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RRB Nr. 933/2010

Durchmesserlinie und Bahnhof Löwenstrasse, Berichterstattung 2009

June 23, 2010German11 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2010

933. Durchmesserlinie und Bahnhof Löwenstrasse (Berichterstattung für das Jahr 2009)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die SBB und der Kanton Zürich beschlossen Ende 2002, gemeinsam die neue Durchmesserlinie Wiedikon/Altstetten–Zürich HB–Oerlikon mit dem unterirdischen Bahnhof Löwenstrasse zu erstellen. Der Regie- rungsrat genehmigte am 19. März 2003 mit Beschluss Nr. 375/2003 den Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem Kanton Zürich und den SBB vom 12. Dezember 2002. Gleichzeitig beauftragte er die Volkswirt- schaftsdirektion mit der jährlichen Berichterstattung über den Projekt- fortschritt, die Kostenentwicklung und die Antragsstellung für die an- stehenden Kreditfreigaben. Am 20. September 2007 konnten die Bauarbeiten in den Hauptlosen begonnen werden, obwohl die Finanzierung des Vorhabens noch nicht vollständig gesichert war. Bund, SBB und Kanton Zürich nahmen in jenem Zeitpunkt Verhandlungen zur möglichst umfassenden Absiche- rung der fehlenden Finanzierungsanteile für die Durchmesserlinie (DML) sowie zu einem Finanzierungskonzept für die weiteren Bahn- ausbauten in der Region Zürich (Fernverkehr, 4. Teilergänzungen Zürcher S-Bahn) auf. Mit Beschluss Nr. 1170/2008 stimmte der Regie- rungsrat der daraus sich ergebenden Ergänzung des Projekts Durch- messerlinie um das 7./8. Gleis Oerlikon zum «Gesamtprojekt DML», dem Finanzierungskonzept für das Gesamtprojekt DML und jenem für die weiteren Investitionen in der Region Zürich zu. Die entsprechende trilaterale Vereinbarung zwischen Bund, SBB und Kanton Zürich wurde im September 2008 unterzeichnet. Weil der Bund seinen Anteil nicht entsprechend dem geplanten Baufortschritt leisten konnte, be- willigte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1170/2008 zusätzlich eine teilweise Vorfinanzierung der Bundesmittel für das Gesamtprojekt DML bis höchstens 500 Mio. Franken. Der Bund stellt die Rückzahlung dieser Mittel bis Ende 2017 in Aussicht. Im Falle einer verspäteten Rückzahlung entrichtet er dem Kanton Zürich gemäss der Verein- barung die auflaufenden Verzugszinsen. Mit dem Eintritt des Bundes als Besteller wird das Gesamtprojekt DML zu einem Teil aus dem Infrastrukturfonds des Bundes finanziert. Aus diesem Grund wurde die Projektorganisation 2009 durch Vertreter des Bundes erweitert und das bestehende Projektcontrolling entspre-

chend den Weisungen des Bundesamts für Verkehr (BAV) angepasst. Die bisherigen Mitwirkungsrechte des Kantons Zürich sind in der Neu- fassung der Controllingweisung für die DML vom 8. Mai 2009 in ähnli- chem Umfang enthalten. Die SBB erstatten seit Projektbeginn halbjährlich Bericht über den Projektfortschritt und den Kostenstand. Der Lenkungsausschuss Bahn- infrastruktur Zürich hat am 24. März 2010 den Standbericht Nr. 17 mit Stichtag 31. Dezember 2009 verabschiedet. Er bildet die Grundlage für die vorliegende Berichterstattung.

2. Finanzierung

2.1 Bundesfinanzierung aus dem Programm Agglomerationsverkehr Die trilaterale Vereinbarung zur DML zwischen Bund, SBB und Kanton Zürich sieht vor, dass ein Drittel des Projekts oder 677 Mio. Fran- ken (Preisstand April 2005) aus dem Infrastrukturfonds des Bundes finanziert werden. Bereits mit dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wurde ein ers- ter Anteil von 400 Mio. Franken für die DML freigegeben. 2008 hat der Kanton Zürich beim Bund die restlichen Mittel von 277 Mio. Franken als zusätzliche Massnahme für das Programm Agglomerationsverkehr (Finanzierungsetappe 2011–2014) beantragt. In der Botschaft des Bun- desrates zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr sind die entsprechenden Mittel vorgesehen. Der Bundesbeschluss wird im Herbst 2010 erwartet.

2.2 Bundesfinanzierung des Fernverkehrsanteils Ein weiterer Drittel der Gesamtkosten der DML wird dem Fern- verkehr zugeschieden und vom Bund übernommen (677 Mio. Franken; Preisbasis April 2005). 213 Mio. Franken sollen aus dem FinöV-Fonds des Bundes und 464 Mio. Franken über die verschiedenen Leistungs- vereinbarungen zwischen Bund und SBB bereitgestellt werden. Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) hat der Bund am 1. September 2009 den Anteil von 213 Mio. Franken aus dem FinöV-Fonds gesichert. Vor Aus- zahlung der Mittel muss die Bundesversammlung noch die entspre- chenden Verpflichtungskredite bewilligen. Das Projekt DML wird zudem bis Ende 2010 mit 168,5 Mio. Franken aus den bisherigen Leistungsvereinbarungen der SBB finanziert. In der im Entwurf vorliegenden Leistungsvereinbarung der SBB für 2011 und 2012 sind weitere Mittel von 75 Mio. Franken eingestellt. Die restlichen Mittel sind in den Leistungsvereinbarungen für 2013–2016 sowie 2017– 2020 zu beschliessen.

2.3 Übernahme eines Teils der Vorfinanzierungskosten durch die Nachbarkantone Die trilaterale Vereinbarung zur DML hält fest, dass der Kanton Zürich den Bundesanteil mit höchstens 500 Mio. Franken ohne Zinsfor- derungen gegenüber dem Bund bevorschusst. Da die Inbetriebnahme der DML zusammen mit den Ausbauten der 4. Teilergänzungen der S-Bahn auch den Nachbarkantonen einen verkehrlichen Nutzen bringt, hat der Kanton Zürich die betroffenen Nachbarkantone und den Kan- ton Glarus eingeladen, ihren Anteil an den Zinskosten zu übernehmen. Die Verhandlungen wurden am 10. Dezember 2009 mit der Unterzeich- nung einer gemeinsamen Absichtserklärung betreffend die Aufteilung der Vorfinanzierungskosten für die DML durch die zuständigen Regie- rungsmitglieder der Kantone Aargau, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich abgeschlossen. Die Nachbarkan- tone übernehmen 18,5 Mio. Franken der derzeit auf 50 Mio. Franken geschätzten Zinskosten. Die entsprechenden Beschlüsse müssen in den einzelnen Kantonen noch durch die zuständigen politischen Instanzen gefasst werden.

3. Tätigkeitsbericht für 2009

3.1 Ausführung Hauptprojekt Die Bauarbeiten schritten 2009 in allen Abschnitten planmässig voran. Sie konnten termin- und ordnungsgerecht vergeben werden. Am 29. April 2009 ereignete sich unter dem Bahnhofplatz ein Zwi- schenfall bei den Vorbereitungsarbeiten für den geplanten Tunnelvor- trieb unter der Limmat. Der Vorfall hatte unmittelbare Auswirkungen auf den oberirdischen Strassen- und Tramverkehr. Die SBB konnten den Schaden in der gleichen Nacht so weit beheben, dass der Verkehr am Folgetag wieder störungsfrei geführt werden konnte. In der Zwi- schenzeit wurde der bautechnische Schaden behoben. Der Weinberg- tunnel kann im Bereich der Limmat planmässig im Herbst 2010 erstellt werden.

3.2 Arbeitsvergabe weiterer Rohbauarbeiten im Einschnitt Oerlikon (Abschnitt 4) Am 29. Juni 2009 schrieben die SBB entsprechend dem Gesamt- terminprogramm für die DML weitere Rohbauarbeiten im Bereich der offenen Strecke vor dem Bahnhof Oerlikon aus. Das Baulos enthält noch keine Arbeiten für den Bau des 7./8. Gleises im Bahnhof Oerlikon, berücksichtigt jedoch die entsprechenden Randbedingungen. Die Volks- wirtschaftsdirektion stimmte am 18. März 2010 dem Vergabeantrag der

SBB in der Höhe von rund 93 Mio. Franken zu. Gegenüber der mass- geblichen Summe des Kostenvoranschlages entsteht eine Kostenüber- schreitung von rund 11,3%, die jedoch über bestehende Reserven im Gesamtprojekt DML gedeckt werden kann.

3.3 Projektierung 7./8. Gleis Oerlikon Die SBB haben die Auflageprojektierung für das 7./8. Gleis in Oer- likon Anfang 2009 abgeschlossen und dem ZVV am 18. Februar 2009 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das Projekt erfüllt die vereinbarten Anforderungen. Am 4. März 2009 hat der ZVV verschiedene Projekt- optimierungen genehmigt. Die Projektkosten für diesen Projektteil liegen zurzeit mit einer Kostengenauigkeit von +/–20% vor. Im Sommer 2010 werden die SBB eine aktualisierte Endkostenprognose aufgrund des Kostenvoranschlags des Bauprojekts mit einer Kostengenauigkeit von +/–10% vorlegen.

3.4 Kommunikation Die SBB informieren die Öffentlichkeit laufend über verschiedene Kommunikationskanäle vor Ort und auf einer eigenen Seite im Inter- net. Ein halbjährlich erscheinendes Informationsmagazin erläutert ver- schiedene Themen des Projekts und dessen Fortschritt. Um den Medien einen direkten Einblick ins Baugeschehen zu vermitteln, laden die SBB periodisch zu Baustellenbegehungen ein.

3.5 Projektcontrolling Das Projektcontrolling erfolgt entsprechend der Controlling-Richt- linie für die DML, die vom Lenkungsausschuss Bahninfrastruktur Zürich am 4. Mai 2009 verabschiedet wurde. Der Lenkungsausschuss Bahninfrastruktur Zürich wurde 2009 an zwei Sitzungen über den Pro- jektfortschritt und den Kostenstand unterrichtet. Er hat dabei die halb- jährlich ausgearbeiteten Standberichte abgenommen und den SBB ver- schiedene Aufträge erteilt. Der erste Vollzugsausschuss unter dem Vorsitz des Direktors des BAV und mit Teilnahme der Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion hat den Projektstand der DML am 4. Dezember 2009 zur Kenntnis genommen.

3.6 Aussergewöhnliche Ereignisse Gemäss der Controlling-Richtlinie DML sind die SBB verpflichtet, das BAV und den Kanton Zürich im Falle ausserordentlicher Ereignisse und massgeblicher Termin- und Kostenabweichungen zu benachrich- tigen. Sie haben dies ordnungsgemäss im Zusammenhang mit dem erwähnten Vorfall am Bahnhofplatz, hinsichtlich der ungünstigen Kos- tenentwicklung bei der Arbeitsvergabe und im Zusammenhang mit einer Baulärmklage getan.

3.7 Koordination mit dem gleichzeitigen Ausbau der Publikumsanlagen Oerlikon Das an den Bahnhof Oerlikon angrenzende Stadtgebiet Zürich Nord ist weiterhin durch eine starke Entwicklung geprägt. Die Planungen gehen dementsprechend von einer weiteren Zunahme der Personen- ströme im und um den Bahnhof aus. Aus diesem Grund hat die Stadt Zürich das bestehende Leitbild für den Bahnhof Oerlikon zusammen mit den SBB und dem ZVV überarbeitet und im Entwicklungsrichtplan 2009 festgehalten. Ein erster Umsetzungsschritt soll mit der neuen Quartierverbindung Oerlikon verwirklicht werden, die auch eine Per- sonenunterführung umfasst (PU Quartierverbindung Oerlikon). Der städtische Kredit wurde am 27. September 2009 von den Stimmberech- tigten bewilligt. Die SBB planen im Weiteren die Ausweitung der bestehenden zentralen Personenunterführung (PU Mitte). Das Projekt sieht neben den Verbesserungen für die Fahrgäste auch grosszügige Immobilien- flächen vor. Die Finanzierung soll unabhängig vom Gesamtkredit für die DML hauptsächlich durch die Division Immobilien der SBB erfol- gen. Der Grundsatzentscheid der SBB zur Verwirklichung des Projekts wird Mitte 2010 erwartet. Die Bauausführung der PU Quartierverbin- dung Oerlikon und der PU Mitte soll koordiniert mit den Bahnaus- bauten für die DML erfolgen.

4. Termine

4.1 Bauprogramm Gesamtprojekt Die Bauarbeiten verlaufen in allen Abschnitten plangemäss. Die SBB haben vom Lenkungsausschuss Bahninfrastruktur Zürich am 28. Okto- ber 2008 den Auftrag erhalten, das Gesamtterminprogramm im Zu- sammenhang mit der Projekterweiterung 7./8. Gleis in Oerlikon zu prüfen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Die SBB haben dem Lenkungsausschuss am 23. September 2009 einen veränderten Bau- ablauf mit einer terminlichen Entflechtung des Bauvorgangs für das 7./8. Gleis in Oerlikon vorgeschlagen. Diese Massnahme ermöglicht die zeitgerechte Fertigstellung der DML Ende 2015 trotz des leicht ver- zögerten Plangenehmigungsverfahrens für das 7./8. Gleis.

4.2 Plangenehmigungsverfahren 7./8. Gleis Oerlikon Die SBB haben das Projekt 7./8. Gleis Oerlikon vom 20. April bis zum 19. Mai 2009 öffentlich aufgelegt. Die Plangenehmigung des BAV wird im Herbst 2010 erwartet.

5. Kosten

5.1 Endkostenprognose Die bestehende trilaterale Vereinbarung zwischen Bund, SBB und Kanton Zürich sieht für das Projekt einen Kostenrahmen von 2031 Mio. Franken (Preisbasis April 2005) vor. Die SBB schätzen mit Stichtag 31. Dezember 2009, dass bis Bauabschluss rund 85% der vorhandenen Reserven von gesamthaft 109,5 Mio. Franken ausgeschöpft werden. Die geschätzten Endkosten von 2015,5 Mio. Franken (Preisbasis April 2005) liegen derzeit um 15,5 Mio. Franken unter dem vereinbarten Kosten- rahmen. Die SBB haben dem Lenkungsausschuss Bahninfrastruktur Zürich am 23. September 2009 beantragt, einen Teil der gesperrten Reserven von 54,2 Mio. Franken freizugeben. Der Lenkungsausschuss hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass einzelne Projektoptimie- rungen in Zukunft zu Kosteneinsparungen führen können und dass die bereits vergebenen Arbeiten ohne die Freigabe der Reserven finanziell gedeckt werden können. Die SBB wurden angehalten, die erwarteten Mehrkosten mit zukünftigen Projektoptimierungen soweit als möglich auszugleichen. In Bezug auf die vorliegende Endkostenprognose ist festzuhalten, dass erst etwa 70% der Arbeiten vergeben sind und dass weitere Ver- gabemisserfolge eintreten könnten. Diese müssten wie bis anhin über die vorhandenen Reserven gedeckt werden.

5.2 Kostenstand und Finanzplanung Der nachfolgend ausgewiesene Kostenstand ist dem am 24. März 2010 verabschiedeten Standbericht Nr. 17 entnommen. Kostenstand (Stichtag: 31. Dezember 2009, alle Zahlen in Tausend Franken, Preisstand April 2005) Kostenbezugsbasis Ist-Kosten (Stand Vereinbarung) (Netto) Abschnitt 0 (Planung, Projektierung, Vorinvestitionen) 217 000 223 345 Abschnitt 1 (Anbindung Zürich Altstetten / Zürich Wiedikon) 283 000 61 935 Abschnitt 2 (Bahnhof Löwenstrasse) 574 900 218 280 Abschnitt 3 (Weinbergtunnel) 438 200 233 490 Abschnitt 4 (Einbindung Oerlikon inkl. Gleis 7/8) 408 400 94 272 Risiko und Reserven 109 500 – Gesamtkosten DML (inkl. Reserven) 2 031 000 831 322 Der Regierungsrat ermächtigte den Verkehrsverbund mit Beschluss Nr. 1170/2008, über den bewilligten Kredit für das Gesamtprojekt DML zu verfügen und die Zahlungen entsprechend der Vereinbarung aus- zuführen. Der Kanton Zürich leistete auf dieser Grundlage bis Ende

2009 Zahlungen von gesamthaft 446,5 Mio. Franken. Davon entfallen 274,1 Mio. Franken auf die ordentliche Finanzierung. 172,4 Mio. Franken hat der Kanton Zürich für den Bund vorfinanziert. Zusätzlich zahlte der Kanton Zürich einen ersten Anteil von 1 Mio. Franken für die Beglei- chung der nicht rückforderbaren Mehrwertsteuer. In dem vom Regierungsrat am 9. September 2009 verabschiedeten KEF 2010–2013 sind die zur Finanzierung der DML (Kantonsanteil und durch Kanton Zürich vorfinanzierter Bundesanteil) benötigten Mittel eingestellt. Der Plafond von 500 Mio. Franken wird aufgrund der heuti- gen Zusagen des Bundes und der bis zum Abschluss des Projekts vor- liegenden Finanzplanung eingehalten. Die für 2010 benötigten kantonalen Mittel sind im Budget 2010 ent- halten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Berichterstattung der Volkswirtschaftsdirektion für das Jahr 2009 über die Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchmesserlinie und dem Bahnhof Löwenstrasse wird zur Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Schweizerischen Bundesbahnen AG, Gross- projekt Durchmesserlinie, Kasernenstrasse 95, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volkswirt- schaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi