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Decision

RRB Nr. 887/2011

Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich, Konzept, Zustimmung

July 6, 2011German5 min

Source zh.ch

Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich, Konzept, Zustimmung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2011

887. Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich, Konzept

Erwägungen

1. Ausgangslage Im «Sportpolitischen Konzept» des Regierungsrates vom 5. April 2006 ist der Auftrag des Kantons Zürich festgelegt, sportlich besonders talen- tierte Kinder und Jugendliche zu fördern, indem er sich für entspre- chende Ausbildungsangebote auf verschiedenen Schulstufen einsetzt, Gemeinden beim Betrieb von «Besonderen Schulen» für Sporttalente (Sportschulen) unterstützt, einen kantonalen Beauftragten für Nach- wuchsförderung beschäftigt und Leistungszentren für den Nachwuchs- leistungssport unterstützen kann. Der Leistungssport, darin eingeschlossen der Nachwuchsleistungs- sport, gilt als wichtiger Motor der allgemeinen Sportentwicklung. Er beeinflusst als Motivator und Schrittmacher den Jugend-, Breiten- und Amateursport. Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler haben eine Vorbildfunktion insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Anfor- derungen im Nachwuchsleistungssport nehmen zu und eine gezielte Nachwuchsförderung ist die wesentliche Voraussetzung für den sport- lichen Erfolg. Die vermehrte Unterstützung im Bereich der Nachwuchs- förderung ist gemäss der Studie «Sportvereine in der Schweiz» ein zent- rales Bedürfnis des organisierten Sports. Rund 1700 Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich sind zurzeit von Swiss Olympic, dem Dachverband der Schweizer Sportverbände, als Sporttalente auf den Förderstufen national, regional oder lokal erfasst und anerkannt. Sie absolvieren ein zeitintensives Training und erbrin- gen überdurchschnittliche Leistungen. Die sportliche Förderung dieser anerkannten Sporttalente fällt unter den Jugendsport. Sie findet in pri- vatrechtlich organisierten Verbänden, Vereinen und Leistungszentren statt. Die meisten anerkannten Sporttalente besuchen die Regelschule an ihrem Wohnort. Sporttalente haben jedoch aufgrund ihres hohen Trai- ningsaufwands und der Trainings- und Wettkampfzeiten besondere Be- dürfnisse bezüglich der Schulstrukturen. Im Kanton Zürich gibt es ge- genwärtig sechs «Besondere Schulen» für Sporttalente oder Schulen mit Talentklassen auf den Sekundarstufen I und II, die vom Kanton anerkannt sind. Weiter ist ein Untergymnasium für Kunst- und Sport-

talente geplant. Ausserdem führt die Bildungsdirektion am Berufsinfor- mationszentrum in Oerlikon eine Stelle für Berufs-, Studien- und Lauf- bahnberatung für Sporttalente. Aufgrund des Konzepts des Bundesrates für eine Sportpolitik aus dem Jahr 2000 wurde in allen Kantonen eine kantonale Beauftragte bzw. ein kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung eingesetzt, um die Interessen der Nachwuchsförderung wahrzunehmen. Im Kan- ton Zürich ist der kantonale Beauftragte für Nachwuchsförderung seit 2003 in einem Teilzeitpensum (10%) beim Zürcher Kantonalverband für Sport, dem Dachverband der Zürcher Sportverbände, angestellt und über den kantonalen Sportfonds finanziert.

2. Konzept der Arbeitsgruppe, Handlungsbedarf Vor dem Hintergrund der zahlreichen Aufgaben, Beteiligten und Schnittstellen sowie der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in der Nachwuchsförderung Sport hat die Sicherheitsdirektion eine breit ab- gestützte Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, ein Konzept mit einer Bestandesaufnahme zu erstellen und darin Verbesserungsmög- lichkeiten mit konkreten Massnahmen aufzuzeigen (Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bildungsdirektion, des Verbands- und Vereinssports, der Städte Zürich und Winterthur sowie von Swiss Olympic). Im April 2011 hat die Arbeitsgruppe das Konzept vorgelegt. Dieses orientiert sich an den Anforderungen von Swiss Olympic und des Bun- desamtes für Sport, den beiden nationalen Trägern der Nachwuchs- förderung. Die Umsetzung der Nachwuchsförderung erfolgt zur Haupt- sache durch die Vereine und Verbände. Die Rolle des Kantons in der Nachwuchsförderung besteht grundsätzlich darin, geeignete Rahmen- bedingungen zu schaffen, innerhalb derer sich der privatrechtlich orga- nisierte Sport positiv entfalten kann. Die Nachwuchsförderung im Bereich Sport erfordert eine enge Zu- sammenarbeit zwischen den Schulen, Sportvereinen und -verbänden sowie der öffentlichen Hand (Gemeinden, Bildungsdirektion, Sicher- heitsdirektion). Einen grossen Beitrag leisten die Bildungsdirektion (Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt) im Schulbereich (insbesondere bei den Sportschulen) und die Sportvereine und -ver- bände bei der sportlichen Förderung. Das erwähnte Konzept sieht Massnahmen vor, um einerseits den privatrechtlichen Sport bei seiner Tätigkeit in der Nachwuchsförderung stärker zu unterstützen und an- derseits die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu fördern und zu verbessern sowie gemeinsame Stossrichtungen zu definieren. Sie sind wie nachfolgend beschrieben umzusetzen.

3. Massnahmen – Die Sicherheitsdirektion wird jährlich einen Betrag bis höchstens Fr. 750 000 aus dem kantonalen Sportfonds für die Förderung des Nachwuchssports einsetzen (Beiträge an die im Kanton Zürich un- terstützungsberechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren, Beauftragter für Nachwuchsförderung). Der Einsatz der Mittel ist jeweils im Rahmen des jährlichen Regierungsratsbeschlusses über den Mitteleinsatz aus dem kantonalen Sportfonds darzustellen. Der Kanton orientiert sich an den Unterstützungskriterien des Bundes. – Die für die allgemeinen Sportbelange zuständige Sicherheitsdirek- tion bildet eine unter ihrer Leitung stehende kantonale Kommission für Nachwuchsförderung. Dieser sollen die Fachstelle Sport (Sicher- heitsdirektion), das Volksschulamt und das Mittelschul- und Berufs- bildungsamt (Bildungsdirektion), der Zürcher Kantonalverband für Sport sowie Vertretungen von beteiligten Gemeinden angehören. Die Kommission hat Empfehlungen für die Nachwuchsförderung im Kanton Zürich zu erarbeiten. Zudem soll sie die Aufgabenfelder der Nachwuchsförderung priorisieren und die Verwendung der Mittel für die Nachwuchsförderung vorbereiten. Mit vorliegendem Beschluss ist der Sicherheitsdirektion der Auftrag zur Bildung der Kommission zu erteilen. – Die Stelle der oder des kantonalen Beauftragten für Nachwuchs- förderung wird neu aus dem Zürcher Kantonalverband für Sport in die Fachstelle Sport der Sicherheitsdirektion integriert und aufge- wertet. Der Stellenplan der Sicherheitsdirektion wird dazu entspre- chend angepasst. Die oder der kantonale Beauftragte ist die zentrale Anlaufstelle, welche mit den kantonalen Instanzen des Sports und der Bildung in direkter Verbindung steht und die Anliegen der Nachwuchsförde- rung koordiniert, unterstützt und vernetzt. Dazu muss die Stelle in der Verwaltung verankert sein. Die oder der kantonale Beauftragte ist zudem beratendes Mitglied der Kommission. Die Stelle soll wei- terhin über den Sportfonds finanziert werden. Um die beschriebene Aufgabe wirkungsvoll wahrnehmen zu können, muss der Beschäf- tigungsumfang gegenüber der bisherigen Anstellung beim Zürcher Kantonalverband für Sport erhöht werden (80–100%).

4. Umsetzung des Konzepts Die Sicherheitsdirektion und die Bildungsdirektion setzen das Kon- zept in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beizug der kantonalen Kom- mission für Nachwuchsförderung um und stellen die laufende Anpas- sung des Konzepts sicher.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich vom April 2011 wird zugestimmt.

II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf (durch die Sicherheitsdirektion), sowie an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Sicherheitsdirektion (je unter Beilage des Konzepts).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi