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RRB Nr. 891/2014

Kantonsspital Winterthur, Verbindungstrakt U2, Einbau dritter Magnetresonanztomograph, bauliche Anpassungen, gebundene Ausgabe

August 27, 2014German5 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Verbindungstrakt U2, Einbau dritter Magnetresonanztomograph, bauliche Anpassungen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2014

891. Kantonsspital Winterthur (Verbindungstrakt U2,

Erwägungen

Einbau dritter Magnetresonanztomograph, bauliche Anpassungen) Das Kantonsspital Winterthur (KSW) verfügt über zwei Magnetresonanz- tomographen, die im Magnetresonanzzentrum im zweiten Untergeschoss des Verbindungstrakts untergebracht sind. Das erste Gerät wurde 1996 und das zweite Gerät 2008 in Betrieb genommen. Die beiden Anlagen mit mittlerweile ersetzten Geräten reichen nicht mehr aus, um den stei- genden Untersuchungsbedarf abzudecken. Zwischen 2005 und 2013 stieg die Anzahl der Untersuchungen und Interventionen von rund 4600 auf 7400. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von rund 6%. Es muss daher dringend eine weitere Anlage beschafft werden. Der Einbau eines weiteren MR-Gerätes erfordert zusätzliche Räume für Vorbereitung, Untersuchung und Befundung sowie für Büros. Die neuen Räume müssen aus betrieblichen Gründen direkt an das beste- hende MR-Zentrum angebunden werden. Dazu können benachbarte Schutzräume mit einer Nutzfläche von rund 230 m2 umgenutzt werden. Für sie gibt es im Ersatzneubau Hochhaus einen neuen Standort. Bis zu dessen Inbetriebnahme werden entsprechende Räume angemietet. Die Baumassnahmen umfassen im Wesentlichen den Abbruch und das Erstellen verschiedener Wände, die Installation der erforderlichen Stark- und Schwachstromanlagen der Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälte- anlagen sowie den Innenausbau der vormaligen Schutzräume. Das Hochbauamt hat durch die Stutz Bolt Partner Architekten AG, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Baumassnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 7. März 2014 Fr. 1 470 000 (Kostenstand 1. April 2013, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich gerundet wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 129 800 Gebäude 919 800 Baunebenkosten 33 050 Reserve 131 750 Total BKP 1–6 1 214 400 Medizinische Geräte und Ausstattung 255 600 Total einschliesslich 8,0% MWSt 1 470 000

Die Kosten für medizinische Geräte und Ausstattung von Fr. 255 600, es handelt sich dabei im Wesentlichen um Abschirmungsmassnahmen des Magnetfeldes der neuen Anlage, sowie die in dieser Aufstellung nicht aufgeführten Gerätekosten von rund Fr. 1 500 000 gehen direkt zu- lasten des KSW. Die zu bewilligende Ausgabe verringert sich damit auf Fr. 1 214 400. Die jährlichen Kapitalfolgekosten errechnen sich gemäss IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalk. Zinsen Abschreibung Abschreibung (1,75%) Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 11% 137 000 1 200 3% 4 100 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5041 2 00000 4% 45 500 400 3% 1 400 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 32% 390 400 3 400 3% 11 700 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 53% 641 500 5 600 5% 32 100 Hochbauten Installationen Total (einschliesslich 100% 1 214 400 10 600 49 300 MWSt 8,0%) Total 1 214 400 Total 59 900 Das KSW rechnet damit, dass sich die Erträge des Magnetresonanz- zentrums von Fr. 909 000 im Jahr 2014 stufenweise auf rund Fr. 1 500 000 bis im Jahr 2017 erhöhen. Die Betriebskosten, einschliesslich der perso- nellen Kosten, steigen im gleichen Zeitraum von Fr. 1 024 000 auf rund Fr. 1 200 000. Für die bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus ausgela- gerten Zivilschutzplätze wird vom Zivilschutzamt Winterthur Ersatz- raum vorgehalten. Die jährlichen Vorhaltekosten von Fr. 3000 werden der Betriebsrechnung des KSW belastet. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 357/2014 mit geschätzten Kosten von Fr. 2 500 000 genehmigt. Die Kostendifferenz von Fr. 1 285 600 begründet sich in der Lösung mit einer wesentlich ge- ringeren baulichen Eingriffstiefe als ursprünglich angenommen. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (KSWG) eine Ausgabe von Fr. 1 214 400 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 e contrario sowie § 37 Abs. 2 lit. b des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe, da sowohl weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunk- tes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhält-

nismässig grosse Handlungsfreiheit besteht, als auch die Notwendigkeit zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubs- tanz gegeben ist. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6350.5041, Er- neuerungsunterhalt Hochbau. Das Vorhaben ist weder im Budget 2014 noch im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2014–2017 ent- halten. Die Finanzierung ist durch Verschiebungen oder Kürzungen von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, im Planjahr 2015 sicherzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die baulichen Anpassungen zur Einrichtung eines dritten Magnet- resonanztomographen im Verbindungstrakt, 2. UG, des Kantonsspitals Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 214 400 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutver- sorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2013)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi