Rathaus Zürich, Gesamtinstandsetzung, Vorstudien, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022
932. Rathaus Zürich, Gesamtinstandsetzung, Vorstudien (zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das 1692 bis 1700 erbaute Rathaus in Zürich wurde letztmals 1974 grundlegend renoviert. Eine bauliche und technische Zustandsanalyse hat ergeben, dass eine umfassende Instandsetzung nötig ist. Gleichzei- tig stösst das Rathaus räumlich, technisch und betrieblich an seine Grenzen. Da die Rathausbrücke 2024 durch die Stadt Zürich ersetzt wird, muss der Ratsbetrieb während mehrerer Jahre in ein Provisorium ausgelagert werden. Dieser Umstand soll für die dringend notwendige Gesamtinstandsetzung genutzt werden. Mit Beschluss Nr. 43/2020 stimmte der Regierungsrat dem Betriebs- und Nutzungskonzept zu, bewilligte die Projektorganisation und löste damit die weiteren Planungen aus. Am 9. März 2020 bewilligte die Bau- direktion für die Vorstudien insgesamt Fr. 950 000. Gestützt auf die seitherigen umfassenden Arbeiten hat der Kantons- rat am 11. April 2022 (KR-Nr. 91/2022) den Grundsatzentscheid gefällt, langfristig das Rathaus als Sitz und Versammlungsort beizubehalten. Im Vorfeld des Entscheides lag ein starker Fokus auf dem Bereich Si- cherheit, weshalb diesbezüglich im weiteren Verlauf der Vorstudien zu- sätzliche Arbeiten notwendig werden.
B. Projekt Die Zustandsanalyse kam zum Schluss, dass ein vollständiger Er- satz der gebäudetechnischen Anlagen notwendig ist. Gemäss RRB Nr. 43/2020 sind gleichzeitig räumliche und betriebliche Optimierun- gen durchzuführen. Aufgrund der politischen Bedeutung des Projekts für den Kanton und die Stadt Zürich sind die Schlüsselakteure (neben dem Regierungsrat insbesondere der Kantonsrat und der Gemeinderat der Stadt Zürich) angemessen in die Projektorganisation eingebunden. Dieses Vorgehen sichert den politischen Rückhalt für die wesentlichen Entscheidungen in den Teilprojekten. Es hat sich im Rahmen der bisherigen Vorstudienarbeiten gezeigt, dass der Umfang der notwendigen Arbeiten am Rathaus höher sein wird, als ursprünglich angenommen. Insbesondere für die Erhöhung der Sicherheit sind deshalb zusätzliche Abklärungen und Vorstudien-
arbeiten erforderlich. Für diese Aufgaben wird eine «Taskforce» unter Einbezug mehrerer Sicherheitsspezialistinnen und -spezialisten gebil- det. Angestrebt wird ein konzentrierter Eingriff ohne Beeinträchti- gung der historischen Bausubstanz, um die betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Defizite zu lösen. Mit einem neuen Treppen- haus und einem neuen Lift sollen alle Geschosse hindernisfrei erschlos- sen und ein gut funktionierender Fluchtweg geschaffen werden. Ein solcher soll von den Nutzflächen abgeschottet sein und dadurch eine kontrollierte Entflechtung von Ratsmitgliedern und Besucherinnen und Besuchern ermöglichen. Zudem soll ein zweiter Ausgang als Not- ausgang konzipiert werden. Es ist ein Auswahlverfahren (Architekturwettbewerb) erforderlich, das in der bisherigen Ausgabenbewilligung für die Vorstudien noch nicht berücksichtigt ist. Dieses berücksichtigt das Ergebnis der Mach- barkeitsstudie: Der Ratssaal soll um eine Etage nach oben ins 2. Ober- geschoss verlegt werden. Dadurch wird ein erweitertes Platzangebot ermöglicht.
C. Finanzielles Die Kosten für die Vorstudien belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 10. Mai 2022 auf insgesamt Fr. 1 620 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Kostenschätzung Kosten in Fr. Bisheriger Kredit Zustandsanalyse 95 000 Teilprojekt Betrieb 155 000 Teilprojekt Provisorium 405 000 Teilprojekt Instandsetzung 270 000 Reserve 25 000 Zwischentotal 950 000 Zusatzkredit Vertiefung Sicherheit und Auswahlverfahren Sicherheitsplanung (Spezialistenteam) 45 000 Ausschreibung, Vorprüfung 210 000 Honorare Expertinnen/Experten 60 000 Preissumme 235 000 Nebenkosten 55 000 Reserve 65 000 Zwischentotal 670 000 Total einschliesslich 7,7% MWSt 1 620 000
Somit ist zur Ausgabenbewilligung vom 9. März 2020 eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 670 000 zu bewilligen. Diese ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vor- haben sind im Budget 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 Mittel wie folgt eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) (in Franken) 2022 2023 Investitionen 1 000 000 620 000
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Vorstudien der Gesamtinstandsetzung des Rathauses in Zürich wird zur Ausgabenbewilligung der Baudirektion vom 9. März 2020 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 670 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwal- tungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausga- bensumme beträgt Fr. 1 620 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli