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Decision

RRB Nr. 971/2018

Statthalteramt Dietikon, Stellvertretung

October 24, 2018German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018

971. Statthalteramt Dietikon (Stellvertretung)

Erwägungen

Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Betreffend das Statthalteramt Dietikon wurden für die Amtsdauer 2017–2021 die Ernennung der juristischen Sekretärin Isabelle Knecht, MLaw, zur ordentlichen Stellvertreterin (RRB Nr. 828/2017) sowie die Ernennungen der juristischen Sekretärin Katja Baumberger, lic. iur. (RRB Nr. 828/2017), der Adjunktin Simone Julia Vera Walder (RRB Nr. 30/ 2018) und des Adjunkten Michael Honegger (RRB Nr. 828/2017) zu aus­ serordentlichen Stellvertretenden genehmigt. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2018 gibt der Statthalter des Bezirks Dietikon die Ernennung der Adjunktin Florence Robert, lic. iur., Rechts­ anwältin, zur ausserordentlichen Stellvertreterin für den Rest der Amts­ dauer 2017–2021 bekannt. Der Statthalter ersucht um Genehmigung dieser Ernennung. Aufgrund der Ausbildung als Juristin, der bisherigen beruf‌lichen Erfahrungen und der bisherigen Tätigkeiten im Statthalteramt Dietikon darf voraus­ gesetzt werden, dass Florence Robert die ausserordentliche Stellvertre­ tung des Statthalters gewährleistet. Die Ernennung kann demnach ge­ nehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die vom Statthalter des Bezirks Dietikon für den Rest der Amts­ dauer 2017–2021 vorgenommene Ernennung von Florence Robert, lic. iur., Rechtsanwältin, Adjunktin, zur ausserordentlichen Stellvertreterin für die Geschäfte des Statthalters wird genehmigt.

II. Mitteilung an Florence Robert (Versand des Dispositivs durch die Direktion der Justiz und des Innern), das Statthalteramt Dietikon sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli