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RRB Nr. 940/2025

Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, Programmkosten, zusätzliche wiederkehrende gebundene Ausgabe

September 17, 2025German4 min

Source zh.ch

Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, Programmkosten, zusätzliche wiederkehrende gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. September 2025

940. Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, Programm-

Erwägungen

kosten (zusätzliche wiederkehrende gebundene Ausgabe) 2016 schuf die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorin- nen und -direktoren (KKJPD) das Programm Harmonisierung der In- formatik in der Strafjustiz (HIS). Der Kanton Zürich trat der entspre- chenden Vereinbarung im selben Jahr bei (RRB Nr. 233/2016). Mit der operativen Umsetzung des Programms HIS wurde eine Geschäftsstelle betraut, die administrativ bei der KKJPD angesiedelt ist. Da die Bedeutung und die Aufgaben von HIS in der Folge stark zu- nahmen und damit das Programm HIS auch in Zukunft flexibel auf neue Aufgaben reagieren kann, legte die Trägerschaft (Bund, KKJPD und Bundesanwaltschaft) den Kantonen eine neue Verwaltungsverein- barung zwischen Bund und Kantonen vor. Der Kanton Zürich nahm dazu am 28. Juni 2023 zustimmend Stellung (RRB Nr. 813/2023) und hat am 6. November 2024 den Beitritt zu dieser Vereinbarung (VHIS) er- klärt (RRB Nr. 1138/2024). Die Vereinbarung regelt die Zusammen- arbeit zwischen den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen im Be- reich der Informatik in der Strafjustiz. HIS Schweiz soll dabei als Kom- petenzzentrum für die digitale Transformation in der Strafjustiz wirken. Mit der Vereinbarung erhielt das «Programm HIS» eine eigene Rechts- persönlichkeit als öffentlich-rechtliche Körperschaft HIS Schweiz. In RRB Nr. 1138/2024 wurde festgehalten, dass aus dem Beitritt zur VHIS keine zusätzlichen Kosten zu erwarten seien bzw. der bisherige Kostenschlüssel zwischen Bund und Kantonen im Verhältnis 20% zu 80% sowie die Verteilung unter den Kantonen nach Massgabe der Wohn- bevölkerungszahl beibehalten und unverändert bleibe. Der Bund finan- ziere damit weiterhin 20% von jährlich insgesamt rund 2 Mio. Franken vom Programmbudget für HIS. 80% werden von den Kantonen finan- ziert. Dabei würden, wie bisher, jährlich rund 0,3 Mio. Franken auf den Kanton Zürich entfallen. Für die Beteiligung an diesen Kosten wurde mit RRB Nr. 1138/2024 daher eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von höchstens Fr. 350 000 bewilligt, wobei mögliche Parameteränderungen (Wohnbevölkerungs- anteil, Programmkosten) berücksichtigt wurden. Diese Ausgabe gilt als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611).

Die Beitragsrechnung einschliesslich Projektkosten für das Jahr 2025 beträgt für den Kanton Zürich insgesamt Fr. 860 638, bestehend aus Jah- resbeitrag von Fr. 368 797, Kosten für die Projekte Informationssystem Justizvollzug [IS-JV] von Fr. 100 319, Elektronische Justizvollzugsakte [eJVAkte] von Fr. 298 642 sowie Informatik-Standards der Strafjustiz- akte [Sicap] von Fr. 92 880). Die Finanzplanung HIS zeigt, dass die gesamten Programm- und Pro- jektkosten bis 2029 deutlich ansteigen. Der Anteil des Kantons Zürich an der gesamtschweizerischen ständigen Wohnbevölkerung betrug per Ende 2023 17,9%. Budget 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 Fr. 5 976 618 Fr. 6 146 411 Fr. 6 733 012 Fr. 8 321 512 Anteil Kanton Zürich (17,9% gemäss Anteil an der gesamtschweizerischen Wohnbevölkerung, Stand 2023) Fr. 1 069 815 Fr. 1 100 208 Fr. 1 205 209 Fr. 1 489 551 Es ist somit jährlich von Ausgaben zulasten des Kantons Zürich bis zu 1,5 Mio. Franken (Basis Finanzplanung HIS 2029) auszugehen. Für die Beteiligung an den Kosten des «Programms HIS» sowie den vor- erwähnten Projekten ist daher eine zusätzliche wiederkehrende jährliche Ausgabe nach Massgabe der Wohnbevölkerungszahl – unter Berück- sichtigung von möglichen Parameteränderungen (Wohnbevölkerungs- anteil, Programmkosten) – von höchstens 1,15 Mio. Franken zu bewilli- gen. Sie gilt ebenfalls als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a CRG, da sie für eine harmonisierte digitale Zusammenarbeit mit Bundesbehörden und weiteren kantonalen Behörden notwendig ist. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt somit jähr- lich höchstens 1,5 Mio. Franken. Die Ausgabenbewilligung soll alle vier Jahre abgerechnet werden. Der Betrag ist im Budget 2025 sowie im Budgetentwurf 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 in der Leis- tungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Beteiligung an den Programmkosten und den Projekten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft HIS Schweiz wird zu der mit RRB Nr. 1138/2024 bewilligten Ausgabe von jährlich Fr. 350 000 ab 2025 eine zusätzliche jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von höchs- tens Fr. 1 150 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt somit jährlich höchstens Fr. 1 500 000.

II. Die Ausgabenbewilligung wird alle vier Jahre abgerechnet.

III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli