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Gemeindewesen, Zweckverband, Friedhofverband Andelfingen, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2010

961. Gemeindewesen (Zweckverband, Friedhofverband Andelfingen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Humlikon und Kleinandelfingen bilden seit 1973 unter der Bezeichnung «Friedhofver- band Andelfingen» einen Zweckverband (RRB Nr. 4528/1973), dem der Betrieb des gemeinsamen Friedhofs in Andelfingen und die Besor- gung des Bestattungswesens der Gemeinden übertragen ist. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweck- verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 24. November und dem 2. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der vier Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Be- zirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbands- statuten. Im Weiteren werden die Finanz- und weitere Kompetenzen der Verbandsorgane neu geregelt sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhofverband Andelfingen werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Friedhofverband Andelfingen, Friedhofkommission, c/o Gemeindeverwaltung Andelfingen, Dorfstras- se 7, 8450 Andelfingen, an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden

Adlikon, Unterdorfstrasse 1, 8452 Adlikon, Andelfingen, Dorfstrasse 7, 8450 Andelfingen, Humlikon, Andelfingerstrasse 5, 8457 Humlikon, und Kleinandelfingen, Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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