aus dem Gutachten von 2015 fest. Eine oberirdische Rheinquerung west-
lich der historischen Eisenbahnbrücke (somit auch die Wettbewerbs- brücke) stellt nach Ansicht der Kommissionen grundsätzlich eine schwer- wiegende Beeinträchtigung des BLN-Objekts dar. Dies gilt unabhängig von der Architektur und Gestaltung der Brücke sowie der in der Mach- barkeitsstudie 2021 untersuchten Lage der Strassenanschlüsse. Lediglich die vom Regierungsrat aus Kostengründen ausgeschlossenen Tunnelva- rianten von 2015 könnten eine schutzzielverträgliche Lösung bieten. Rechtliche Rahmenbedingungen für eine oberirdische Querung Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Natur- und Heimatschutzes stellen hohe Anforderungen an ein Umfahrungsprojekt. Da es in einem BLN-Objekt liegt, ist es nur zulässig, wenn die Anforderungen von Art. 6 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) eingehalten werden können. Gemäss Art. 6 Abs. 1 NHG wird durch die Aufnahme eines Objekts von nationaler Bedeutung in ein Inventar (BLN, ISOS usw.) dargetan, dass es in besonderem Mass die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung verdient. Praxisgemäss sind Eingriffe zulässig, sofern sie in Bezug auf die Schutzziele nicht als schwerwiegend beurteilt werden und die Eingriffs- interessen überwiegen. Für schwerwiegende Eingriffe gelten strengere Voraussetzungen als bei sogenannt leichten Eingriffen. Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung darf nur in Erwägung gezogen wer- den, wenn ihr gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls natio- naler Bedeutung entgegenstehen. Die mit dem Umfahrungsprojekt vom Kanton verfolgte Absicht, Eglisau vom Verkehr zu entlasten, kann in einer solchen Interessenabwägung allein kaum mit Aussicht auf Erfolg als Interesse von nationaler Bedeutung eingebracht werden. Im «Teil Programm» des aktuellen «Mobilität und Raum 2050 – Sach- plan Verkehr» des Bundes vom Oktober 2021 finden sich jedoch zahl- reiche Hinweise, dass die Planung gleichwohl im Einklang mit dem Ziel- bild zur nationalen Raum- und Verkehrsentwicklung steht. Aus Sicht des Bundes ist die Mobilität von Personen und Gütern eine wesentliche Voraussetzung für eine prosperierende Schweiz. Das Gesamtverkehrs- system soll in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht effizient sein und sowohl eine hohe Erreichbarkeit im Agglomerationsperimeter als auch eine ausreichende Erschliessung der ländlichen Räume ermög- lichen. Die Schweiz soll hervorragend in die europäischen Verkehrsnetze eingegliedert und global gut vernetzt sein. Für die weitere Entwicklung fordert der Bund eine gesamtheitliche Betrachtung des Verkehrs, die mit der Siedlungsentwicklung, der Gleichwertigkeit der Lebensbedingun- gen in den unterschiedlichen Regionen und Landesteilen sowie mit den Anforderungen des Umweltschutzes abgestimmt ist. Daraus können sich
auch grundlegende Zielkonflikte ergeben (z. B. Landschaftsschutz ver- sus Lärmschutz). Neben einer sorgfältigen Interessenabwägung bedin- gen diese auch einen politischen Aushandlungsprozess, der in der Regel im Einzelfall stattfinden muss. Der Metropolitanraum Zürich, der unter anderem den gesamten Kan- ton umfasst, bildet aus Sicht des Bundes ein Verkehrskreuz von nationa- ler Bedeutung. Der Raum ist durch die starken grenzüberschreitenden Verkehrsströme (sowohl Personen als auch Güter) nach bzw. von Deutsch- land geprägt. Mit dem Landesflughafen Zürich befindet sich der grösste Flughafen und die wichtigste Drehscheibe für den internationalen Luft- verkehr der Schweiz in diesem Handlungsraum. Eglisau liegt dabei an einer stark frequentierten Verkehrsader zwischen Deutschland und der Schweiz sowie dem Flughafen Zürich.
B. Weiteres Vorgehen Die Volkswirtschaftsdirektion sieht mit der vorliegenden Machbar- keitsstudie vom 22. Januar 2021 ihre planerischen Möglichkeiten für eine Umfahrung Eglisau ausgeschöpft. In den vergangenen Jahren wurden zehn oberirdische Umfahrungsvarianten mit Untervarianten der Stras- senanbindung zur Wettbewerbsbrücke untersucht. Im Brückenwettbe- werb wurden zudem elf Beiträge geprüft. Des Weiteren wurden auch zwei Tunnelvarianten östlich der heutigen Ortsdurchfahrt in die Auslegeord- nung einbezogen, die aufgrund der sehr hohen Erstellungs- und Betriebs- kosten durch den Regierungsrat als nicht finanzierbar eingestuft wurden. Mit der vorliegenden Variante 3 der Machbarkeitsstudie, bei der die An- schlussstrecken zur Brücke jeweils unterirdisch verlaufen, ist die Volks- wirtschaftsdirektion überzeugt, eine umweltschonende und mit einer aktuellen Kostenschätzung von 275 Mio. Franken (±30%) finanzierbare Lösung gefunden zu haben, wenngleich derzeit die Zustimmungen der ENHK und der EDK fehlen. Die verkehrliche Problemsituation in Eglisau ist bei allen involvier- ten, kantonalen Fachstellen unbestritten. Nach vertieften Abklärungen zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt Eglisau kann zudem festgehalten werden, dass eine Realisierung nur mit grösseren Ein- schränkungen und umfangreichen, temporären Massnahmen für den Umleitungsverkehr möglich sein wird. Man ist sich einig, dass eine um- setzbare Lösung gefunden werden muss. Diesem Sachverhalt hat auch die ENHK anlässlich einer früheren Ortsbegehung grundsätzlich zu- gestimmt. Allerdings nimmt sie keine Güterabwägung vor, sondern be- urteilt einzig die Auswirkungen von Projekten auf die Schutzobjekte.
Ähnlich wie im Neeracherried bestehen im engeren und weiteren Um- feld der Gemeinde zahlreiche, sich zum Teil überlagernde Schutzverord- nungen. Der Rhein stellt eine topografische Zäsur dar, die nur an weni- gen Stellen in sehr grossen Abständen gequert werden kann. Entspre- chend wird der Verkehr aus dem Rafzerfeld, dem Kanton Schaffhausen und den süddeutschen Gemeinden des Klettgau, einschliesslich der Kies- und Abraumrücktransporte aus diesen Gebieten in die Flughafenregion sowie das Zürcher Unterland und darüber hinaus, auf der Durchfahrts- achse mitten durch Eglisau gebündelt. Mit der Umfahrung würde diese Achse aus dem bewohnten Gebiet an den Rand und in den Untergrund verschoben (oberirdisch verläuft lediglich noch die Brücke), ohne neue Anreize zur Siedlungsausdehnung zu setzen und ohne im Strassennetz nennenswerte neue Kapazitäten für den motorisierten Verkehr zu schaf- fen und damit weiteren Verkehr anzuziehen. Um dies durchzusetzen, ist auf der heutigen Ortsdurchfahrt eine wirksame Beruhigung des orts- eigenen Verkehrs vorgesehen, wodurch der Durchfahrtswiderstand steigt und die bestehende Achse gegenüber der Umfahrungsstrasse für den Durchgangsverkehr unattraktiv wird. Das historische Städtchen bleibt für die Bewohnerinnen und Bewohner erreichbar, jedoch werden die Bedingungen für einen umweltverträglichen Binnenverkehr zu Fuss oder mit dem Velo geschaffen bzw. massgeblich verbessert. Dies kommt ins- besondere auch der Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg sowie ihren Freizeitwegen zugute. Die Lärmbelastung entlang der heutigen Durch- fahrt lässt sich damit massiv vermindert. Nach Fertigstellung der Umfah- rung wird die bestehende Strasse entsprechend den Vorgaben des kanto- nalen Richtplans abklassiert und in das Eigentum der Gemeinde Eglisau übergehen. Der Zürcher, Schaffhauser und der süddeutsche Wirtschafts- und Le- bensraum sind in beide Richtungen eng miteinander verflochten. Auf- grund der deutlich schlechteren Erschliessung des ländlichen Raums von Süddeutschland und Schaffhausen mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV), wird der motorisierte Individualverkehr auch in Zukunft das vorherr- schende Verkehrsmittel für Pendlerinnen und Pendler sowie für den all- gemeinen internationalen und interkantonalen Grenzgängerverkehr blei- ben, wobei Umsteigepunkte auf das ÖV-Netz in der Schweiz an Bedeu- tung gewinnen sollen. Das kurz vor Abschluss stehende regionale Ge- samtverkehrskonzept für das Zürcher Unterland stellt daher fest, dass das Park-and-ride-Angebot im Norden der Region gezielt auszubauen und attraktiv einzubinden ist, um den internationalen sowie interkanto- nalen Grenzgängerverkehr besser abzuholen und dort zum Umsteigen auf den ÖV zu bewegen. Mit dem geplanten Anschluss der Umfahrung im Bereich des Bahnhofs Hüntwangen wird eine optimale Verknüpfung der Verkehrsträger möglich.
Eglisau und das Rafzerfeld gehören gemäss kantonalem Richtplan zum Handlungsraum Kulturlandschaft und entlang des Rheins auch zur Na- turlandschaft. Als Handlungsbedarf formuliert der kantonale Richtplan einerseits, attraktive Ortszentren zu schaffen und die Ortsdurchfahr- ten zu gestalten, und anderseits, auch die Bedürfnisse von Naturschutz, Erholung bzw. Tourismus und Landwirtschaft abzustimmen und die landschaftlichen Qualitäten aufzuwerten. Die heute den Raum zer- schneidende Ortsdurchfahrt mit den sehr hohen Verkehrsbelastungen und Lärmemissionen unterstreichen diesen Handlungsbedarf deutlich. Mit der Verlegung des überwiegenden Teils der Umfahrungsstrasse (rund zwei Drittel der Gesamtstrecke) unter den Boden wird die Trennwirkung der Strasse im Landschaftsraum wesentlich abgeschwächt, wodurch eine nachhaltige Aufwertung des Siedlungs- und Landschaftsraums ermög- licht wird. Das unvermeidbare Brückenbauwerk über den Rhein respek- tiert die Rheinlandschaft in hohem Masse und gliedert sich in seiner Dimension grösstmöglich in die Umgebung ein. Mit der Wahl der Lage bleiben verschiedene Schutzbereiche neben dem grossräumigen BLN- Gebiet durch das neue Bauwerk unberührt und gesamthaft erhalten. Die Gemeinde Eglisau ist durch das historische Ortsbild, die umge- bende Landschaft und die malerische Lage am Rhein ein beliebtes Tou- rismus-, Ausflugs- und Naherholungsziel des Kantons. Daraus erwächst der Gemeinde eine Entwicklungsperspektive, die nicht auf Siedlungs- wachstum ausgerichtet ist und zahlreiche Arbeitsplätze bietet. Aus verkehrsplanerischer und volkswirtschaftlicher Sicht ist deshalb das Projekt trotz des hohen Verfahrensrisikos aufgrund der Einschät- zungen der ENHK und der EDK weiterzuverfolgen und dem Kantonsrat zum Beschluss vorzulegen. Die Gemeinden Eglisau und Hüntwangen haben sich mit Schreiben vom 3. Mai 2022 dahingehend geäussert, dass mit dem Brückenwettbewerb und der Machbarkeitsstudie zu den An- schlussbauwerken eine hervorragende Grundlage für die Entscheidungs- findung zum weiteren Vorgehen erarbeitet wurde. Sie seien dezidiert der Meinung, dass die erwähnten Unterlagen nun an das Tiefbauamt über- geben werden sollen, verbunden mit dem Auftrag, ein Vorprojekt und eine Kantonsratsvorlage auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Baudirektion deshalb zu beauftragen, auf der Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie dem Regierungs- rat eine Kreditvorlage an den Kantonsrat zu unterbreiten. Zur Vermei- dung unnötiger Projektierungskosten soll die Machbarkeitsstudie wo nötig punktuell ergänzt, jedoch kein vollständiges Vorprojekt ausgearbei- tet werden. Zusätzlich zum Umfahrungsprojekt sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eglisau die notwendigen flankierenden Massnahmen entlang der bestehenden Ortsdurchfahrt zur Erhöhung des Durchfahrts- widerstands und Sicherstellung der Verlagerungswirkung auf die Um- fahrung zu erarbeiten.
Die Volkswirtschaftsdirektion wird im Rahmen der nächsten ordent- lichen Revision des kantonalen Richtplans die Linienführung entspre- chend den Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie zur Anpassung vor- schlagen. Die Anpassung des Richtplans muss vor dem Kreditbeschluss vorgenommen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, im Sinne der Erwägungen und auf der Grundlage des Siegerprojekts des Brückenwettbewerbs und Va- riante 3 der Machbarkeitsstudie vom 22. Januar 2021 zu den Anschluss- strecken und den erforderlichen flankierenden Massnahmen dem Regie- rungsrat einen Antrag zuhanden des Kantonsrates für einen Objektkre- dit zu unterbreiten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli