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Decision

RRB Nr. 891/2025

Finanzverwaltung, Stellenplan

September 3, 2025German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2025

891. Finanzverwaltung (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage und Zielsetzung Im Rahmen der Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes (Vorlage 6030) wurde ersichtlich, dass die Direktionen ihre Staatsbeitragspro- zesse unterschiedlich handhaben und nach aussen hin nicht einheitlich auftreten. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Direktionen in einem Gremium regelmässig austauschen und gemeinsam eine einheitliche Praxis und ein einheitliches Verständnis weiterentwickeln. Davon aus- genommen sind die Besonderheiten der Direktionen aufgrund von Spe- zialerlassen und ihrer fachlichen Aufgabengebiete. Diese Aufgabe wird bislang von keiner Direktion wahrgenommen, bzw. es erfolgt derzeit keine systematische Koordination im Staatsbeitragswesen. Die Finanz- verwaltung bietet sich als für diese Aufgabe zuständige Stelle an, da sie die laufende Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes begleitet, das Fi- nanzrecht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und sie ihre Erfahrungen einbringen kann. Da sie ausserhalb des Covid-19-Härtefallprogramms keine Staatsbeiträge ausrichtet, kann sie die Rolle einer neutralen Koor- dinatorin ohne Eigeninteressen wahrnehmen. Die Direktionen werden von der Finanzverwaltung bei Bedarf unterstützt.

2. Stellenbedarf Um den erwähnten Aufgaben gerecht werden zu können, ist eine 80%-Stelle notwendig. Es handelt sich dabei um die Richtposition wis- senschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21. Vergleichbare Stel- lenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Steue- rung Finanzhaushalt, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einrei- hungsüberprüfung erforderlich ist. Die personelle Verstärkung kommt allen Direktionen, die Staatsbeiträge ausrichten, zugute.

3. Finanzielle Auswirkungen Der finanzielle Aufwand einschliesslich Arbeitsplatzkosten beläuft sich auf rund Fr. 158 000 pro Jahr und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung. Er ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht eingestellt. Er kann 2026 innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 4100 kompensiert werden und ist in den KEF 2027–2030 aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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