Lexipedia

Decision

RRB Nr. 902/2022

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, Schreiben an das EFD

June 22, 2022German3 min

Source zh.ch

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, Schreiben an das EFD

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2022

902. Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 30. März 2022 unterbreitete das Eidgenössische Finanzdepartement den Entwurf der Verordnung über die Bericht- erstattung über Klimabelange zur Vernehmlassung. Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) wurde an der Volksabstimmung vom 29. November 2020 abgelehnt. Die eidgenössischen Räte haben der Volksinitiative einen indirekten Gegen- vorschlag gegenübergestellt, der im Rahmen der Aktienrechtsreform in Form einer Ergänzung des Obligationenrechts (OR, SR 220) umgesetzt wurde. Die neuen Art. 964a–964c OR traten am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie umfassen zwei Regelungsbereiche: die Berichterstattung über nicht- finanzielle Belange für grosse Unternehmen und die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen «Konfliktmineralien» und «Kinderarbeit». Der vorliegende Verordnungsentwurf konkretisiert den Inhalt der Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen gemäss Art. 964a ff. OR und orientiert sich an den Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD). Damit sollen aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klima- zielen gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind von diesen Regelungen nicht betroffen, doch können sie die Empfehlungen freiwillig anwenden. Die TCFD-Empfehlungen sind sowohl bei Unternehmen der Real- und der Finanzwirtschaft als auch bei Regulatoren international an- erkannt. Die TCFD hat bis heute die Unterstützung von weltweit rund 2700 unterzeichnenden Organisationen und Staaten erhalten, sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Sektor. Darunter sind über 50 insbesondere international tätige Schweizer Unternehmen. Die Vernehmlassungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton Zürich.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehm- lassungen@sif.admin.ch): Mit Schreiben vom 30. März 2022 haben Sie uns eingeladen, zum Ent- wurf der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äus- sern uns wie folgt: Wir unterstützen den Umsetzungsvorschlag zur Präzisierung der Of- fenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange gemäss Art. 964b OR, der mit der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vorliegt. Er setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Um- welt» (Konzernverantwortungsinitiative) pragmatisch um und orientiert sich an den Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD), die auf multinationaler Ebene unterstützt werden. Gleichwohl bleibt die Anwendung der TCFD-Empfehlungen freiwillig, sofern die Pflicht zur Berichterstattung über Umweltbelange nach Art. 964b Abs. 1 OR im Bereich der Klimabelange auf andere Weise er- füllt wird (Art. 2 Abs. 2 Verordnungsentwurf). Dies begrüssen wir aus- drücklich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli